Kann ich meine schriftliche Prüfung ansehen?
Die Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen ist nach Abschluss des Prüfungsverfahrens und nach Erhalt des endgültigen Prüfungsbescheides möglich. Sie findet nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem/r zuständigen Prüfungskoordinator/in in den Räumen der IHK zu unseren Geschäftszeiten statt.
Bitte stellen Sie hierzu einen formlosen Antrag an Ihre/n Prüfungskoordinator/in. Folgende Angaben sind erforderlich: Name, Geburtsdatum, Prüflings- oder Ident-Nr. und unbedingt das Fach oder die Fächer, die Sie einsehen möchten.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einsichtnahme finden Sie im Merkblatt zur Einsichtnahme
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