Die Fördermittel werden nach Vorlage von Rechnungen oder Bescheiden (z.B. Gebührenbescheid, Rechnung für Übersetzungen) ausgezahlt. Rechnungen müssen spätestens neun Monate nach Erhalt der Förderzusage eingereicht werden.
Anträge auf den Anerkennungszuschuss können bis zum 30.06.2027 gestellt werden. Eine Auszahlung des Zuschusses ist bis zum 30.09.2028 möglich.
Ein Anspruch auf den Anerkennungszuschuss besteht nicht.