Wirtschaftsstreitigkeiten schnell, digital und vertraulich lösen

Logo Schiedsgerichthof (SGH)

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat zur verbindlichen Entscheidung von Wirtschaftsstreitigkeiten den Schiedsgerichtshof (SGH) errichtet. Das Schiedsverfahren ist einem staatlichen Gerichtsverfahren gleichwertig, jedoch nicht öffentlich. Die Schiedsregeln des SGH setzen auf schnelle, kostengünstige und digitale Verfahren.

Ob national oder international - der SGH steht allen Unternehmen offen. Das Schiedsverfahren kann direkt über die Webseite des SGH digital eingeleitet werden.

Inhalt

Vorteile des SGH-Schiedsverfahrens

Sie wählen die Schiedsrichter, die Verfahrenssprache (Deutsch oder Englisch), den Schieds- und Verhandlungsort sowie das anwendbare Recht und können das Verfahren aktiv mitgestalten.

Bei Streitwerten bis zu 250.000 € entscheidet ein Einzelschiedsrichter. Bei höheren Streitwerten wird ein Gremium aus drei Schiedsrichtern gebildet.

Schiedsverfahren sind nicht öffentlich. Dadurch bleiben Betriebsgeheimnisse geschützt und Streit wird nicht in die Öffentlichkeit getragen.

Durch ein straffes Fristen- und Verfahrensmanagement, das international erprobte Standards nutzt, werden Entscheidungen in der Regel innerhalb von 12 Monaten getroffen. Für dringende Fälle bietet der SGH ein Fast-Track-Verfahren, das eine Entscheidung innerhalb von nur 6 Monaten ermöglicht. Diese effiziente und vertrauliche Streitbeilegung macht den SGH zu einem idealen Partner für Ihre wirtschaftlichen Konflikte.

Durch verbindliche Honorartabellen und die Begrenzung von Kostenerstattungsansprüchen sorgt der SGH für Transparenz. Außerdem entstehen keine Kosten durch zusätzliche Gerichtsinstanzen.

Durch verbindliche Honorartabellen und die Begrenzung von Kostenerstattungsansprüchen sorgt der SGH für Transparenz. Außerdem entstehen keine Kosten durch zusätzliche Gerichtsinstanzen.

Justiziare des SGHs können das Verfahren begleiten. Der SGH kann zur Qualitätssicherung und zur Sicherung der Vollstreckbarkeit unter Wahrung der Entscheidungsfreiheit des Schiedsgerichts Änderungen in der Form des Schiedsspruchs anregen.

Der SGH ist eng mit den Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland sowie den Auslandshandelskammern (AHKs) an über 150 Standorten in 93 Ländern weltweit vernetzt.

Schiedsgerichtsklausel

Sorgen Sie vor - mit einer klaren vertraglichen Regelung: Die IHK für München und Oberbayern empfiehlt Unternehmen, bei Verträgen frühzeitig folgende Schiedsgerichtsklausel zu vereinbaren:

„Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach den Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer endgültig entschieden.“

Optionen zur Anpassung der Schiedsgerichtsklausel sowie eine englische Fassung finden Sie in unserer Schiedsgerichtsempfehlung oder auf der Webseite des SGH.

(Hinweis: Wurde in älteren Verträgen bereits das Schiedsgericht der IHK für München und Oberbayern vereinbart, ist im Konfliktfall in der Regel ebenfalls der SGH zuständig.)

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Weiterführende Informationen

Zusätzliche Informationen zum SGH-Schiedsverfahren, einen Kostenrechner und den Konfliktnavigator finden Sie unter Schiedsgerichtshof SGH

Bitte beachten Sie auch die weiteren IHK-Angebote für alternative Konfliktlösungsverfahren.

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