Ratgeber

Meldescheine für Hotelgäste aus dem Inland

Seit dem 1. Januar  2025 ist die gesetzliche Meldepflicht für inländische Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben entfallen. Hotels und andere Beherberger müssen für Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit daher keinen Meldeschein mehr ausstellen, ausfüllen lassen oder aufbewahren.

Rezeption Hotel, Übergabe der Schlüsselkarte

Grundlage der Regelung zur Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben ist das Bundesmeldegesetz. Die Anpassung wurde im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV beschlossen. Unverändert bestehen bleibt die Meldepflicht für ausländische Gäste sowie mögliche Datenerhebungen aufgrund kommunaler Vorschriften, z.B. zur Erhebung von Gästebeiträgen (z. B. Kurabgabe).

FAQ: Wegfall des Meldescheins für inländische Hotelgäste

  • Für inländische Gäste müssen Beherbergungsbetriebe keinen Meldeschein mehr ausfüllen. Das Unterschreiben entfällt. Auch eine digitale Hinterlegung der Daten ist nicht verpflichtend.
  • Für Gäste aus dem Ausland bleibt die Meldepflicht bestehen.
  • Es muss genauer als bisher zwischen in- und ausländischen Gästen unterschieden werden.
  • Der digitale Check-In wird deutlich erleichtert, weil bei inländischen Gästen keine Unterschrift mehr notwendig ist.

Auch künftig sind Beherberger verpflichtet, ausländische Gäste am Tag der Ankunft einen Meldeschein handschriftlich unterschreiben zu lassen. Ausländische Gäste müssen sich zusätzlich bei der Anmeldung durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokumentes ausweisen.

In vielen Kommunen wurden die Daten für die Kurbeiträge usw. auf Grundlage des Bundesmeldegesetzes BMG erhoben. Dies ist für inländische Gäste nun nicht mehr möglich.

Allerdings ermöglicht das Kommunalabgabengesetz KAG (Art. 6 und Art. 7) in Bayern, eine solche Meldepflicht abzuleiten. Kommunen, die die Erhebung von Fremdenverkehrs- und Kurbeiträgen für die Finanzierung von Tourismuseinrichtungen nutzen, müssen deshalb ihre Satzungen überprüfen.

Ausführliche Informationen rund um das Thema Meldeschein hat der Deutsche Tourismusverband (DTV) zusammengestellt.

Um die bürokratischen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten, hat der Hotelverband Deutschland (IHA) gemeinsam mit dem Deutschen Tourismusverband (DTV), dem Deutschen Heilbäderverband (DHV) und weiteren Partnern eine Initiative zur Vernetzung und Digitalisierung der Gastanmeldungen und von Gastbeitragssystemen ins Leben gerufen. Wesentliche Informationen sind hier abrufbar:

Aufzeichnung des Webinars Vernetzung und Digitalisierung der Gastanmeldung und des Gastbeitrags

Handlungsempfehlungen Vernetzung und Digitalisierung der Gastanmeldung und Gastbeitragssysteme

Handlungsempfehlungen für PMS-Systeme in Bezug auf Gastbeitragsabwicklung