Von Josef Stelzer, IHK-Magazin 4/2026
Mindestens jeder 5. Betrieb in Bayern wurde 2025 Opfer eines erheblichen Cyberangriffs. Dieses Ergebnis der IHK-Digitalisierungsumfrage zeigt, dass Ransomware, Phishing-Angriffe und DDoS-Attacken längst nicht nur Konzerne, öffentliche Einrichtungen oder kritische Infrastrukturen bedrohen, sondern auch für mittelständische Unternehmen Alltag sind. Die neuen gesetzlichen Vorgaben NIS-2 (Network and Information Security 2) sowie der Cyber Resilience Act (CRA) sollen EU-weit für mehr digitale Sicherheit sorgen. Das bringt für viele Firmen neue Aufgaben.
Im Rahmen des CRA sind die Hersteller von Hard- und Software beispielsweise verpflichtet, für die Lebensdauer ihrer Produkte Sicherheitsupdates bereitzustellen. Die EU-Vorgaben sollen bis Ende 2027 komplett umgesetzt sein. Die NIS-2-Pflicht wiederum gilt seit Dezember 2025. In Deutschland sind etwa 30.000 Unternehmen aus verschiedenen Branchen direkt betroffen, von der Abfallwirtschaft über den Maschinenbau bis hin zu Energieversorgern, Wasserwerken und Dienstleistern.
Pflichtkatalog Cybersicherheit
Die Unternehmen müssen nachweisen, dass sie auf Cyberrisiken vorbereitet und gegen die Gefahren gewappnet sind. Zum Pflichtenkatalog gehören unter anderem Risikoanalysen, Schutzmaßnahmen sowie Notfall- und Wiederanlaufkonzepte.
Zudem ist eine Vielzahl weiterer Betriebe indirekt von NIS-2 betroffen. So wie zum Beispiel die Techcast GmbH. Das Münchner Unternehmen erstellt auf seiner Plattform Online-Events für Kunden, etwa virtuelle Hauptversammlungen, Webinare, Kundenveranstaltungen oder Pressekonferenzen. Für Techcast besteht zwar keine NIS-2-Pflicht, aber indirekt ist das Unternehmen sehr wohl berührt.
„Unsere NIS-2-pflichtigen Kunden müssen in ihren Lieferketten sicherstellen, dass ihre Zulieferbetriebe die Anforderungen erfüllen, also auch wir“, erklärt Geschäftsführerin und Firmeninhaberin Rosie Schuster (59). „Wir wollen so sicher sein wie irgend möglich. Damit zeigen wir unseren Kunden, dass wir die Anforderungen zur Cybersicherheit fest verankert haben.“
ISO-Zertifikat verringert Aufwand
Viele der NIS-2-Vorgaben sind in anderen Sicherheitsvorschriften bereits enthalten, beispielsweise in bestimmten ISO-Normen, im IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder im Cyber Resilience Act (CRA). „Manche Vorgaben überschneiden sich, etwa die systematische Bewertung von Informationssicherheitsrisiken und die Anforderungen in Lieferketten“, hat die Unternehmerin festgestellt. Sie betont, dass ihr Betrieb viele der neuen Vorschriften längst erfüllt. „Wir sind schon seit 2024 nach ISO 27001 zertifiziert und zeigen damit, dass wir alle Vorschriften im Bereich Informationssicherheitsmanagement einhalten.“