Zulassungspflichtige Berufe

Prüfung für Berufskraftfahrer

Wer die Grundqualifikation als Berufskraftfahrer erwerben möchte, muss eine entsprechende Prüfung erfolgreich absolvieren. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen, dem Ablauf und der Durchführung der Prüfungen.

Inhalt

Allgemeine Informationen zur Prüfung

Die Grundqualifikation kann auf zwei Wegen erworben werden:

  • Prüfung Grundqualifikation
  • Prüfung beschleunigte Grundqualifikationsprüfung

Der Vorbesitz einer Fahrerlaubnis ist nicht zwingend notwendig.

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Teilnehmers. Um herauszufinden, welche IHK für Sie zuständig ist, können Sie den IHK-Finder nutzen.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern ausschließlich online. Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte unserem Gebührenkatalog .

Hinweis: Der Erwerb der Grundqualifikation ist nicht gleichgestellt mit einer erfolgreich abgeschlossenen dreijährigen Berufsausbildung.

Für die Teilnahme an der Prüfung ist eine gründliche fachliche Vorbereitung erforderlich.
Zur Unterstützung können Sie unter anderem den Fragenfundus Berufskraftfahrer im Straßenverkehr oder den Fragenfundus Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehrnutzen.

Informationen zur Prüfung Grundqualifikation

Die Prüfung Grundqualifikation kann in drei Varianten (Regelprüfung, Umsteigerprüfung, Quereinsteigerprüfung) abgelegt werden. Eine vorherige Teilnahme an einer Schulung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte ist nicht erforderlich.

Hinweis: Die Prüfung wird aktuell nur auf Deutsch angeboten. Je nach der gewählten Variante unterscheiden sich die Voraussetzungen und die Prüfungsdauer. Die Nachweise, die Sie erbringen müssen, um zur jeweiligen Prüfung zugelassen zu werden, sind im Abschnitt Varianten der Prüfungen aufgeführt.

Ablauf

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, wobei sich der praktische Teil aus folgenden zwei Prüfungsbestandteilen zusammensetzt:

  • Fahrprüfung
  • praktischer Prüfungsteil

Es ist Ihnen freigestellt, ob Sie zuerst Theorie oder Praxis ablegen.

Prüfungsdauer und -bewertung

Die Prüfungsdauer und die -bewertung hängt von der jeweiligen Variante der Prüfung Grundqualifikation ab. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zur Prüfungsdauer und -bewertung.

Dauer - Theoretische Prüfung

Mit den Pfeiltasten können Sie die Tabelle horizontal scrollen.
Prüfungsart Minuten

Regelprüfung

240

Quereinsteiger

170

Umsteiger

110

Dauer - Praktische Prüfung

Mit den Pfeiltasten können Sie die Tabelle horizontal scrollen.
Prüfungsart Fahrprüfung in Minuten praktische Prüfung in Minuten

Regelprüfung

120

30

Quereinsteiger

120

30

Umsteiger

60

30

Punktzahl - Theoretische Prüfung

Mit den Pfeiltasten können Sie die Tabelle horizontal scrollen.
Prüfungsart maximale Gesamtpunktzahl

Regelprüfung

162

Quereinsteiger

114

Umsteiger

72

Punktzahl - Praktische Prüfung

Mit den Pfeiltasten können Sie die Tabelle horizontal scrollen.
Prüfungsart Fahrprüfung praktischer Prüfungsteil Gesamtpunktzahl

Regelprüfung

60

30

90

Quereinsteiger

60

30

90

Umsteiger

30

30

60

Der theoretische und praktische Prüfungsteil ist bestanden, wenn jeweils mindestens 50% der Gesamtpunktzahl erreicht werden.

Informationen zur Prüfung beschleunigte Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch

  • die verpflichtende Teilnahme an einer Schulung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und
  • das erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung bei der IHK.

Die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation kann in drei Varianten (Regelprüfung, Umsteigerprüfung, Quereinsteigerprüfung) abgelegt werden.

Hinweis: Je nach gewählter Variante unterscheidet sich die verpflichtende Anzahl an Unterrichtseinheiten bei der anerkannten Ausbildungsstätte:

  • 140 UE für die Regelprüfung
  • 35 UE für die Umsteigerprüfung
  • 96 UE für die Quereinsteigerprüfung

Die Nachweise, die Sie erbringen müssen, um zur jeweiligen Prüfung zugelassen zu werden, sind im Abschnitt Varianten der Prüfungen aufgeführt.

Neu: Die Prüfung kann auch in einer Fremdsprache abgelegt werden. Dies gilt jedoch nur für die Prüfungsfragen und Antworten. Die Einladung, die Einweisung, organisatorische Hinweise sowie der Ergebnisbescheid erfolgen weiterhin auf Deutsch. Die gewünschte Prüfungssprache ist bei der Anmeldung auszuwählen. Folgende Sprachen werden angeboten:

  • Albanisch
  • Englisch
  • Hocharabisch
  • Kroatisch
  • Polnisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Türkisch
  • Ukrainisch

Ablauf

Die Prüfung besteht ausschließlich aus einem schriftlichen Teil (Theorie). Sie wird in den Räumen der IHK für München und Oberbayern digital am PC durchgeführt. Die Fragen sind komplett im Multiple-Choice-Format gestaltet.

Prüfungsdauer und -bewertung

Die Prüfungsdauer und die -bewertung hängt von der Variante der Prüfung beschleunigten Grundqualifikation ab. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zur Prüfungsdauer und -bewertung.

Mit den Pfeiltasten können Sie die Tabelle horizontal scrollen.
Prüfungsart Prüfungsdauer in Minuten Mögliche Gesamtpunktzahl

Regelprüfung

90

60

Quereinsteiger

60

40

Umsteiger

45

30

Die theoretische Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50% der Gesamtpunktzahl erreicht werden. Das Ergebnis der Prüfung sehen Sie direkt nach der Prüfung am PC.

Varianten der Prüfungen

Für die Prüfungen zur Grundqualifikation sowie zur beschleunigten Grundqualifikation stehen unterschiedliche Varianten zur Verfügung. Im Folgenden werden die drei Varianten (Regelprüfung, Umsteigerprüfung, Quereinsteigerprüfung) für beide Prüfungen sowie die erforderlichen Voraussetzungen kurz erläutert.

Regelprüfung

Die Regelprüfung müssen alle Fahrer ablegen, welche nicht in den Bereich Umsteiger oder Quereinsteiger fallen.

Für die Regelprüfung Grundqualifikation müssen Sie keinen Nachweis vorlegen.

  • Eintrag über eine entsprechende Schulung ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch eine eine anerkannte Ausbildungsstätte (Abfrage im BQR erfolgt durch die IHK) oder
  • Original eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte nach § 9 BKrFQG ausgestellten Nachweises (Schulung abgeschlossen bis 01.02.2023) gemäß Anlage 3 BKrFQV über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung
  • Hinweis: Falls zur Anmeldung kein entsprechender Nachweis vorliegt, wird die Anmeldung zur Prüfung abgelehnt

Umsteiger

Die Umsteiger-Prüfung können diejenigen Fahrer ablegen, die bereits für den Personen- oder Güterkraftverkehr als grundqualifiziert gelten und sich nun für den anderen Verkehrsbereich ebenfalls qualifizieren möchten.

Um als Umsteiger zur Prüfung Grundqualifikation zugelassen zu werden, müssen Sie einen der nachfolgende Nachweise bei der Anmeldung hinterlegen:

  • Nachweis einer „Grundqualifikation Regelprüfung“/“beschleunigten Grundqualifikation Regelprüfung“ gemäß BKrFQG, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist oder
  • Fahrerlaubnis mit einem gültigen Eintrag der ehemaligen Schlüsselzahl 95 für die Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist oder
  • Fahrerlaubnis mit einer Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist und unter den Besitzstand fällt oder
  • Fahrerqualifizierungsnachweis gemäß Anhang II der Richtlinie Nr. 2003/59/EG (ABl Nr. L226/4 vom 10.09.2003), der nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist oder
  • ein Nachweis gemäß § 7 Abs. 4. BKrFQG oder
  • Fahrerbescheinigung nach § 7 Abs. 3 BKrFQG.

Um als Umsteiger zur Prüfung beschleunigte Grundqualifikation zugelassen zu werden, müssen Sie einen der nachfolgende Nachweise bei der Anmeldung hinterlegen:

  • Eintrag über eine entsprechende Schulung ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch eine eine anerkannte Ausbildungsstätte (Abfrage im BQR erfolgt durch die IHK) oder
  • Original eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte nach § 9 BKrFQG ausgestellten Nachweises (Schulung abgeschlossen bis 01.02.2023) gemäß Anlage 3 BKrFQV über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung
und
  • Führerschein mit einem gültigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 für die Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist oder
  • Besitzstand-Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist oder
  • Fahrerqualifizierungsnachweis gemäß Anhang II der Richtlinie Nr. 2003/59/EG, der nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist oder
  • ein Nachweis gemäß § 7 Abs. 4. BKrFQG oder
  • Fahrerbescheinigung nach § 7 Abs. 3 BKrFQG.

Quereinsteiger

Die Quereinsteiger-Prüfung können Fahrer ablegen, die bereits die Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr oder Omnibuskraftverkehr erfolgreich abgelegt haben.

Um als Quereinsteiger zur Prüfung Grundqualifikation zugelassen zu werden, müssen Sie in Abhängigkeit von der Prüfung folgenden Nachweis bei der Anmeldung hinterlegen:

  • Fachkundenachweises, für die die Prüfung ablegt werden soll

Um als Quereinsteiger zur Prüfung beschleunigte Grundqualifikation zugelassen zu werden, müssen Sie in Abhängigkeit von der Prüfung folgende Nachweise bei der Anmeldung hinterlegen!:

  • Eintrag über eine entsprechende Schulung ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch eine eine anerkannte Ausbildungsstätte (Abfrage im BQR erfolgt durch die IHK) oder
  • Original eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte nach § 9 BKrFQG ausgestellten Nachweises (Schulung abgeschlossen bis 01.02.2023) gemäß Anlage 3 BKrFQV über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung
und
  • Fachkundenachweises, für die die Prüfung ablegt werden soll

Prüfungstermine

Mit den Pfeiltasten können Sie die Tabelle horizontal scrollen.
Termin Anmeldeschluss Bemerkung

17.09.2026

03.09.2026

praktische Prüfung Neuburg a.d.Donau (ausgebucht!)

22.09.2026

08.09.2026

PC Prüfung (beschleunigte Grundqualifikation)

24.09.2026

10.09.2026

schriftliche Prüfung (Grundqualifikation)

29.09.2026

15.09.2026

praktische Prüfung Rosenheim

12.10.2026

28.09.2026

PC Prüfung (beschleunigte Grundqualifikation)

15.10.2026

01.10.2026

praktische Prüfung Pfaffenhofen a. d. Ilm

27.10.2026

13.10.2026

PC Prüfung (beschleunigte Grundqualifikation)

10.11.2026

27.10.2026

PC Prüfung (beschleunigte Grundqualifikation)

12.11.2026

29.10.2026

praktische Prüfung Rosenheim

24.11.2026

10.11.2026

PC Prüfung (beschleunigte Grundqualifikation)

26.11.2026

12.11.2026

praktische Prüfung Neuburg a. d. Donau

07.12.2026

23.11.2026

schriftliche Prüfung (Grundqualifikation)

08.12.2026

24.11.2026

PC Prüfung (beschleunigte Grundqualifikation)

Zweitschrift

Wenn Sie erneut einen Nachweis über das erfolgreiche Ablegen der (beschleunigten) Grundqualifikation benötigen, können Sie einen Antrag auf eine Zweitschriftstellen.