Die Überwachung erfolgt durch die Prüfstelle Bundestariftreue, die organisatorisch bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angesiedelt ist. Die Prüfstelle verfügt über Kontroll- und Untersuchungsbefugnisse und kann Nachweise sowie Auskünfte von Unternehmen verlangen.
Neben der Prüfung eingereichter Unterlagen sind auch anlassbezogene Kontrollen vorgesehen. Unternehmen müssen deshalb jederzeit in der Lage sein, die Einhaltung der tariflichen Vorgaben nachvollziehbar zu dokumentieren.
Für Unternehmen bedeutet dies eine zusätzliche Kontrollinstanz neben bereits bestehenden Prüfungen, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz oder sozialversicherungsrechtlichen Prüfungen.
Praxistipp:
Führen Sie Ihre Dokumentation so, dass sie bei einer Prüfung kurzfristig vorgelegt werden kann. Digitale Personalakten und strukturierte Nachweissysteme können den Prüfungsaufwand erheblich reduzieren.