Alle europäischen Mitgliedstaaten müssen bis Ende 2026 mindestens eine Wallet bereitstellen. Bestimmte regulierte Sektoren müssen diese ab 2027 voraussichtlich auch akzeptieren.
Am 20.05.2026 hat die Bundesregierung per Kabinettsbeschluss den Entwurf eines Gesetzes über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften („Digitale Identitätengesetz“) auf den Weg gebracht, welches die rechtliche Grundlage für die Nutzung der EUDI-Wallet in Deutschland sein soll.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die grundlegende Architektur der EUDI-Wallet festgelegt: Es wird zwei Datentypen geben (Person Identification Data sowie Attribute Attestations), Trust Services werden eingebunden und mehrere Anbieter sind möglich.
Die technischen Details (konkrete Standards & Schnittstellen, Zertifizierungsanforderungen, die Sicherheitsarchitektur im Detail) müssen erst in weiteren Durchführungsrechtsakten konkretisiert werden. Auch sind Fragen zur Interoperabilität der Wallets in der Praxis, zum anfänglichen Funktionsumfang sowie zur Sicherstestellung der Aufnahmrate offen.
Noch nicht so weit entwickelt ist die Umsetzung der EU Business Wallets, die sich noch im Gesetzgebungsprozess befindet.