IHK Regelungen in der Ausbildung und Fortbildung
Die Nutzung „generativer künstlicher Intelligenz“ (nachfolgend „KI“ genannt) ist grundsätzlich nicht untersagt. Entscheidend ist jedoch, dass die erbrachte Leistung im Report, der Haus- oder Projektarbeit eindeutig individuell zugeordnet werden kann und diese als eigenständige Leistung erkennbar ist. Die Verantwortung für diese Eigenständigkeit liegt vollumfänglich bei der zu prüfenden Person. Der Einsatz von KI darf daher ausschließlich unterstützend erfolgen. Zu beachten ist, dass KI im Kern keine eigenständige Quelle darstellt, sondern lediglich bestehende Inhalte verarbeitet und reproduziert, deren Herkunft und Richtigkeit eigenständig zu verifizieren sind. Wird die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte unterlassen, gilt dies – wie auch bei anderen fehlenden Quellenangaben – als Täuschungsversuch bzw. Plagiat.
- Verantwortung für Relevanz, Richtigkeit: Es bleibt in der Verantwortung der zu prüfenden Person, die Relevanz, Richtigkeit, Angemessenheit, Genauigkeit, Originalität, Aktualität usw. der ausgegebenen Inhalte der KI – wie bei allen anderen Quellen – zu überprüfen und ggf. anzupassen.
- Datenschutz und Datensicherheit: Bei Verwendung der KI sind Datenschutz- und Datensicherheitsaspekte zu beachten. Die zu prüfende Person trägt die Verantwortung für die Preisgabe sensibler Daten, insbesondere hinsichtlich des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (z. B. bei Datenanalysen).
- Verwendung der Arbeit im Prüfungsverfahren: Die eingereichte Arbeit wird im Prüfungsverfahren weitergegeben. Sie wird den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zur Bewertung vorgelegt und zur Aufdeckung von Täuschungshandlungen einer Plagiatsprüfung unterzogen (Plagiatssoftware). Die Prüfenden sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Klären Sie daher vor der Abgabe mit Ihrem Ausbildungs- bzw. Arbeitgeberbetrieb, ob Ihre Arbeit betriebliche Informationen enthält, die nicht weitergegeben werden dürfen. Holen Sie die Zustimmung des Betriebes zur Verwendung im Prüfungsverfahren ein oder anonymisieren bzw. verfremden Sie betriebliche Angaben, soweit dies mit der Aufgabenstellung vereinbar ist.
- Dokumentationspflicht: Die Verwendung von KI muss dokumentiert und transparent gemacht werden. Im Anhang des Reports, der Haus- oder Projektarbeit ist eine zusätzliche Seite aufzunehmen, welche die eingesetzten KI-Tools sowie die Verwendungsart (z. B. Ideenfindung für die inhaltliche Gliederung von Kapiteln) auflistet. Sollte die Abgabe bzw. das Hochladen mittels digitaler Tools, z. B. über den Digitalen Projektantrag (DiPa), erfolgen, ist die „Eigenständigkeitserklärung“ anzuhaken.
Informationen zur Vorbereitung von Präsentationen
Zur Vorbereitung und Erstellung der Präsentation, die im Rahmen eines Fachgesprächs bzw. einer mündlichen Prüfung eingesetzt werden soll, können KI-Tools verwendet werden. Die genutzten KI-Tools sind am Ende der Präsentation offenzulegen. Entscheidend ist, dass die Präsentation selbständig erstellt wurde und die Inhalte im anschließenden Fachgespräch erläutert und begründet werden können.
Information nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Ihre Projekt-, Hausarbeit, Präsentation oder Ihren Report unterziehen wir einer Plagiats- und Täuschungsprüfung. Zweck der Verarbeitung ist der Ausschluss von Täuschungshandlungen und die Wahrung der Chancengleichheit im Prüfungsverfahren.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 lit. b) DSGVO i.V.m. § 20 Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen (FPO) bzw. § 22 Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen (APO).