Ihr Unternehmensname taucht in einem Fakeshop auf? Erfahren Sie, welche Schritte Sie jetzt einleiten sollten, welche Stellen Sie unterstützen und wie Sie sich gegen den Missbrauch Ihrer Unternehmensdaten wehren können.

Übersicht

Wenn Ihr Unternehmen von einem Fakeshop missbraucht wird

Kriminelle Betreiber von Fakeshops nutzen häufig Namen, Adressen, Handelsregisterdaten oder Impressumsangaben realer Unternehmen, um Seriosität vorzutäuschen. Teilweise werden auch Produkte bekannter Hersteller oder Händler angeboten, ohne dass eine Geschäftsbeziehung besteht. Für betroffene Unternehmen kann dies zu Reputationsschäden, Kundenbeschwerden und zusätzlichem Aufwand führen.

Ihr Unternehmen könnte von einem Fakeshop betroffen sein, wenn

  • Kunden bei Ihnen nach Bestellungen fragen, die Sie nie erhalten haben
  • Beschwerden über einen unbekannten Onlineshop eingehen
  • Ihr Unternehmensname, Ihre Anschrift oder Ihre Handelsregisterdaten in einem fremden Onlineshop auftauchen
  • Ihre Produkte ohne Ihre Zustimmung angeboten werden
  • Ihre Marke, Ihr Logo oder Inhalte Ihrer Website kopiert wurden

Was können betroffene Unternehmen tun?

Auch wenn der Missbrauch des eigenen Unternehmensnamens durch Fakeshops belastend sein kann, sind betroffene Unternehmen dem nicht schutzlos ausgeliefert. Je nach Sachverhalt kommen verschiedene Maßnahmen in Betracht – von der Beweissicherung über Meldungen an zuständige Stellen bis hin zu rechtlichen Schritten. Die folgenden Informationen geben einen Überblick über mögliche Handlungsoptionen.

1. Beweise sichern

Dokumentieren Sie den Sachverhalt möglichst umfassend:

  • Datum und Uhrzeit der Feststellung
  • Screenshots der Website (Startseite, Produktseiten, Impressum, Kontaktseite)
  • vollständige URL des Fakeshops
  • Impressum und Kontaktdaten
  • Angebote Ihrer Produkte
  • Kundenbeschwerden oder Anfragen per E-Mail, Telefon, Social Media etc.
  • Bestellbestätigungen, Rechnungen oder sonstige Unterlagen, die Betroffene zur Verfügung stellen
  • Domaininformationen, soweit öffentlich einsehbar

2. Kunden informieren

Ziehen Sie in Betracht, auf Ihrer Website oder Ihren Social-Media-Kanälen auf den Missbrauch hinzuweisen. So können Sie Kunden vor weiteren Schäden schützen und Missverständnisse vermeiden, beispielsweise durch:

  • Warnhinweise auf der Unternehmenswebsite („Aktuelle Warnung vor betrügerischem Online-Shop“)
  • Hinweise auf Social Media und Google-Unternehmensprofil
  • Klare Auflistung der offiziellen Domains und Vertriebskanäle
  • Ggf. Einrichtung einer zentralen Mailadresse für betroffene Kunden

Die Geschädigten eines Fakeshops sind häufig zugleich potenzielle Kundinnen und Kunden Ihres Unternehmens. Sie haben den Shop gerade deshalb genutzt, weil sie Ihrem Namen vertraut haben. Durch den Missbrauch Ihrer Unternehmensdaten sind beide Seiten zu Opfern geworden. Eine offene, verständnisvolle Kommunikation kann helfen, den entstandenen Vertrauensverlust zu begrenzen und aus den Betroffenen möglicherweise sogar zukünftige Kundinnen und Kunden zu machen.

Privatpersonen können sich über die Zentralstelle Cybercrime an die Polizei wenden, um einen Schaden anzuzeigen. Da Sie als Unternehmen ggf. im Impressum eines Fakeshops stehen, ergeht die Anzeige ggf. zunächst an Sie. Daher ist es umso wichtiger, in diesen Fällen aktiv zu kommunizieren.

3. Rechtlich gegen Fakeshops vorgehen

Zunächst sollte geklärt werden, welche Inhalte oder Kennzeichen im Fakeshop verwendet werden und über welche eigenen Schutzrechte Sie daran verfügen:

  • Name/Logo/Domain: Marke, Firma, Geschäftsbezeichnung?
  • Seitenlayout, Farbschema, Gestaltungselemente, Produktbilder: Urheberrecht, wettbewerbsrechtliche Eigenart?
  • Produktkennzeichnungen oder Verpackungen mit fremden Markenelementen: Marke, Design?

Werden o.g. Rechte verletzt, kommen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche in Betracht. Diese können zunächst außergerichtlich geltend gemacht werden und/oder gerichtlich.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich der Betreiber des Fakeshops ermitteln lässt. Gerade das ist in vielen Fällen schwierig, da die Täter häufig im Ausland sitzen.

Vor diesem Hintergrund geht es oft darum, zumindest die technischen Dienstleister (Domainregistrare, Hoster, Plattformen etc.) dazu zu bringen, solche Fakeshops „abzustellen“ oder Werbung für diese Shops zu entfernen.

Neben dem eigentlichen Betreiber gibt es häufig weitere Unternehmen, ohne deren Dienste das rechtswidrige Angebot die Nutzerinnen und Nutzer gar nicht erreichen würde, beispielsweise Hoster, Provider, Domainregistrare, Plattformen, Marktplätze oder Suchmaschinen. Diese werden hier als Vermittler von rechtsverletzenden Inhalten oder Angeboten bezeichnet. Sie sind zwar nicht selbst die Anbieter, können aber verpflichtet sein, nach Hinweis auf eine Rechtsverletzung tätig zu werden und diese zu unterbinden.

Die praktische Erfahrung und Rechtsprechung zeigt leider, dass dies in aller Regel Hartnäckigkeit und die Begleitung durch einen Rechtsanwalt erfordert.

Diese Vermittler haften in jedem Fall erst ab Kenntnis einer Rechtsverletzung auf Unterlassung. Deshalb ist es wichtig, nachweislich die Beschwerde- und Meldeportale und -tools der technischen Dienstleister für die Anzeige zu nutzen.

4. Hoster und Domainanbieter ermitteln und informieren

In vielen Fällen können Hinweise an Infrastrukturdienstleister wie den Hosting-Anbieter oder den Domainregistrar dazu beitragen, dass rechtswidrige Inhalte geprüft und gegebenenfalls entfernt werden.

Ein Ansatzpunkt ist die verwendete Domain des Fakeshops: Über Onlinedienste wie hostingchecker.info oder sitechecker.pro kann man ggf. herausfinden, welche Infrastrukturdienstleister beim Fakeshop im Spiel sind. Dies sind oft große Content-Delivery-Networks oder Hostinganbieter, über die sich eine missbräuchliche Nutzung von Diensten melden lässt, beispielsweise bei Cloudflare: "Verstoß melden" oder Shopify: "Report a merchant".

Den Abuse-Kontakt einer Domain herausfinden: Der Abuse-Kontakt ist die Anlaufstelle bei Missbrauchsfällen im Zusammenhang mit einer Domain, z. B. Phishing, Spam, Malware-Verbreitung oder anderen Sicherheitsvorfällen. Über diesen Kontakt können Beschwerden an den zuständigen Registrar oder Domainanbieter gemeldet werden:

  • Für de-Domains kann bei webwhois.denic.de geprüft werden, welcher Dienstleister als "Abuse Contact" hinterlegt ist. Dies kann beispielsweise Hinweise auf einen Anbieter mit Sitz in Deutschland liefern. Darüber hinaus kann bei Missbrauch von Rechten über die DENIC eG eine genauere Auskunft über den Domaininhaber eingefordert werden. Auch die Bereiche "Informationen zur Domainverwaltung" und die "Technischen Daten" enthalten häufig Hinweise auf Dienstleister, die mit dem Betrieb des Fakeshops in Verbindung stehen. Mitunter finden sich dort allerdings auch Unternehmen, die auf die Anonymisierung von Kundendaten spezialisiert sind, was den Verdacht auf einen Fakeshop zusätzlich erhärten kann. Hinweis: Im Zuge der NIS-2-Umsetzung wird speziell für de-Domains die Inhaberdatenverifizierung derzeit verstärkt durchgeführt.

5. Fakeshops melden

Die Verbraucherzentrale betreibt einen Fakeshop-Finder. Hier können Sie prüfen, ob der problematische Online-Shop bereits gelistet ist.

Ist dies nicht der Fall, können Sie den Fake-Shop bei der Verbraucherzentrale Hamburg melden.

Ebenso können Fakeshops beim Google Safe Browsing-Team gemeldet werden.

Speziell für de-Domains: DENIC eG: Fake-Shop Verdacht: Hilfe & Ansprechpartner | DENIC

6. Strafanzeige erstatten

Bei Verdacht auf Betrug oder Identitätsmissbrauch sollten Sie Strafanzeige erstatten. Die gesicherten Nachweise können dabei hilfreich sein.

Es besteht der ausdrückliche Wunsch der Strafverfolgungsbehörden, Cybercrime-Fälle zu melden. Dem schließen wir uns als IHK an.

Jüngste Erfolge wie OP Alice – Internationaler Darknet-Schlag des BLKA 2026 oder BKA – Operation Endgame sind nur möglich, wenn die Behörden Input aus den Unternehmen erhalten.

Kontakt für Unternehmen: Die Bayerische Polizei – Zentrale Ansprechstelle Cybercrime für die Wirtschaft in Bayern

FAQs:

Betroffene Unternehmen sollten:

  • Beweise sichern
  • ihre Kunden informieren
  • Rechtlich gegen Fakeshops vorgehen
  • Hoster und Domainanbieter ermitteln und informieren
  • Fakeshops melden
  • Strafanzeige erstatten

In der Regel nicht, wenn Sie mit dem Fakeshop nichts zu tun haben. Dennoch sollten Sie den Missbrauch dokumentieren und Betroffene aufklären.

Dies hängt vom Einzelfall ab. Mögliche Ansprechpartner sind der Betreiber, Hosting-Anbieter, Domainregistrar oder Gerichte im Rahmen rechtlicher Verfahren.

Dies ist ein typisches Vorgehen von Fakeshops, um Vertrauen zu schaffen. Sichern Sie Beweise und prüfen Sie weitere Schritte, insbesondere eine Strafanzeige und rechtliche Beratung.