Schiedsgerichtsklausel
Sorgen Sie vor - mit einer klaren vertraglichen Regelung: Die IHK für München und Oberbayern empfiehlt Unternehmen, bei Verträgen frühzeitig folgende Schiedsgerichtsklausel zu vereinbaren:
„Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach den Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer endgültig entschieden.“
Optionen zur Anpassung der Schiedsgerichtsklausel sowie eine englische Fassung finden Sie in unserer Schiedsgerichtsempfehlung
oder auf der Webseite des SGH.
(Hinweis: Wurde in älteren Verträgen bereits das Schiedsgericht der IHK für München und Oberbayern vereinbart, ist im Konfliktfall in der Regel ebenfalls der SGH zuständig.)
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