Das Label muss in hervorgehobener Weise platziert werden. Wie das geschehen soll lässt sowohl die Richtlinie als auch die Gesetzesbegründung offen. Am Ende werden die Gerichte über die ordnungsgemäße Platzierung entscheiden. Bis dahin gilt:
Im stationären Handel wird empfohlen, das Label für Gewährleistung gut sichtbar z.B. im Kassenbereich auszuhängen oder im Kassenraum aufzustellen. Das Label muss aber nicht an jeder Ware angebracht werden. Die Darstellung geht farbig oder schwarz/weiß.
Im Online-Handel könnte es ausreichend sein, das Label in die AGB zu integrieren, da auch sonst die Informationspflichten in den AGB erfüllt werden. Eine weitere Umsetzungsvariante wäre, das Label im Header der Webseite zu platzieren. Das Label ist immer farbig abzubilden.
Achtung: Im Onlinehandel muss das Label zusammen mit allen anderen gesetzlich zu erteilenden Informationen, dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per PDF-Datei) mit der Bestellbestätigung übermittelt werden. Wird das Label in die AGB integriert, ist darauf zu achten, dass auch die PDF-Datei farbig ist. Zusätzlich könnte das Label als separater Anhang in die Bestätigungs-E-Mail aufgenommen werden.