Wer Messegut, Warenmuster und Berufsausrüstung nur vorübergehend ins Ausland mitnehmen möchte, muss normalerweise beim ausländischen Zoll eine Zollkaution in Höhe der Eingangsabgaben hinterlegen. Das internationale Zollpassierscheinheft Carnet erleichtert die vorübergehende Einfuhr im Ausland – ohne Hinterlegung einer Zollkaution.

Carnet ATA: Aktuelle Hinweise / Besonderheiten

Start des volldigitalen Carnets

Zum 1. Juni 2026 führen die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen gemeinsam das volldigitale Carnet ein. Weitere Länder folgen.

Alle Carnets, die am 01. Juni 2026 oder später ausgestellt werden, müssen digital eröffnet werden. Das Merkblatt der DIHK/ICC gibt einen guten Überblick darüber, was zu tun ist. Weitere Informationen sind zudem auf der Ratgeberseite Volldigitales Carnet ATA – Passport for goods zu finden.

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Besonderheiten in einzelnen Ländern