Gebührenübernahme durch Dritte
Möchten Sie die Prüfungsgebühren beispielsweise von Ihrem Arbeitgeber übernehmen lassen? Dann benötigen wir von diesem bis spätestens zum Anmeldeschluss eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung
.
Durch die Übernahmeerklärung tritt der Arbeitgeber neben Ihnen als zusätzlicher Gebührenschuldner ein. Sie bleiben weiterhin Gebührenschuldner, sofern Ihr Arbeitgeber die Gebühren nicht entrichtet. Eine Kostenübernahmeerklärung, die sich nur auf die Lehrgangsgebühren bezieht, kann nicht berücksichtigt werden.