Die Art der Behinderung ist bitte gemeinsam mit der Prüfungsanmeldung nachzuweisen, gemäß §§ 12, 16 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der IHK für München und Oberbayern.
Antrag zum Nachteilsausgleich
(Mit der Prüfungsanmeldung zu beantragen!)
Merkblatt Nachteilsausgleich bei Lese- und/oder Rechtschreibstörung (Legasthenie)
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Seite
Allgemeine Informationen zur Anmeldung für Ausbildungsprüfungen.
Hinweis: Ein Antrag auf Nachteilsausgleich kann sowohl im Rahmen der Online-Prüfungsanmeldung, als auch unterjährig über die Option "Nachweise einreichen" und "Nachteilsausgleich" im Azubi-Infocenter eingereicht werden.