Was können Unternehmen tun, wenn Kunden oder Lieferanten in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten? Welche Warnsignale deuten auf eine bevorstehende Insolvenz hin? Wie lassen sich Forderungsausfälle, Lieferengpässe und Haftungsrisiken vermeiden? Welche Rechte haben Gläubiger im Insolvenzverfahren und welche Pflichten treffen die Geschäftsleitung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten? Antworten auf diese und weitere Fragen standen im Mittelpunkt unseres Webinars zum Umgang mit Krisen und Insolvenzen von Geschäftspartnern.

Die Veranstaltung richtete sich an Unternehmer, Geschäftsführer sowie Mitarbeitende aus den Bereichen Finanzen, Recht und Vertrieb.

Das Webinar bot die Möglichkeit, mit den Referenten zu folgenden Themen zu diskutieren:

1. Frühwarnsysteme in der Praxis: Krisensignale bei Kunden und Lieferanten erkennen
Referent: Reinhard Willemsen, Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

2. Handeln vor dem Insolvenzantrag: Forderungssicherung, Risikobegrenzung und strategische Optionen
Referent: Dr. Phillip Schwarz, Rechtsanwalt, GRUB BRUGGER, München

3. Wenn es ernst wird: Der Insolvenzantrag und Ihre Optionen als Geschäftspartner
Referent: Johannes Chrocziel, Rechtsanwalt, Anchor, München

4. Eigene Risiken im Blick: Auswirkungen der Insolvenz des Geschäftspartners auf das eigene Unternehmen und Geschäftsleiterpflichten in der Krise
Referent: Dr. Julian Hageböke, B.Sc. Rechtsanwalt, BRL, München

Die Referenten erläuterten, wie Unternehmen finanzielle Schwierigkeiten bei Kunden und Lieferanten frühzeitig erkennen und geeignete Maßnahmen zur Risikobegrenzung ergreifen können. Behandelt wurden unter anderem typische Krisensignale, Möglichkeiten der Forderungssicherung, Handlungsoptionen vor einem Insolvenzantrag sowie die Rechte von Gläubigern während eines Insolvenzverfahrens. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem Ablauf eines Insolvenzverfahrens und dem Schutz vor Insolvenzanfechtung. Abschließend wurde betrachtet, welche Auswirkungen die Insolvenz eines Geschäftspartners auf das eigene Unternehmen haben kann und welche Pflichten und Haftungsrisiken Geschäftsleiter in einer Unternehmenskrise beachten müssen.

Die Teilnehmenden erhielten konkrete Praxishinweise für den Umgang mit wirtschaftlich angeschlagenen Kunden und Lieferanten sowie Empfehlungen für ein rechtssicheres Vorgehen in Krisensituationen.

Diese Fragen wurden im Webinar beantwortet

• Wie erkenne ich die Krise eines Kunden oder Lieferanten?

• Welche Warnsignale deuten auf eine drohende Insolvenz hin?

• Wie können offene Forderungen abgesichert werden?

• Wann müssen Gläubiger erhaltene Zahlungen zurückzahlen?

• Was passiert nach einem Insolvenzantrag?

• Welche Auswirkungen hat die Insolvenz eines Geschäftspartners auf das eigene Unternehmen?

FAQ: Insolvenz von Kunden und Lieferanten

Eine wirtschaftliche Krise kündigt sich häufig durch verspätete Zahlungen, geänderte Bestellmengen, nachlassende Qualität und steigende Reklamationen, unklarer Lieferstatus, Personalabbau oder Gerüchte über finanzielle Schwierigkeiten an. Im Webinar wurden typische Warnsignale vorgestellt und Möglichkeiten erläutert, wie Unternehmen Risiken frühzeitig erkennen können. Entscheidend sind dabei die Kombination mehrerer Signale und ihr zeitlicher Verlauf.

Praxistipp: Mitarbeiter sensibilisieren und interne Zuständigkeiten und Prozessschritte festlegen.

Zu den häufigsten Anzeichen zählen auf Kundenseite u.a. Zahlungsrückstände, Mahnungen anderer Gläubiger, Vollstreckungsmaßnahmen, die Bitte um längere Zahlungsziele oder eine zunehmende Verschlechterung der Kommunikation. Auf Lieferantenseite sind Frühwarnsignale beispielsweise häufige Teillieferungen und Überziehung von Lieferterminen, nachlassende Qualität und Ausfälle durch Wartungsstau und unklarer Lieferstatus.

Praxistipp: Signale ernst nehmen und Geschäftsbeziehungen entsprechend überprüfen. Kunden- und Lieferantenseite getrennt betrachten, aber gemeinsam steuern und Entscheidungen nachvollzeihbar dokumentieren

Im Webinar wurden verschiedene Möglichkeiten der Forderungssicherung vorgestellt. Dazu zählen der einfache Eigentumsvorbehalt, Bürgschaft oder Garantie eines Dritten sowie Etablierung eines Forderungsmanagements und Beitreibung der offenen Forderung durch Zwangsvollstreckung.
Praxistipp: Bei Umstellung auf Vorkasse, sollte dies vor der nächsten Leistung vertraglich verinbart werden. Bei Einleitung der Zwangsvollstreckung keine freiwillige Zahlung zur Abwendung der Pfändung akzeptieren und dem Gerichtsvollzieher Ratenzahlungen untersagen. Nur so sind die erhaltenen Zahlungen anfechtungsfest und müssen im Fall der Insolvenz nicht an den Insolvenzverwalter zurückgezahlt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Insolvenzverwalter Zahlungen zurückfordern, die ein Unternehmen vor der Insolvenz seines Kunden erhalten hat. Dieses Risiko wird als Insolvenzanfechtung bezeichnet.

Im Webinar wurde erläutert, welche Anfechtungstatbestände in der Praxis besonders häufig vorkommen und welche Umstände Insolvenzverwalter als Hinweis darauf werten, dass ein Gläubiger die wirtschaftlichen Schwierigkeiten seines Geschäftspartners kannte. Von besonderer Bedeutung ist dabei häufig der Schriftverkehr zwischen den Parteien. Als mögliche Indizien werden beispielsweise Mahnungen, Vereinbarungen über Ratenzahlungen, Zahlungsstockungen oder Formulierungen herangezogen, die auf Liquiditätsprobleme des Schuldners hindeuten können.

Praxistipp:

  • Umstellung auf Vorkasse für künftige Lieferungen vertraglich absichern,
  • Sicherheiten vor der Krise vereinbaren und in der Krise die Sicherheiten vollstrecken statt verhandeln,
  • Zahlungen auf aktuelle Leistungen verrechnen statt auf Altforderungen sowie
  • eine sachliche Korrespondenz ohne Drohungen oder Spekulationen über die finanzielle Situation des Kunden.

Nach einem Insolvenzantrag können Gläubiger ihre Forderungen grundsätzlich nicht mehr außerhalb des Insolvenzverfahrens durchsetzen. Stattdessen müssen sie ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Bestehen Sicherungsrechte, sollten diese zusätzlich ausdrücklich geltend gemacht werden.

Wichtig ist außerdem: Weder die Stellung eines Insolvenzantrags noch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führen automatisch zur Beendigung bestehender Verträge. Vertragsklauseln, die allein für den Fall eines Insolvenzantrags oder der Insolvenzeröffnung eine Kündigung vorsehen, sind grundsätzlich unwirksam.

Praxistipp: Zahlungsschwierigkeiten oder erhebliche Zahlungsrückstände als außerordentlichen Kündigungsgrund vertraglich vorsehen, anstatt ausschließlich auf die Insolvenz als Kündigungsgrund abstellen.

Die Insolvenz eines Kunden oder Lieferanten kann zu Forderungsausfällen, Lieferengpässen oder finanziellen Belastungen führen. Entscheidend ist immer der eigene Abhängigkeitsgrad, nicht die Größe des Partners. Daher ist ein frühzeitiges Risikomanagement besonders wichtig. Die Liquidität sollte laufend überwacht werden. Als operative Hebel wurden genannt: neue Kunden gewinnen, die Lieferkette umstellen und die eigene Infrastruktur umbauen, eignen Verbindlichkeiten reduzieren und ggfs. Personalkapazitäten anpassen.

Praxistipp:

  • Liquiditätsbilanz erstellen (Zeitraum: 24 Monate),
  • Abhängigkeiten von Kunden und Lieferanten prüfen,
  • Krisenindikatoren und Entscheidungen dokumentieren und
  • bei Krisensignalen frühzeitig Berater einbinden.