Mit dem Inkrafttreten der Zollunion zwischen Russland, Belarus und Kasachstan am 6. Juli 2010 traten auch neue Vorschriften hinsichtlich der Zertifizierung von Waren bei der Einfuhr in das neue Zollgebiet in Kraft.
Diese Vorschriften sind im Beschluss der Kommission der Zollunion Nr. 319 vom 18. Juni 2010 „Über die technische Regulierung in der Zollunion“ reglementiert. Das einheitliche Verzeichnis jener Waren, welche einer Übereinstimmungsprüfung unterliegen, ist im Beschluss der Kommission der Zollunion Nr. 620 vom 7. April 2011 festgelegt.
Die bereits in Kraft getretenen Technischen Reglements sind auf der Website der Eurasischen Wirtschaftskommission veröffentlicht. Demnach müssen Produkte, bevor sie auf dem Markt der Zollunion in Verkehr gebracht werden dürfen, geprüft und zertifiziert werden. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die Erzeugnisse den Sicherheitsanforderungen und Normen der Zollunion bzw. ihrer Mitgliedsländer entsprechen. Die Neuregelung der Zollunion sieht allerdings auch vor, dass die Mitgliedsstaaten der Zollunion während einer Übergangsphase noch ihre nationalen Verzeichnisse von Waren, die einer verpflichtenden Zertifizierung unterliegen, beibehalten können. Diese Gültigkeit bezieht sich nur auf das Territorium des Landes, welches das nationale Zertifikat oder die Erklärung ausgestellt hat. D .h. in den anderen Ländern der Zollunion können sie nicht verwendet werden. Grundsätzlich gilt hier die Regel, dass bestehende nationale Konformitätsnachweise ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum behalten, aber längstens bis zum Datum, das im jeweiligen Technischen Reglement der Zollunion festgelegt ist. Bei der Antragstellung auf Zertifizierung müssen alle notwendigen Unterlagen in Russisch vorgelegt werden. Das sind in erster Linie Dokumentationen über die Erzeugnisse wie z. B. Zolltarifnummern, je nach Ware technische Daten, Rezepturen oder Produktzusammensetzungen. Diese Unterlagen werden durch akkreditierte Zertifizierungsdienstleistungsfirmen auf Übereinstimmung mit den russischen bzw. einheitlichen Normen der Zollunion überprüft. Eine Auswahl akkreditierter Zertifizierungsstellen in Deutschland finden Sie im Downloadbereich. Die federführende Organisation bei der Erstellung der Normen sowie bei der Produktzertifizierung ist die Föderale Agentur für Technische Regulierung und Metrologie „ROSSTANDART“ (ehem. „ROSTECHREGULIROVANIE“).
Rosstandart
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119017 MOSKAU
RUSSISCHE FÖDERATION
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220116 MINSK
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050022 ALMATY
KASACHSTAN
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