Ratgeber

Bundestariftreuegesetz (BTTG)

Das Bundestariftreuegesetz sieht vor, dass öffentliche Aufträge künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden dürfen, die ein sogenanntes „Tariftreueversprechen“ abgeben. Dieses Versprechen verpflichtet die Unternehmen, für die Dauer des öffentlichen Auftrags festgelegte Mindestarbeitsbedingungen einzuhalten, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales per Rechtsverordnung definiert (z. B. Entlohnung, Mindesturlaub, Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten).

FAQ: Bundestariftreuegesetz (BTTG)

Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) führt für Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes übernehmen möchten, neue Anforderungen ein. Künftig dürfen Bundesaufträge grundsätzlich nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ein sogenanntes Tariftreueversprechen abgeben. Darin verpflichtet sich das Unternehmen, seinen Beschäftigten während der Ausführung des Auftrags die jeweils verbindlichen tariflichen Arbeitsbedingungen zu gewähren. Dazu können insbesondere Entgeltregelungen, Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Zuschläge sowie Urlaubsansprüche gehören.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass bereits vor der Angebotsabgabe geprüft werden sollte, welche tariflichen Vorgaben für den jeweiligen Auftrag gelten und ob die eigenen Arbeitsbedingungen diesen Anforderungen entsprechen. Insbesondere Unternehmen ohne Tarifbindung müssen analysieren, welche organisatorischen und personellen Anpassungen erforderlich sind.

Praxistipp:

  • Prüfen Sie frühzeitig, ob Bundesaufträge ein relevanter Geschäftsbereich sind.
  • Führen Sie eine interne Bestandsaufnahme zu Vergütung, Arbeitszeitregelungen und Urlaubsansprüchen durch.
  • Stimmen Sie Personalabteilung, Rechtsabteilung und Vergabemanagement auf die neuen Anforderungen ab.

Das BTTG betrifft nicht nur den unmittelbaren Vertragspartner des Bundes. Erfasst werden grundsätzlich alle Unternehmen, die an einer Bundesvergabe beteiligt sind. Dazu zählen:

  • Bieter im Rahmen von Bundesvergaben,
  • Auftragnehmer öffentlicher Bundesaufträge,
  • Nachunternehmer und Subunternehmer,
  • Unternehmen im Bereich Bau-, Dienstleistungs- und Konzessionsvergaben,
  • Unternehmen, die Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ausführen.

Besonders relevant ist, dass die Anforderungen entlang der gesamten Leistungskette gelten können. Generalunternehmer müssen daher sicherstellen, dass auch ihre Nachunternehmer die tariflichen Verpflichtungen einhalten.

Praxistipp:

  • Überprüfen Sie bestehende Nachunternehmerverträge.
  • Ergänzen Sie Verträge um Tariftreue- und Nachweisklauseln.
  • Führen Sie ein Lieferanten- und Nachunternehmer-Screening ein.

Mit dem BTTG entstehen umfangreiche Dokumentations-, Nachweis- und Mitwirkungspflichten. Unternehmen müssen nicht nur die tariflichen Arbeitsbedingungen tatsächlich gewähren, sondern deren Einhaltung auch nachweisen können.

Zu den wesentlichen Pflichten gehören:

  • Abgabe einer Tariftreueerklärung im Vergabeverfahren.
  • Führung und Aufbewahrung geeigneter Nachweise über die Einhaltung der tariflichen Vorgaben.
  • Bereitstellung relevanter Unterlagen bei Prüfungen.
  • Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.
  • Mitwirkung bei Kontrollen und Prüfverfahren.

Für viele Unternehmen wird insbesondere die Dokumentation eine zentrale Herausforderung darstellen.

Praxistipp:

  • Einrichtung eines internen Compliance-Prozesses.
  • Regelmäßige Überprüfung von Lohn- und Arbeitszeitdaten.
  • Benennung eines Verantwortlichen für Tariftreue-Compliance.
  • Schulung von Personal- und Vergabeverantwortlichen.

Die Überwachung erfolgt durch die Prüfstelle Bundestariftreue, die organisatorisch bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angesiedelt ist. Die Prüfstelle verfügt über Kontroll- und Untersuchungsbefugnisse und kann Nachweise sowie Auskünfte von Unternehmen verlangen.

Neben der Prüfung eingereichter Unterlagen sind auch anlassbezogene Kontrollen vorgesehen. Unternehmen müssen deshalb jederzeit in der Lage sein, die Einhaltung der tariflichen Vorgaben nachvollziehbar zu dokumentieren.

Für Unternehmen bedeutet dies eine zusätzliche Kontrollinstanz neben bereits bestehenden Prüfungen, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz oder sozialversicherungsrechtlichen Prüfungen.

Praxistipp:

Führen Sie Ihre Dokumentation so, dass sie bei einer Prüfung kurzfristig vorgelegt werden kann. Digitale Personalakten und strukturierte Nachweissysteme können den Prüfungsaufwand erheblich reduzieren.

Verstöße gegen die Anforderungen des BTTG können erhebliche wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Das Gesetz sieht verschiedene Sanktionsmöglichkeiten vor, die sowohl das laufende Vertragsverhältnis als auch zukünftige Vergabeverfahren betreffen können.

Mögliche Konsequenzen sind insbesondere:

  • Ausschluss aus laufenden Vergabeverfahren,
  • Kündigung oder Beendigung bestehender Vertragsverhältnisse,
  • Vertragsstrafen,
  • Schadensersatzforderungen,
  • Feststellung eines Verstoßes durch die zuständigen Stellen,

Besonders kritisch ist dabei das Risiko eines Reputationsschadens. Unternehmen, die wegen Verstößen gegen Tariftreuevorgaben öffentlich auffallen, können Nachteile bei zukünftigen Ausschreibungen und Geschäftsbeziehungen erleiden.

Praxistipp:

Verstehen Sie das BTTG nicht nur als vergaberechtliche Verpflichtung, sondern als Teil Ihres Compliance-Managements. Eine frühzeitige Vorbereitung und klare interne Prozesse sind in der Regel deutlich kostengünstiger als die Folgen eines festgestellten Verstoßes.

Auch wenn die konkreten Anforderungen vom jeweiligen Auftrag und den künftig festgelegten tariflichen Arbeitsbedingungen abhängen, sollten Unternehmen frühzeitig prüfen, ob ihre internen Prozesse den neuen Vorgaben entsprechen. Das BTTG verknüpft die Teilnahme an Bundesvergaben künftig stärker mit der Fähigkeit, tarifliche Arbeitsbedingungen nachweisbar einzuhalten und zu dokumentieren.

Eine frühzeitige Vorbereitung kann dazu gewährleisten, Ausschlussrisiken im Vergabeverfahren zu minimieren und den administrativen Aufwand während laufender Projekte zu reduzieren. Insbesondere KMU‘s sollten ausreichend Zeit für die Anpassung ihrer Prozesse einplanen, da das Gesetz wie zuvor genannt, umfangreiche Nachweis-, Prüf- und Mitwirkungspflichten vorsieht.