Der öffentliche Raum in München ist knapp, gleichzeitig besteht ein hoher Parkdruck. Um dennoch die Erreichbarkeit für Bewohner, Besucher und Gäste sowie den Wirtschaftsverkehr sicher zu stellen, hat die Stadt München ein umfassendes Parkraummanagement eingeführt. Mit dem Parkraummanagement steuert die Stadt München das Parkraumangebot und die Parkraumnachfrage und reduziert dadurch den Parksuchverkehr.

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FAQ: Was Unternehmen zum Parken wissen müssen

Unternehmen können Mitarbeitenden eigene Stellplätze auf dem Betriebsgelände, angemietete Parkplätze in Parkhäusern oder Parkplatzkontingente bei externen Anbietern zur Verfügung stellen. Darüber hinaus können Mobilitätsbudgets, Jobtickets oder Fahrradstellplätze eine sinnvolle Ergänzung oder Alternative sein.

Öffentliche Parkplätze stehen grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmenden zur Verfügung. Eine dauerhafte Reservierung für Mitarbeitende ist in der Regel nicht möglich. Ausnahmen können Sondernutzungen (z. B. Hotelanfahrt) oder behördlich genehmigte Zonen für Laden, Liefern und Leisten sein.

Besucher- und Kundenparkplätze auf Privatgrund sollten klar gekennzeichnet sein. Unternehmen können die Nutzung zeitlich begrenzen oder bestimmte Bedingungen festlegen. Wichtig ist eine eindeutige Beschilderung, um Missverständnisse und Fehlbelegungen zu vermeiden.

Grundsätzlich haftet die Person, die den Schaden verursacht hat. Unternehmen sollten jedoch für einen verkehrssicheren Zustand ihrer Parkflächen sorgen. Bei mangelnder Verkehrssicherung können Haftungsansprüche gegenüber dem Grundstückseigentümer entstehen

Ja. Auf privaten Parkflächen können Unternehmen gegen unberechtigt abgestellte Fahrzeuge vorgehen, sofern die Nutzungsbedingungen deutlich ausgeschildert sind. Das Abschleppen muss verhältnismäßig sein und die rechtlichen Vorgaben beachten.

Je nach Landesbauordnung und Nutzung des Gebäudes können barrierefreie Stellplätze vorgeschrieben sein. Unternehmen sollten die jeweils geltenden baurechtlichen Anforderungen prüfen.

Ladeplätze für Elektrofahrzeuge sollten eindeutig gekennzeichnet werden. Unternehmen können festlegen, ob die Ladepunkte nur Betriebsfahrzeugen, Mitarbeitenden oder Gästen zur Verfügung stehen. Zudem sind technische und sicherheitsrelevante Anforderungen zu beachten.

Ja. Die kostenlose oder vergünstigte Überlassung von Stellplätzen kann steuerlich relevant sein. Unternehmen sollten die konkrete Ausgestaltung mit ihrer Steuerberatung prüfen.

Die Anforderungen ergeben sich häufig aus den kommunalen Stellplatzsatzungen oder den jeweiligen Landesbauordnungen. Art und Größe des Betriebs sowie die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln spielen dabei eine wichtige Rolle.

Ja. Digitale Parkplatzmanagementsysteme ermöglichen die Reservierung (z. B. für Bewohnerparken außerhalb der Öffnungs- und Betriebszeiten), gemeinsame Nutzung (Sharing) und Auslastungssteuerung von Stellplätzen. Dadurch kann vorhandener Parkraum oft deutlich effizienter genutzt werden.

Neben dem Pkw-Parken bieten sich Jobtickets, Fahrrad- und Lastenradstellplätze, Carsharing-Angebote, Mobilitätsbudgets oder Shuttle-Lösungen an. Diese Maßnahmen können den Parkplatzbedarf reduzieren und die Erreichbarkeit verbessern.

Wichtige Aspekte sind transparente Vergabekriterien, eine klare Nutzungsordnung, digitale Buchungsmöglichkeiten, Datenschutz sowie eine frühzeitige Kommunikation mit Mitarbeitenden und Besuchenden.

Ja. Unternehmen können die Nutzung betrieblicher Stellplätze kostenpflichtig gestalten. Dabei sollten die Regelungen transparent, nachvollziehbar und arbeitsrechtlich sauber ausgestaltet sein.

Ein gutes Parkraummanagement schafft Fairness bei der Stellplatzvergabe, reduziert Suchverkehr, verbessert die Erreichbarkeit des Standorts und kann zur Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens beitragen.

Je nach Fragestellung sind die zuständige Kommune, die Straßenverkehrsbehörde, die Bauaufsicht, die Industrie- und Handelskammer oder spezialisierte Mobilitäts- und Parkraumberater geeignete Ansprechpartner.

Diese Parkregelungen gibt es in München

Parkraummanagementgebiete

In den Münchner innenstadtnahen, mit Gewerbe durchmischten Wohngebieten kommt es zu erheblichen Problemen im ruhenden Verkehr. Viele Parkbedürfnisse (Bewohner, Beschäftigte, Kunden und Besucher) konkurrieren miteinander um die vorhandenen Parkplätze im Straßenraum. Unnötiger Parksuchverkehr belastet zusätzlich die Gebiete und behindert den Wirtschaftsverkehr. Mit Hilfe des Parkraummanagements sollen diese Probleme im ruhenden Verkehr in innenstadtnahen Gebieten und im Einzugsbereich zentraler U-Bahn-Haltestellen entschärft werden. Bis Ende 2023 wird es in München 77 Parklizenzgebiete geben. https://stadt.muenchen.de/infos/parkraummanagement.html

Blaue Zone

„Blaue Zone" ist die Bezeichnung für eine einheitliche Parkregelung innerhalb des Münchner Altstadtringes. „Blaue Zone“ heißt, dass die Parkmöglichkeiten auf der Straße statt mit vielen Verkehrszeichen einheitlich nur mit blauen Strichen am Boden gekennzeichnet sind. Für Liefern und Laden gibt es spezielle orange markierte Bereiche. Innerhalb des Münchner Altstadtringes gibt es insgesamt vier Blaue Zonen.

Sonderparkregelungen für Handwerker, Handelsvertreter und Sozialdienste

Die ständig wachsende Verkehrsdichte in Städten behindert in zunehmendem Maße auch den Wirtschaftsverkehr. Das Bayerische Staatsministerium des Innern ermöglicht deshalb Parkerleichterungen für Handwerker, Handelsvertreter und Sozialdienste (§ 46 I StVO). Die auf jeweils ein Jahr befristeten Ausnahmegenehmigungen können die nachfolgend genannten Berechtigten bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden beantragen. Handwerksbetriebe die eine Tätigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk nach Anlage A zur Handwerksordnung (HandwO) oder im zulassungsfreien Handwerk bzw. handwerksähnlichen Gewerbe nach Anlage B zur HandwO ausüben.

Gewerbliche Unternehmen

Gewerbliche Unternehmen, die eine den in den Anlagen A und B zur Handwerksordnung absolut vergleichbare Tätigkeit ausüben (z.B. Wartungsdienste oder Firmen, deren Mitarbeiter Großgeräte installieren).

Handelsvertreter

Handelsvertreter (Voraussetzung ist der Nachweis, dass zur Ausübung des Berufs wertvolle Kollektionen mitgeführt (z.B. Uhren, Schmuck), mehrere schwere Koffer getragen, schwere bzw. große Musterstücke (z. B. Büromöbel) oder viele kleinere Einzelteile (z.B. Schuhkollektionen) vorgeführt werden müssen. Versicherungsvertreter sind in aller Regel nicht antragsberechtigt.

Soziale Dienste (Betreuung hilfs- und pflegebedürftiger Menschen)

Auch für Soziale Dienste haben in Parkraummanagementgebiete privilegierte Rechte und können Ausnahmegenehmigungen erhalten.

Wie und wo können Sie eine Ausnahmegenehmigung bzw. einen Parkausweis beantragen?

Parkraummanagementgebiete

Wer in München in einem Parklizenzgebiet freiberuflich tätig oder mit einem Gewerbe niedergelassen ist, kann bei der Landeshautstadt München einen Parkausweis beantragen.

Sonderparkregelungen für Handwerker, Handelsvertreter und Sozialdienste

Handwerksbetriebe

Wenn Handwerksbetriebe für Ihren Tätigkeit ein Transport- oder Werkstattfahrzeug benötigen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen beantragen. Bei Verwendung des Parkausweises muss zusätzlich ein Arbeitsstättennachweis gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

Handelsvertreter

Handelsvertreter-/ innen, die zur Präsentation beim Kunden regelmäßig wertvolle, schwere und / oder sperrige Musterkoffer bzw. Musterstücke transportieren müssen, können bei der Landeshauptstadt München eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.

Soziale Dienste

Personen und Organisationen, die pflegebedürftige Menschen betreuen und dabei darauf angewiesen sind, ihr Fahrzeug am Einsatzort abzustellen, können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.