Armenien

Auskunft über die aktuellen Waren- und Einfuhrbestimmungen für Armenien geben die Konsulats- und Mustervorschriften (KuM) der Handelskammer Hamburg, verlegt vom Mendel Verlag. Wir beraten Sie dazu gerne.

Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenexporte aus der EU nach Armenien gibt die Market Access Database der Europäischen Kommission.

Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenimporte aus Armenien in die EU gibt der Elektronische Zolltarif (EZT) Online des deutschen Zolls.

Ausführliche Informationen zu den Vorschriften beim Import aus Drittländern bekommen Sie auf den Webseiten der IHK für München und Oberbayern (Import: Was muss ich beachten?)

Einreise aus Armenien nach Deutschland:

Grundsätzlich: Geschäftsreisende aus Armenien benötigen für den Aufenthalt in der EU ein Visum. Für Aufenthalte von maximal 90 Tagen muss ein Schengen-Visum beantragt werden. Ist Deutschland das Hauptreiseziel innerhalb der EU, muss das Schengen-Visum bei den deutschen Konsularbehörden in Armenien beantragt werden.

Alle Informationen zum Schengen-Visum für armenische und nicht-armenische Staatsbürger mit Wohnsitz in Armenien finden Sie auf den Seiten der deutschen Botschaft in Eriwan.

Einreise aus Deutschland nach Armenien:

Aktuelle Informationen zu Regeln die Einreise aus Deutschland nach Armenien betreffend finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes und bei der Armenischen Botschaft in Berlin.

Auf der Internetseite „Invest in Armenia“ Internetseite „Invest in Armenia“ erhalten Sie Informationen zum Thema „Investieren in Armenien“.

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