IHK-Stellungnahme

Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des TierHaltKennzG (IHK 2026)

Kernthesen

Mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) wurde 2023 erstmals eine verpflichtende staatliche Kennzeichnung der Haltungsform für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus deutscher Erzeugung eingeführt. Ziel ist es, Verbraucher beim Einkauf im Lebensmitteleinzelhandel über die Haltungsbedingungen der Tiere zu informieren und das Tierwohl in der Nutztierhaltung zu stärken. Die Kennzeichnungspflicht greift ab dem 01.01.2027 bei der Abgabe an Endverbraucher im Einzelhandel, Onlinehandel und im Metzgerhandwerk. Der aktuelle Referentenentwurf zum Dritten Gesetz zur Änderung des TierHaltKennzG sieht eine Ausweitung des Anwendungsbereiches auf ausländische Lebensmittel, verarbeitete Produkte sowie auf Außer-Haus-Verpflegung und Gastronomie vor.

Weite Teile der gewerblichen Wirtschaft sehen in der zusätzlichen Informations-, Dokumentations- und Kennzeichnungspflicht entlang nationaler und internationaler Lieferketten einen deutlichen Aufbau von Bürokratie und kritisieren den Referentenentwurf in der vorliegenden Form. Dabei steht weniger die Tierhaltung und Transparenz für den Verbraucher im Fokus – dies wird von weiten Teilen der gewerblichen Wirtschaft grundsätzlich positiv beurteilt – als vielmehr die praktische Umsetzbarkeit des vorliegenden Gesetzesentwurfs im Alltag der Betriebe.

Wesentliche Kritikpunkte lauten:

  • Zusätzliche Dokumentations-, Nachweis- und Haftungspflichten würden insbesondere kleine und mittelständische Betriebe überfordern, ohne einen angemessenen Mehrwert für Verbraucher oder das Tierwohl sicherzustellen.
  • Es handelt sich bei der Initiative um eine rein nationale Regelung. Unternehmen in anderen EU- Mitgliedsstaaten sind von den zusätzlichen Dokumentations- und Kenn- zeichnungspflichten nicht betroffen. Ein europäisch abgestimmter oder kohärenter Ansatz ist nicht erkennbar, sodass Wettbewerbsnachteile für deutsche Betriebe drohen.
  • Es bedarf klarer, einheitlicher und umsetzbarer Vorgaben für alle Beteiligten.

Die gewerbliche Wirtschaft steht derzeit vor erheblichen gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund sind tiefgreifende Reformen erforderlich, die Unternehmen spürbar entlasten und nicht mit zusätzlichen bürokratischen Verpflichtungen belasten. Der Entwurf verfehlt es, zusätzliche Bürokratie zu vermeiden und europäische wie nationale Sorgfaltspflichten kohärent miteinander zu verzahnen. Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Lage ist es erforderlich, nationale Sonderregelungen sorgfältig zu überprüfen, bestehende Systeme der Wirtschaft mitzudenken und die Ziele von Entlastung, Wettbewerbsfähigkeit und Planungssicherheit in den Mittelpunkt zu stellen.

Bürokratische Auswirkungen

Den gastgewerblichen Betrieben wurde in der ressortübergreifend beschlossenen Nationalen Tourismusstrategie (Anfang 2026) von der Bundesregierung in Aussicht gestellt, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu stärken und die Unternehmen durch Bürokratieabbau auf einen stabilen Wachstumskurs zu bringen. Der vorliegende Gesetzentwurf steht hierzu in einem deutlichen Spannungsverhältnis.

Der Außer-Haus-Markt ist kleinteilig, saisonal geprägt und nicht auf standardisierte Warenflüsse ausgelegt. Viele Betriebe informieren bereits heute freiwillig über Herkunft, Qualität und Regionalität ihrer Produkte. Lieferanten- und Produktwechsel, Tagesangebote oder saisonale Speisekarten lassen sich nicht mit starren Kennzeichnungsvorgaben vereinbaren. Der Einsatz digitaler Lösungen sowie zentrale, freiwillige Plattformen statt individueller Speisekartenanpassungen können hier Abhilfe schaffen und für Transparenz beim Verbraucher sorgen, ohne Betriebe übermäßig zusätzlich zu belasten.

Gastronomische Betriebe können im Gegensatz zum Einzelhandel oft keine Auswahl verschiedener Haltungsformen anbieten und vorrätig halten. Dies wäre nur mit erheblichen Mehrkosten realisierbar, was nicht dem Verbraucherinteresse entspricht. Komplexe Übergangsregelungen und mögliche Abmahnrisiken bei formalen Fehlern erzeugen Rechtsunsicherheit und können Innovationen und Angebotsvielfalt hemmen.

Die Betriebe der Lebensmittelwertschöpfungskette und des Lebensmittelhandels befürworten in Teilen die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf die Außer-Haus-Verpflegung, betonen aber auch die Notwendigkeit einer bürokratiearmen Umsetzung ohne Doppelstrukturen aufzubauen. Die im Referentenentwurf vorgesehene Ausweitung des sogenannten „Downgradings“, d.h. der Angabe der niedrigeren Haltungsform bei der Mischung von Fleisch verschiedener Haltungsstufen, wird hier als praktikabler Ansatz angeführt. Darüber hinaus wird die Einbeziehung ausländischer Lebensmittel in die Kennzeichnungspflicht grundsätzlich begrüßt, da eine reine Konzentration auf Ware deutscher Herkunft Wettbewerbsnachteile für regionale Erzeuger nach sich gezogen hätte. Es fehlen im Referentenentwurf jedoch klare Regelungen, wie unterschiedliche, in anderen EU-Mitgliedstaaten zulässige oder vorgeschriebene Haltungssysteme sachgerecht und praxistauglich abgebildet werden können. Ein gleichwertiger Einsatz bestehender Systeme der Wirtschaft im In- und Ausland wäre hierfür erforderlich. Das Tierhaltungsennzeichnungsgesetz sollte keinen Wettbewerbsnachteil für deutsche Betriebe im internationalen Vergleich entfalten. Der Lebensmittelsektor kritisiert darüber hinaus, dass der Entwurf bestehende, praxiserprobte privatwirtschaftliche Kennzeichnungssysteme und Kontrolle nur unzureichend einbindet. Sofern privatwirtschaftliche Systeme die staatlichen Anforderungen und Begrifflichkeiten erfüllen, sollte das staatliche Logo nicht zusätzlich verpflichtend sondern freiwillig sein.

Fazit

Nach Abwägung der verschiedenen Interessen sprechen wir uns vor dem Hintergrund der Gesamtinteressensvertretung für eine praxistaugliche Lösung aus.
Es bedarf klarer, einheitlicher und umsetzbarer Vorgaben für alle Beteiligten. Ohne europäische Harmonisierung, klare Entlastungen und eine konsequente Verzahnung mit bestehenden Pflichten würde die im Referentenentwurf vorgesehene Regelung zusätzliche Belastungen für Betriebe schaffen, statt die Transparenz effizient zu erhöhen.