Wie werden mögliche Verstöße ermittelt?
Die EU-Verordnung richtet sich in erster Linie an nationale Behörden, die von den Mitgliedsstaaten benannt werden. Diese Behörden werden von den Zollbehörden unterstützt, um unter Zwangsarbeit hergestellte Produkte an den EU-Außengrenzen zu identifizieren und aufzuhalten. Die Durchsetzung erfolgt nach einem risikobasierten Ansatz, der auf Informationen aus zahlreichen unabhängigen und überprüfbaren Quellen beruht.
Zu diesen überprüfbaren Quellen sollen Stellungnahmen der Zivilgesellschaft, eine Datenbank zum Zwangsarbeitsrisiko mit Schwerpunkt auf bestimmten Produkten und geografischen Gebieten sowie die von Unternehmen durchgeführten Sorgfaltsprüfungen gehören.
Die Behörden werden produktbezogene Untersuchungen einleiten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Produkte in Zwangsarbeit hergestellt wurden. Sie können Informationen von Unternehmen anfordern und auch in Nicht-EU-Staaten Kontrollen und Inspektionen durchführen. Wenn sich der Verdacht auf Zwangsarbeit bestätigt, ordnen die Behörden die Rücknahme der bereits in Verkehr gebrachten Produkte vom EU-Markt und Online-Marktplätzen an und untersagen das Inverkehrbringen und die Ausfuhr der Produkte. Hält sich das betroffen Unternehmen nicht an die Entscheidung der Behörde, sind Sanktionen vorgesehen.