Welche Verstöße können gemeldet werden?
Es können Verstöße gegen die zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 (IDD) ergangenen Vorschriften, etwa in der Gewerbeordnung oder Versicherungsvermittlungsverordnung, gemeldet werden, deren Einhaltung die IHK überwacht, beispielsweise gegen die Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler.
Achtung: Verbraucher- bzw. Kundenbeschwerden können über diese Meldestelle nicht entgegengenommen werden.
Die Hinweisgeberstelle ist so genannten Whistleblowern vorbehalten, also Personen, die über ein besonderes, internes Wissen zu Unternehmen verfügen, weil sie zum Beispiel dort angestellt sind oder aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit in Kontakt zu dem Unternehmen stehen. Entscheidend ist, dass die hinweisgebende Person bei dem Unternehmen beschäftigt ist oder aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit mit diesem in Kontakt steht bzw. stand.