Rechtliche Grundlagen des Cyber Resilience Act (CRA)
Der Cyber Resilience Act (CRA) ist eine EU-Verordnung, die erstmals verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für digitale Produkte europaweit harmonisiert. Er ist Teil der europäischen Cybersicherheitsstrategie und ergänzt bestehende Rechtsrahmen. Hier finden Sie den kompletten Verordnungstext "(EU) 2024/2847" vom 23.10.2024.
1. EU-Verordnung mit unmittelbarer Wirkung:
- Der CRA ist eine EU-Verordnung (keine Richtlinie)
- Gilt nach Inkrafttreten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung
- Ziel: einheitliche Anforderungen im EU-Binnenmarkt und Vermeidung von Fragmentierung
2. Einordnung in den EU-Rechtsrahmen:
Der CRA steht im Kontext mehrerer bestehender Regelwerke:
- NIS-2-Richtlinie: Fokus auf Sicherheit von Betreibern kritischer Dienste und Unternehmen
- Produktsicherheitsrecht (z. B. CE-Kennzeichnung): CRA erweitert dieses um Cybersicherheitsanforderungen
- EU Cybersecurity Act: Schafft Zertifizierungsrahmen – ergänzt den CRA, ersetzt ihn aber nicht
- Datenschutzrecht (DSGVO): CRA adressiert primär Produktsicherheit, nicht Datenschutz – beide können parallel relevant sein
3. Geltungsbereich:
Der CRA gilt für Produkte mit digitalen Elementen, die in der EU bereitgestellt werdensowie Hersteller, Importeure und Händler (mit abgestuften Pflichten). Ausnahmen bestehen u. a. für Produkte mit sektoraler Spezialregulierung (z. B. Medizinprodukte, Luftfahrt).
4. Deutsche Umsetzung:
Die nationale Umsetzung umfasst organisatorische und rechtliche Ergänzungen auf nationaler Ebene, damit die Verordnung praktisch angewendet und durchgesetzt werden kann. Es geht also nicht um neue inhaltliche Regeln, sondern um die Rahmenbedingungen für die Anwendung.
Mit dem Gesetzesentwurf zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847(Cyberresilienz-Verordnung) soll dies für Deutschland geregelt werden. U.a. ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Marktüberwachungs- und als notifizierende Behörde tätig. Die IHK für München hat zur DIHK-Stellungnahme zugearbeitet.