Mit dem Omnibus-Paket hat die EU weitreichende Vereinfachungen mit Blick auf Nachhaltigkeitsberichts- und Sorgfaltspflichten beschlossen. Für zahlreiche Unternehmen wird dadurch eine substanzielle Entlastung, mitunter sogar eine komplette Befreiung von den gesetzlichen Nachhaltigkeitspflichten ausgelöst.

EU-Omnibus-Paket zu Nachhaltigkeit: Welche Erleichterungen wurden für Unternehmen beschlossen?

Mit dem neuen Omnibus-Paket zu Nachhaltigkeit hat die EU-Kommission weitreichende Änderungen bei den Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten beschlossen. Ziel ist es, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu entlasten und den Aufwand für betroffene Betriebe zu reduzieren. Das Maßnahmenpaket umfasst Anpassungen an der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), der EU-Taxonomie, den Lieferkettensorgfaltspflichten (CSDDD) sowie dem CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM).

Zusammenfassung

1. Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

  • Berichtspflicht gilt künftig für große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz über 450 Mio. €. Eine Review-Klausel behält sich die Ausweitung des Anwendungsbereichs vor.
  • Die Berichtspflicht für neu erfasste Unternehmen wird auf das Geschäftsjahr 2027 verschoben, d.h. Berichterstattung in 2028 über 2027; für die bereits berichtspflichtigen Welle-1 Unternehmen gelten im GF 2025/2026 Übergangserleichterungen.
  • Die bestehenden Berichtsstandards (ESRS) wurden vereinfacht, branchenspezifische Vorgaben entfallen
  • Der freiwillige KMU-Standard (VSME) bietet Orientierung für kleinere Unternehmen und soll Lieferkettenabfragen standardisieren

2. Lieferkettensorgfaltspflichten (CSDDD)

  • Es fallen nur noch sehr große Unternehmen > 5.000 Mitarbeitende und > 1,5 Mrd. € Umsatz in den Anwendungsbereich. Eine Review-Klausel behält sich die Ausweitung des Anwendungsbereichs vor.
    - Risikobasierter Ansatz statt detailliertem Lieferketten-Mapping (d.h. Fokus auf die Teile der Wertschöpfungskette, bei denen negative Auswirkungen auf Umwelt oder Menschen am wahrscheinlichsten sind)
    - Klimatransitionspläne und EU-weite Haftungsregelungen entfallen
    - maximale Bußgelder bis zu 3% des Nettoumsatzes
    - nationale Umsetzung bis Mitte 2028, Anwendung bis spätestens 2029.
    - Um den trickle-down Effekt in der Lieferkette zu mildern, sollen Unternehmen ihre Analyse auf „reasonably available information“ stützen.

3. CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

  • Kleine Importeure werden durch die Einführung einer jährlichen
    Bagatellgrenze von 50t für den Import von unter CBAM fallende Waren (über
    alle Produktgruppen hinweg) von den CBAM-Verpflichtungen befreit.
  • Für Importeure, die weiterhin unter CBAM fallen, soll es Erleichterungen bei
    der Einhaltung der Berichtsanforderungen geben.
  • Auch die Berechnung von Emissionen soll vereinfacht werden.

Rat und Europäisches Parlament haben dem Omnibus-Paket zugestimmt. Die Änderungen müssen nun in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Maßgeblich bleibt der veröffentlichte Gesetzestext.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemeldung des Rats der EU.

Bleibt Nachhaltiges Wirtschaft ein Zukunftsthema?

Die EU setzt mit den vorgeschlagenen Erleichterungen auf mehr Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit – ohne die Nachhaltigkeits- und Klimaziele aus dem Blick zu verlieren. Mit dem Clean Industrial Deal treibt die EU den Wandel hin zu einem klimaneutralen Kontinent weiter voran. So treten in den nächsten Jahren zahlreiche neue Regelwerke für mehr Nachhaltigkeit auf Produkt- bzw. Rohstoffebene in Kraft - wie etwa die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten, die Verordnung zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten und die Ökodesign-Verordnung.

Zeitgleich schreitet im Finanzsektor der Wandel voran: Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) verpflichtet Finanzinstitute zur Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitskriterien in Entscheidungsprozessen. Dabei rückt der Umgang mit Umwelt- und Klimarisiken im Kreditvergabeprozess immer stärker in den Fokus.

Für Unternehmen heißt das: Nachhaltigkeit bleibt ein strategisches Kernthema und Nachhaltigkeitsdaten bleiben gefragt – nicht nur seitens des Gesetzgebers, sondern zunehmend auch durch Banken und Investoren, Kunden und weiteren Stakeholdern. Sie sollten sich daher nicht nur an den gesetzlichen Vorgaben, sondern insbesondere auch an den Marktanforderungen orientieren.

Roadmap für Ihr Unternehmen: Wie können Sie die Zeit der regulatorischen Unsicherheit nutzen?

Die Vorschläge der EU-Kommission versprechen Entlastung. Bleiben Sie über aktuelle Entwicklungen informiert, z. B. mit dem IHK-Newsletter Nachhaltigkeit . Nutzen Sie die gewonnene Zeit gezielt zur weiteren Vorbereitung.

Haben Sie bereits eine Wesentlichkeitsanalyse oder Stakeholderbefragung in Vorbereitung auf die CSRD/CSDDD durchgeführt? Nutzen Sie die Erkenntnisse für Ihr Risikomanagement und Ihre Unternehmensstrategie. So setzen Sie klare Prioritäten und schaffen Mehrwert über die Berichtspflicht hinaus.

Die Einigung im Omnibus sieht vor, dass der freiwillige Nachhaltigkeitsberichtstandard für KMU (VSME) nicht nur für kleine und mittlere Unternehmen relevant ist. Er soll auch großen Unternehmen Orientierung bieten, welche Informationen bei Geschäftspartnern für CSRD-Compliance abzufragen sind. Ein Blick in den aktuellen Standard-Entwurf der EFRAG lohnt sich also für Unternehmen aller Größenklassen. Mehr dazu im IHK-Ratgeber zum VSME .

ESG-Daten sind nicht nur für Berichte wichtig, sondern helfen, Geschäftsprozesse effizienter zu gestalten. Seit diesem Jahr stellt das BMWK mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) ein kostenfreies Tool zur Erstellung des eigenen Nachhaltigkeitsberichts zur Verfügung – bald auch ergänzt um ein VSME-Modul.

Nutzen Sie Netzwerke wie die IHK, um sich mit anderen Unternehmen auszutauschen und gemeinsam auf die neuen regulatorischen Entwicklungen und Pflichten zu reagieren. Das spart Ressourcen, schafft Klarheit – und bringt Sie schneller ans Ziel.

FAQ

Das EU-Omnibuspaket ist ein Maßnahmenpaket der EU zur Vereinfachung von Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten. Es passt insbesondere die CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie und CBAM an, um Unternehmen und vor allem KMU zu entlasten.

Zu den wichtigsten betroffenen Regelwerken gehören die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die Lieferkettensorgfaltspflichten (CSDDD), die EU-Taxonomie und der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM).

Nein. Das Omnibuspaket ist auf EU-Ebene beschlossen, die Umsetzung und Anwendung einzelner Regelungen erfolgt jedoch teilweise noch in den kommenden Jahren.

Das EU-Omnibuspaket begrenzt die Berichtspflicht künftig auf große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. Euro Umsatz. Außerdem werden die Berichtsanforderungen vereinfacht.

Die Lieferkettensorgfaltspflichten sollen künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und über 1,5 Mrd. Euro Umsatz gelten. Gleichzeitig wird der Fokus stärker auf wesentliche Risiken gelegt.

Viele kleine und mittlere Unternehmen fallen künftig nicht mehr unter die direkten Berichts- und Sorgfaltspflichten. Zudem soll der freiwillige VSME-Standard den Aufwand für Nachhaltigkeitsinformationen reduzieren.

Für neu von der CSRD erfasste Unternehmen wird die Berichtspflicht auf das Geschäftsjahr 2027 verschoben. Die Anwendung der neuen Lieferkettensorgfaltspflichten soll spätestens ab 2029 erfolgen.