Mit 5,5 Millionen Einwohnern gehört Finnland zu den kleineren europäischen Märkten. Das Land hat sich binnen weniger Jahrzehnte zu einer modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft entwickelt. Deutsche Unternehmen sollten das Potenzial des nordischen Landes als Absatzmarkt für Technologie- und Konsumgüter sowie für Forschungskooperationen nutzen. Die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Unternehmen sind in Finnland gut.
(Quelle: GTAI)
Doppelbesteuerungsabkommen
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland besteht das Abkommen vom 19. Februar 2016 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen. Das Abkommen ist abrufbar auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen.
Zusätzliche Informationen
Der Normalsatz der finnischen Umsatzsteuer ist zum 1. September 2024 von 24 auf 25,5% angestiegen. Es gilt Folgendes: Das Lieferdatum bestimmt den Umsatzsteuersatz. Bei Lieferungen bis 31. August gilt der alte Satz von 24%, auch wenn die Bezahlung nach dem 31. August erfolgt. Bei Vorauszahlungen gilt der Umsatzsteuersatz des Zeitpunktes der Zahlung. Weitere Informationen bei GTAI.
Weitergehende Informationen zum Steuerrecht halten das finnische Finanzministerium Valtiovarainministeriö sowie die finnische Steuerbehörde Verohallinto (VERO) auf ihren Webseiten bereit.