Berufsbildung

Einsicht in die Prüfungsunterlagen

Kann ich meine schriftliche Prüfung ansehen?
Die Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen ist nach Abschluss des Prüfungsverfahrens und nach Erhalt des endgültigen Prüfungsbescheides möglich. Sie findet nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem/r zuständigen Prüfungskoordinator/in in den Räumen der IHK zu unseren Geschäftszeiten statt.
Bitte stellen Sie hierzu einen formlosen Antrag an Ihre/n Prüfungskoordinator/in. Folgende Angaben sind erforderlich: Name, Geburtsdatum, Prüflings- oder Ident-Nr. und unbedingt das Fach oder die Fächer, die Sie einsehen möchten.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einsichtnahme finden Sie im Merkblatt zur Einsichtnahme .