Mexiko

Mexiko ist neben Brasilien der wichtigste Wirtschaftspartner Bayerns in Lateinamerika. Die Beziehungen sind durch starke Investitionen des bayerischen Fahrzeug- und Maschinenbaus geprägt. Neben dem großen Binnenmarkt nutzen viele Unternehmen den Standort als strategische Basis für den nordamerikanischen Raum. Durch die aktuelle Modernisierung des EU-Mexiko-Abkommens und die anstehende USMCA-Überprüfung gewinnt diese Brückenfunktion weiter an Bedeutung. Die folgenden Informationen und Links bieten eine praktische Orientierung für Ihr Mexiko-Geschäft.

Neues Update: Das modernisierte EU-Mexiko-Abkommen steht vor der Unterschrift (Stand: 19.05.2026)

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Mexiko regelt unsere Handelsbeziehungen bereits seit Sommer 2000. Doch die Wirtschaftswelt hat sich verändert, weshalb das Abkommen dringend ein Update brauchte.

Nach jahrelangen, zähen Verhandlungen gibt es nun endlich den entscheidenden Durchbruch: Am 17. Januar 2025 wurden die Verhandlungen zur Modernisierung offiziell abgeschlossen. Im Mai 2026 hat auch der Rat der EU grünes Licht gegeben, sodass die feierliche Unterzeichnung des Abkommens für den 22. Mai 2026 angesetzt ist.

Wie geht es jetzt weiter?
Damit die neuen Regeln für Unternehmen und Verbraucher im Alltag greifen, muss das Europäische Parlament dem wirtschaftlichen Teil (dem sogenannten Interims-Handelsabkommen) noch zustimmen. Sobald das passiert, kann dieser Teil direkt vorläufig angewendet werden. Das umfassende Gesamtabkommen geht danach in die finale Ratifizierung durch die einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: EU-Mexiko Abkommen.

Nordamerika zählt zu den wichtigsten Export- und Investitionsmärkten der bayerischen Wirtschaft. Die Handelsbeziehungen stehen jedoch vor einer neuen regulatorischen Zäsur: Am 1. Juli 2026 findet – sechs Jahre nach Inkrafttreten – die erste Überprüfung des USMCA-Abkommens statt.

Das United States–Mexico–Canada Agreement (USMCA) hat 2020 die Freihandelszone NAFTA abgelöst. Gemäß Artikel 34.7 ist für Sommer 2026 eine erste gemeinsame Überprüfung („Joint Review“) durch die drei Vertragsparteien vorgesehen. Bis zum Stichtag am 1. Juli müssen die Staaten schriftlich bestätigen, ob das Abkommen um weitere 16 Jahre verlängert wird.

Bleibt diese Bestätigung aus, endet das Abkommen nicht automatisch. Stattdessen beginnt eine Phase jährlicher Überprüfungen, was die Planungssicherheit – insbesondere für Investoren – beeinträchtigen kann. Spätestens 2036 muss eine 16‑jährige Verlängerung beschlossen werden, andernfalls läuft das Abkommen aus. Bei einer positiven Entscheidung gilt es automatisch bis 2042; Anpassungen im Zuge der Verlängerung sind möglich. Eine erneute Überprüfung wäre dann wieder nach sechs Jahren, also 2032, vorgesehen.

Herausforderungen durch Ursprungsregeln im Automobilsektor
Für bayerische Automobilhersteller und Zulieferer mit Produktionsstandorten in Mexiko sind die seit 2020 verschärften USMCA-Ursprungsregeln mittlerweile vollständig in Kraft getreten. Diese umfassenden Nachweispflichten für regionale Wertschöpfung, Lohnniveaus und Vormaterialien erfordern eine tiefgreifende Dokumentation der gesamten Lieferkette.

Deshalb bietet das modernisierte EU-Abkommen den direkten Zugang zum mexikanischen Markt und stärkt Mexiko als Produktions- und Exportstandort.

Für Unternehmen, die Waren nach Mexiko exportieren, sind die länderspezifischen Formalitäten und Tarife von zentraler Bedeutung. Verbindliche Auskünfte über die aktuellen Einfuhrbestimmungen Mexikos bieten die Konsulats- und Mustervorschriften (KuM) der Handelskammer Hamburg, verlegt vom Mendel Verlag. Wir beraten Sie dazu gerne.

Die genaue Höhe der Zollsätze für Warenexporte aus der Europäischen Union nach Mexiko kann über das Portal Access2Markets der Europäischen Kommission abgerufen werden. Diese Daten sollten im Hinblick auf das am 22. Mai 2026 zu unterzeichnende, modernisierte EU-Mexiko-Abkommen regelmäßig überprüft werden, da zahlreiche Zölle nach dessen Inkrafttreten entfallen oder reduziert werden.

Für die Einfuhr von Waren aus Mexiko in die Europäische Union gibt der Elektronische Zolltarif (EZT) des deutschen Zolls online Auskunft über die genaue Höhe der Zollsätze und Einfuhrabgaben. Hinweise zur Benutzung finden Sie hier.

Ausführliche Informationen zu den Vorschriften beim Import aus Drittländern nach Deutschland bekommen Sie auf unserer Ratgeberseite Import Basiswissen.

Deutsche Geschäftsreisende dürfen für einen Zeitraum von bis zu 180 Tagen visumsfrei nach Mexiko einreisen.

Informationen zu den Einreisebestimmungen Mexikos für deutsche Staatsbürger sowie zu Visa für Geschäftsreisen deutscher Staatsbürger nach Mexiko erhalten Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes und der mexikanischen Konsularbehörden in Deutschland.

Quelle: Auswärtiges Amt (Stand: 12.03.2026)

Beim langfristigen Markteintritt in Mexiko – sei es über eine eigene Tochtergesellschaft, eine Niederlassung oder ein Joint Venture – steht der bayerischen Wirtschaft ein etabliertes Unterstützungsnetzwerk zur Verfügung:

  • Landesunterstützung vor Ort: Die offizielle Repräsentanz des Freistaats Bayern in Mexiko (organisatorisch verankert bei Bayern International) im German Centre Mexico-Stadt bietet bayerischen Unternehmen kostenfreie Erstinformationen, vermittelt Kontakte zu lokalen Netzwerken und begleitet den gesamten Ansiedlungsprozess.
  • Operative Projektabwicklung: Für die tiefgehende Unterstützung beim Markteintritt, wie etwa der detaillierten Geschäftspartnersuche oder Marktstudien, kooperieren Unternehmen eng mit der Deutschen Auslandshandelskammer (AHK) Mexiko.
  • Staatliche Informationsportale: Strategische Daten zu Investitionsprojekten, rechtlichen Vorgaben und öffentlichen Ausschreibungen werden direkt über das mexikanischen Wirtschaftsministeriums sowie den Mexico Projects Hub für Infrastrukturvorhaben bereitgestellt.

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