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Zusammen kommt man oft weiter – warum Kooperationen eine gute Idee sein können

Zusammen kommt man oft weiter – warum Kooperationen eine gute Idee sein können

© Robert Kneschke/Adobe Stock

Gemeinsam stark

Netzwerke, Zusammenarbeit und Kooperationen helfen Selbstständigen, größere und komplexe Projekte zu stemmen. Worauf es dabei ankommt.

Von Harriet Austen, 10/2026

Als Innenarchitektin und Soloselbstständige erhält Warja Borges aus München immer wieder Aufträge, die sie nicht allein schafft – sei es, weil der Aufwand zu groß ist, der Zeitrahmen zu knapp, weil parallel Auftragsspitzen bewältigt werden müssen oder zusätzliches Fachwissen gefragt ist, das sie nicht besitzt. „Dann muss ich mich nach Unterstützung umsehen“, sagt sie.

Ein typischer Fall mit einer typischen Lösung, bestätigt Wolfgang Wadlinger, Teamleiter der betriebswirtschaftlichen Beratung bei der IHK für München und Oberbayern. „Eine Zusammenarbeit mit anderen Selbstständigen kommt überwiegend projekt- und auftragsbezogen zustande und ist zumeist zeitlich begrenzt.“ Die Festanstellung weiterer Mitarbeiter können sich die meisten Selbstständigen oder Kleinbetriebe nicht leisten. Mit Kooperationen aber lasse sich die Auftragsabwicklung bei größtmöglicher Flexibilität umsetzen und so Wachstum erzielen.

Im Netzwerk Partner finden

Voraussetzung für eine gelingende Zusammenarbeit ist zunächst, den richtigen Partner zu finden. Julia Fuchs, IHK-Referentin Selbstständige, rät, bei der Suche Netzwerke zu nutzen. „Sie ermöglichen den Austausch von Wissen und Erfahrungen – und können die Personen zusammenführen, die das Projekt dann gemeinsam umsetzen.“ Fuchs hat gerade den IHK-Ratgeber „Netzwerke und Ausgestaltungsformen der Zusammenarbeit für Selbstständige und Dienstleister“ online gestellt (siehe unten) und verweist auf die Vernetzungsangebote der IHK wie den Expertenkreis Selbstständige, den Selbstständigentag oder die Veranstaltungsreihe „Selbstständige stärken“.

Genau so geht auch Borges vor: Nachdem sie definiert hat, bei welcher Teilleistung sie Hilfe benötigt, sucht sie in ihrem Netzwerk oder auf Plattformen wie LinkedIn Freelancer, die Zeit, Interesse, Kapazitäten und das passende Know-how haben. Gemeinsam werden Aufgabengebiet, Vergütung, Konditionen und Leistung vertraglich festgehalten. Dabei ist Borges die Auftraggeberin – bei ihr liegt auch die Hauptverantwortung gegenüber dem Kunden. Ihr freiberuflicher Partner fungiert als sogenannter Subunternehmer.

Klare Absprachen treffen

Ein anderes Konzept der Zusammenarbeit praktiziert Anika Grüneberg mit ihrem Soul Studio Ingolstadt. In ihrem Trainingszentrum für mentale Gesundheit legt sie großen Wert auf Vielfalt und Qualität der Angebote. Da sie dafür allein nicht „die Kapazität, die Ausbildung und die Expertise hat“, arbeitet sie mit 12 freiberuflichen Trainern zusammen, die den Kursplan mitgestalten. Die Trainer erhalten eine Vergütung pro Stunde. Darüber hinaus bietet sie weiteren Trainern und Coaches ihre Räume zur stundenweisen Miete an, die ihr Angebot aber selbst vermarkten. Diese Zusammenarbeiten sind vertraglich geregelt.

Wie wichtig vor allem auch klare Kommunikation bei der Zusammenarbeit ist, weiß Beate Mader. Die Inhaberin der Bad Tölzer Kommunikationsagentur VISION HOCH DREI hat bei einem „freundschaftlichen“ Austausch über Xing einmal Lehrgeld zahlen müssen. Seitdem achtet sie konsequent darauf, bei Anbahnung einer Zusammenarbeit frühzeitig klare Absprachen über Preis und Konditionen zu treffen. „Die Grenze verschwimmt schnell und dann bekommt man plötzlich eine Rechnung“, warnt die Kommunikationsexpertin.

Kooperationen vertraglich regeln

Wer länger mit einem Kooperationspartner zusammenarbeitet, sollte zudem darauf achten, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt. „Auch ich kann dafür belangt werden“, weiß Innenarchitektin Borges. Scheinselbstständigkeit kann dann der Fall sein, wenn Auftragnehmende zwar nach außen als selbstständige Unternehmer agieren, bei der Erledigung der Aufgaben aber vollkommen weisungsgebunden und in die Organisation der Auftraggebenden eingebunden sind.

„Jede Form der Zusammenarbeit ist im Einzelfall zu betrachten, daher sollte eine rechtliche Gestaltung und Beratung sorgfältig erfolgen“, bestätigt Fuchs.

GbR-Gründung prüfen

„Wenn Selbstständige über ein zeitbegrenztes Projekt hinaus enger und langfristiger zusammenarbeiten oder regelmäßig und gemeinsam am Markt auftreten, können sie zum Beispiel auch eine GbR gründen“, ergänzt Wadlinger. „Oft ist ihnen gar nicht bewusst, dass sie faktisch ohnehin schon eine GbR sind“, sagt der IHK-Berater. Zum einen bietet diese Kooperationsform Vorteile wie eine einfache Gründung ohne Notar oder Stammkapital. Sie hat aber zum anderen einen großen Nachteil: Jeder Gesellschafter haftet persönlich und unbeschränkt mit dem Privatvermögen und zudem gesamtschuldnerisch für die anderen mit. „Um Konflikte zu vermeiden, ist hier ist eine klare, vertragliche Grundlage unerlässlich“, rät Wadlinger und verweist auf die Rechtsberatung der IHK.