Nordamerika zählt zu den wichtigsten Export- und Investitionsmärkten der bayerischen Wirtschaft. Die Handelsbeziehungen stehen jedoch vor einer neuen regulatorischen Zäsur: Am 1. Juli 2026 findet – sechs Jahre nach Inkrafttreten – die erste Überprüfung des USMCA-Abkommens statt.
Das United States–Mexico–Canada Agreement (USMCA) hat 2020 die Freihandelszone NAFTA abgelöst. Gemäß Artikel 34.7 ist für Sommer 2026 eine erste gemeinsame Überprüfung („Joint Review“) durch die drei Vertragsparteien vorgesehen. Bis zum Stichtag am 1. Juli müssen die Staaten schriftlich bestätigen, ob das Abkommen um weitere 16 Jahre verlängert wird.
Bleibt diese Bestätigung aus, endet das Abkommen nicht automatisch. Stattdessen beginnt eine Phase jährlicher Überprüfungen, was die Planungssicherheit – insbesondere für Investoren – beeinträchtigen kann. Spätestens 2036 muss eine 16‑jährige Verlängerung beschlossen werden, andernfalls läuft das Abkommen aus. Bei einer positiven Entscheidung gilt es automatisch bis 2042; Anpassungen im Zuge der Verlängerung sind möglich. Eine erneute Überprüfung wäre dann wieder nach sechs Jahren, also 2032, vorgesehen.
Herausforderungen durch Ursprungsregeln im Automobilsektor
Für bayerische Automobilhersteller und Zulieferer mit Produktionsstandorten in Mexiko sind die seit 2020 verschärften USMCA-Ursprungsregeln mittlerweile vollständig in Kraft getreten. Diese umfassenden Nachweispflichten für regionale Wertschöpfung, Lohnniveaus und Vormaterialien erfordern eine tiefgreifende Dokumentation der gesamten Lieferkette.
Deshalb bietet das modernisierte EU-Abkommen den direkten Zugang zum mexikanischen Markt und stärkt Mexiko als Produktions- und Exportstandort.