Welche Unternehmen sind betroffen?
Betroffen sind bestimmte Unternehmen, die sogenannte Konfliktmineralien, also Gold, Zinn, Tantal und Wolfram sowie deren Erze (3TG), in die Europäische Union einführen.
Ob ein Unternehmen unter die Verordnung fällt, hängt insbesondere von den importierten Waren und den entsprechenden Mengenschwellen ab. Unternehmen sollten daher regelmäßig prüfen, ob ihre Einfuhren die in der Verordnung festgelegten Schwellenwerte überschreiten. Art und Mengengrenze finden Sie in Anhang I der Verordnung.
Für Hersteller und Importeure von Endprodukten gelten grundsätzlich keine unmittelbaren Pflichten. Sie können jedoch von Kunden oder Geschäftspartnern aufgefordert werden, Informationen zur Herkunft der eingesetzten Rohstoffe bereitzustellen. Recyclingmaterialien und bestimmte Nebenprodukte sind von der Verordnung ausgenommen, sofern ein entsprechender Nachweis vorliegt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geht von rund 200 unmittelbar betroffenen Unternehmen in Deutschland aus.
Betroffenen Unternehmen finden hier Unterstützungsangebote:
- Die EU-Kommission hat unverbindliche Leitlinien für Unternehmen zur Bestimmung von Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie Lieferkettenrisiken (Empfehlung (EU) 2018/1149) veröffentlicht.
- Am 20. November 2019 hat die EU-Kommission ein Online-Portal (“Due Diligence Ready“) eröffnet, um betroffene Unternehmen (insbesondere KMUs) bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltsanforderungen im Rahmen der Beschaffung von Mineralien sowie bei der Einhaltung der EU-Verordnung zu Konfliktmineralien einzuhalten. Zugang zum Online-Portal finden Sie unter: EU-Portal "Due Diligence Ready"
- Eine Erklärung der Verordnung sowie Neuigkeiten dazu veröffentlicht die EU-Kommission regelmäßig unter: EU-Kommission zur EU-Konfliktmineralienverordnung