ihk_magazin_logo_2
Kriselt es beim Geschäftspartner, sind auch Partnerunternehmen mitunter gefährdet

Kriselt es beim Geschäftspartner, sind auch Partnerunternehmen mitunter gefährdet

© VioletaStoimenova/iStock

Dem Sog entkommen

Die Krise eines Geschäftspartners kann auch das eigene Unternehmen gefährden. Worauf vor allem Kleinbetriebe achten sollten.

Von Eva Müller-Tauber, 9/2026

Eine Zahlungsfrist geringfügig zu überschreiten und eine Rechnung später zu begleichen, das kann jedem Mal passieren. Da drückt man vor allem bei langjährigen, vertrauten Geschäftspartnern mal ein Auge zu. Doch wenn ein Kunde wiederholt nicht rechtzeitig oder gar nicht zahlt, der Hauptlieferant erneut mit Verzögerung liefert, wirkt sich das unmittelbar auf die Handlungsfähigkeit des eigenen Betriebs aus.

Hier sollten insbesondere Kleinunternehmer unbedingt hellhörig werden, rät IHK-Juristin Andrea Nützel. „Denn das ist mitunter ein Hinweis darauf, dass ein Geschäftspartner in einer Krise steckt, und gerade bei kleinen Unternehmern und Soloselbstständigen können sich bereits einzelne Forderungsausfälle erheblich auswirken, schlimmstenfalls sogar das eigene Unternehmen ebenfalls in Schieflage bringen“, warnt die Expertin.

Warnsignale nicht ausblenden

Besonders diese Zielgruppe neige – auch wegen der oft engen persönlichen Verbindung zu ihren Geschäftspartnern – häufiger dazu, zu lange abzuwarten, die Warnsignale einer Krise auszublenden, so Nützel. Ihre Erfahrung: „Ein Großteil stellt seine Leistungen trotz ausbleibender Zahlungen nicht ein, was zu hohen Außenständen bei einzelnen Geschäftspartnern führt.“ Das böse Erwachen folgt spätestens mit den Schreiben des Insolvenzverwalters, in dem dieser die Gläubiger dazu auffordert, ihre Insolvenzforderungen anzumelden.

IHK-Info: BIHK-Webinar zu Fremd- und Eigenkrisen am 29. Oktober 2026

Wie reagieren Unternehmer und Geschäftsführer, wenn Kunden und Lieferanten in eine finanzielle Krise geraten? Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen? Beim BIHK-Webinar „Unternehmenskrisen im Geschäftsumfeld“ am 29. Oktober 2026 geben Spezialisten für Insolvenzrecht hilfreiche Praxistipps zum Umgang mit Fremd- oder Eigenkrisen. Die Teilnahme ist kostenfrei und anonym möglich.

„Aber wir bearbeiten derzeit noch einen Auftrag des Kunden! Was mache ich mit den noch nicht bezahlten Rechnungen? Und wie verhalte ich mich gegenüber dem Insolvenzverwalter?“ Solche und ähnliche Fragen beunruhigter Unternehmen muss Nützel mit Blick auf die wirtschaftliche Situation hierzulande derzeit häufiger beantworten. Denn die Firmeninsolvenzen in Bayern stiegen im 1. Halbjahr 2026 im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr um 8,1 Prozent und erreichten damit einen vergleichbaren Stand wie zuletzt im 2. Halbjahr 2015.

Krisenfest aufstellen

Die Expertin rät daher zum einen, sich möglichst krisensicher aufzustellen, also etwa seine Liquiditätsplanung regelmäßig zu aktualisieren, verschiedene Krisenszenarien durchzuspielen, Abhängigkeiten von einzelnen Kunden oder Lieferanten zu reduzieren und alternative Geschäftspartner aufzubauen. Zum anderen sei es wichtig, ein konsequentes Risikomanagement zu etablieren (siehe Kasten unten).

Und wenn ich nicht sicher bin, ob mein Geschäftspartner finanziell strauchelt, der Blick in die Insolvenzbekanntmachungen keine Antwort liefert und ich mit ihm weiter Geschäfte machen möchte, wenn möglich? „Dann sollten Unternehmer das persönliche Gespräch mit den Betroffenen suchen, ihm klarmachen, dass das geht – aber eben nur gegen Vorkasse“, so die Juristin.

IHK-Info: Tipps für ein systematisches Risikomanagement

1. Zahlungsrisiken konsequent absichern
Vorkasse oder Teilvorkasse nutzenKurze Zahlungsfristen vereinbarenLeistungen bei Zahlungsverzug einstellenEinfache Sicherheiten einsetzen wie Eigentumsvorbehalt und VorkasseEntscheidungen auf Basis wirtschaftlicher Kennzahlen treffen und nicht allein aufgrund langjähriger Geschäftsbeziehungen

2. Einfache Frühwarnregeln festlegen
– Zwei verspätete Zahlungen = erhöhte Aufmerksamkeit
– Keine Zahlung = neue Aufträge nur gegen Vorkasse

3. Abhängigkeiten vermeiden
– Umsatzrisiken streuen
– Alternative Kunden und Lieferanten aufbauen

4. Liquidität regelmäßig überprüfen
– Zahlungsfähigkeit überwachen
– Auswirkungen möglicher Forderungsausfälle kalkulieren
– Frühzeitig auf Liquiditätsengpässe reagieren

Hat ein Geschäftspartner einen Insolvenzantrag gestellt, empfiehlt es sich, zeitnah folgende Sofortmaßnahmen zu ergreifen

  • Kontakt zum Insolvenzverwalter aufnehmen
  • Klären, ob und unter welchen Bedingungen Verträge fortgeführt werden
  • Neue Leistungen nur noch auf abgesicherter Basis erbringen
  • Laufende Verträge auf Fortführung oder Beendigung prüfen
  • Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden sowie Eigentumsvorbehalte, Pfandrechte oder andere Sicherungsrechte geltend machen