Bürokratische Auswirkungen
Den gastgewerblichen Betrieben wurde in der ressortübergreifend beschlossenen Nationalen Tourismusstrategie (Anfang 2026) von der Bundesregierung in Aussicht gestellt, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu stärken und die Unternehmen durch Bürokratieabbau auf einen stabilen Wachstumskurs zu bringen. Der vorliegende Gesetzentwurf steht hierzu in einem deutlichen Spannungsverhältnis.
Der Außer-Haus-Markt ist kleinteilig, saisonal geprägt und nicht auf standardisierte Warenflüsse ausgelegt. Viele Betriebe informieren bereits heute freiwillig über Herkunft, Qualität und Regionalität ihrer Produkte. Lieferanten- und Produktwechsel, Tagesangebote oder saisonale Speisekarten lassen sich nicht mit starren Kennzeichnungsvorgaben vereinbaren. Der Einsatz digitaler Lösungen sowie zentrale, freiwillige Plattformen statt individueller Speisekartenanpassungen können hier Abhilfe schaffen und für Transparenz beim Verbraucher sorgen, ohne Betriebe übermäßig zusätzlich zu belasten.
Gastronomische Betriebe können im Gegensatz zum Einzelhandel oft keine Auswahl verschiedener Haltungsformen anbieten und vorrätig halten. Dies wäre nur mit erheblichen Mehrkosten realisierbar, was nicht dem Verbraucherinteresse entspricht. Komplexe Übergangsregelungen und mögliche Abmahnrisiken bei formalen Fehlern erzeugen Rechtsunsicherheit und können Innovationen und Angebotsvielfalt hemmen.
Die Betriebe der Lebensmittelwertschöpfungskette und des Lebensmittelhandels befürworten in Teilen die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf die Außer-Haus-Verpflegung, betonen aber auch die Notwendigkeit einer bürokratiearmen Umsetzung ohne Doppelstrukturen aufzubauen. Die im Referentenentwurf vorgesehene Ausweitung des sogenannten „Downgradings“, d.h. der Angabe der niedrigeren Haltungsform bei der Mischung von Fleisch verschiedener Haltungsstufen, wird hier als praktikabler Ansatz angeführt. Darüber hinaus wird die Einbeziehung ausländischer Lebensmittel in die Kennzeichnungspflicht grundsätzlich begrüßt, da eine reine Konzentration auf Ware deutscher Herkunft Wettbewerbsnachteile für regionale Erzeuger nach sich gezogen hätte. Es fehlen im Referentenentwurf jedoch klare Regelungen, wie unterschiedliche, in anderen EU-Mitgliedstaaten zulässige oder vorgeschriebene Haltungssysteme sachgerecht und praxistauglich abgebildet werden können. Ein gleichwertiger Einsatz bestehender Systeme der Wirtschaft im In- und Ausland wäre hierfür erforderlich. Das Tierhaltungsennzeichnungsgesetz sollte keinen Wettbewerbsnachteil für deutsche Betriebe im internationalen Vergleich entfalten. Der Lebensmittelsektor kritisiert darüber hinaus, dass der Entwurf bestehende, praxiserprobte privatwirtschaftliche Kennzeichnungssysteme und Kontrolle nur unzureichend einbindet. Sofern privatwirtschaftliche Systeme die staatlichen Anforderungen und Begrifflichkeiten erfüllen, sollte das staatliche Logo nicht zusätzlich verpflichtend sondern freiwillig sein.