Die EU-Konfliktmineralienverordnung verpflichtet Importeure bestimmter Rohstoffe zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten. Ziel ist es, die Finanzierung von Konflikten und Menschenrechtsverletzungen durch den Rohstoffhandel einzudämmen. Erfahren Sie, welche Unternehmen betroffen sind und welche Anforderungen für eine verantwortungsvolle Beschaffung gelten.

Inhalt

Was regelt die EU-Verordnung über Konfliktmineralien?

In politisch instabilen Gebieten können mit dem Handel von Mineralien bewaffnete Gruppen finanziert, Zwangsarbeit und andere Menschenrechtsverletzungen gefördert und Korruption und Geldwäsche unterstützt werden.

Die EU-Verordnung über Konfliktmineralien soll sicherstellen, dass verantwortungsvolle internationale Beschaffungsstandards eingehalten werden. Die Verordnung verpflichtet bestimmte Importeure zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten und soll dazu beitragen, die Finanzierung von Konflikten und Menschenrechtsverletzungen einzudämmen.

Am 1. Januar 2021 trat die EU-Verordnung über Konfliktmineralien in Kraft ((EU) 2017/821). Das bedeutet, dass seit Januar 2021 für EU-Importeure so genannter Konfliktmineralien weitgehende Sorgfalts- bzw. Prüfpflichten entlang der Lieferkette verbindlich wurden.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Betroffen sind bestimmte Unternehmen, die sogenannte Konfliktmineralien, also Gold, Zinn, Tantal und Wolfram sowie deren Erze (3TG), in die Europäische Union einführen.

Ob ein Unternehmen unter die Verordnung fällt, hängt insbesondere von den importierten Waren und den entsprechenden Mengenschwellen ab. Unternehmen sollten daher regelmäßig prüfen, ob ihre Einfuhren die in der Verordnung festgelegten Schwellenwerte überschreiten. Art und Mengengrenze finden Sie in Anhang I der Verordnung.

Für Hersteller und Importeure von Endprodukten gelten grundsätzlich keine unmittelbaren Pflichten. Sie können jedoch von Kunden oder Geschäftspartnern aufgefordert werden, Informationen zur Herkunft der eingesetzten Rohstoffe bereitzustellen. Recyclingmaterialien und bestimmte Nebenprodukte sind von der Verordnung ausgenommen, sofern ein entsprechender Nachweis vorliegt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geht von rund 200 unmittelbar betroffenen Unternehmen in Deutschland aus.

Betroffenen Unternehmen finden hier Unterstützungsangebote:

  • Die EU-Kommission hat unverbindliche Leitlinien für Unternehmen zur Bestimmung von Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie Lieferkettenrisiken (Empfehlung (EU) 2018/1149) veröffentlicht.
  • Am 20. November 2019 hat die EU-Kommission ein Online-Portal (“Due Diligence Ready“) eröffnet, um betroffene Unternehmen (insbesondere KMUs) bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltsanforderungen im Rahmen der Beschaffung von Mineralien sowie bei der Einhaltung der EU-Verordnung zu Konfliktmineralien einzuhalten. Zugang zum Online-Portal finden Sie unter: EU-Portal "Due Diligence Ready"
  • Eine Erklärung der Verordnung sowie Neuigkeiten dazu veröffentlicht die EU-Kommission regelmäßig unter: EU-Kommission zur EU-Konfliktmineralienverordnung

Welche Sorgfaltspflichten gelten für betroffene Unternehmen?

Unternehmen, die von der EU-Konfliktmineralienverordnung betroffen sind, müssen entlang ihrer Lieferketten verschiedene Sorgfaltspflichten erfüllen. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Finanzierung von Konflikten sowie Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.

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Bereich Anforderungen

Managementsystem

Einrichtung interner Prozesse zur Überwachung der Lieferkette, Festlegung einer Lieferkettenpolitik und Einbindung der Anforderungen in die Zusammenarbeit mit Lieferanten

Risikomanagement

Ermittlung und Bewertung möglicher Risiken entlang der Lieferkette sowie Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Risikominderung

Beschwerdemechanismus

Einrichtung von Verfahren, über die Hinweise auf Risiken oder Verstöße gemeldet werden können

Prüfung durch Dritte

In bestimmten Fällen Überprüfung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch unabhängige Prüfer

Offenlegung und Berichterstattung

Veröffentlichung von Informationen über die Umsetzung der Sorgfaltspflichten sowie Bereitstellung relevanter Informationen für Geschäftspartner

Bei der Umsetzung der Anforderungen können sich Unternehmen am OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht in Lieferketten von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten orientieren.

FAQ zur EU-Konfliktmineralienverordnung

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