Informationen zur Prüfung beschleunigte Grundqualifikation
Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch
- die verpflichtende Teilnahme an einer Schulung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und
- das erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung bei der IHK.
Die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation kann in drei Varianten (Regelprüfung, Umsteigerprüfung, Quereinsteigerprüfung) abgelegt werden.
Hinweis: Je nach gewählter Variante unterscheidet sich die verpflichtende Anzahl an Unterrichtseinheiten bei der anerkannten Ausbildungsstätte:
- 140 UE für die Regelprüfung
- 35 UE für die Umsteigerprüfung
- 96 UE für die Quereinsteigerprüfung
Die Nachweise, die Sie erbringen müssen, um zur jeweiligen Prüfung zugelassen zu werden, sind im Abschnitt
Varianten der Prüfungen
aufgeführt.
Neu: Die Prüfung kann auch in einer Fremdsprache abgelegt werden. Dies gilt jedoch nur für die Prüfungsfragen und Antworten. Die Einladung, die Einweisung, organisatorische Hinweise sowie der Ergebnisbescheid erfolgen weiterhin auf Deutsch. Die gewünschte Prüfungssprache ist bei der Anmeldung auszuwählen. Folgende Sprachen werden angeboten:
- Albanisch
- Englisch
- Hocharabisch
- Kroatisch
- Polnisch
- Rumänisch
- Russisch
- Türkisch
- Ukrainisch
Ablauf
Die Prüfung besteht ausschließlich aus einem schriftlichen Teil (Theorie). Sie wird in den Räumen der IHK für München und Oberbayern digital am PC durchgeführt. Die Fragen sind komplett im Multiple-Choice-Format gestaltet.
Prüfungsdauer und -bewertung
Die Prüfungsdauer und die -bewertung hängt von der Variante der Prüfung beschleunigten Grundqualifikation ab. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zur Prüfungsdauer und -bewertung.