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Autonomer Elektrobus – der Fahrer wird Passagier

Autonomer Elektrobus – der Fahrer wird Passagier

© MAN

Technik bereit, Regeln gesucht

Die Modellregion München für autonomes Fahren nimmt Gestalt an, die ersten fahrerlosen Fahrzeuge starten bald. Einem regulären Betrieb stehen jedoch noch Hindernisse im Weg.

Von Stefan Bottler, IHK-Magazin 9/2026

Die autonomen Fahrzeuge kommen. Voraussichtlich 2027 will die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) fahrerlose Midibusse des türkischen Busherstellers Karsan Otomotiv in den innerstädtischen Verkehr schicken.

Sogar schon 2026 soll ein 12 Meter langer Standardbus der MAN Truck & Bus SE starten. Der Münchner Nutzfahrzeughersteller hat ihn zusammen mit dem US-amerikanischen Technologiepartner Adastec im ersten Halbjahr 2026 auf einen vollautomatischen Betrieb umgebaut.

Die neuen MVG-Busse sind mit Abstandssensoren, Radargeräten, Kameras und Navigationssystemen ausgerüstet. Sie können vollständig autonom fahren. Anfangs sind sie ohne Fahrgäste unterwegs, später nehmen sie geschlossene Benutzergruppen auf.

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Mit hoch entwickelter Sensorik …

Vom Fahrer zum Passagier

An Bord ist immer ein Sicherheitsfahrer, der im Notfall eingreift. Das ist autonomes Fahren auf Level 4: Der Fahrer kann dabei die Fahrzeugführung komplett abgeben und wird Passagier, das Fahrzeug fährt viele Strecken voll automatisiert allein. „Der Bus wird unterwegs eigenständig lenken, Gas geben, bremsen und blinken“, versichert Michael Roth, Leiter Produktstrategie Bus bei MAN. Das langfristige Ziel aber ist autonomes Fahren auf Level 5. Dann ist ein Fahrer überflüssig, weil die Fahrzeugtechnik jede Verkehrssituation allein bewältigt.

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… auf Testfahrt unterwegs

Die MVG-Projekte spielen eine Schlüsselrolle bei dem Vorhaben der Allianz Mobile Zukunft München und Region (MZM), den Großraum München zur Modellregion für autonomes Fahren zu entwickeln. Dem Netzwerk, das 2022 auf Initiative des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) gegründet wurde, gehören mehr als 20 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlicher Hand an, darunter auch die IHK für München und Oberbayern.

Kein Fahrer – wer haftet?

„Die Technologie für autonome Verkehre ist weit fortgeschritten“, sagt Ernst Riehle, IHK-Referent für Mobilität und Wirtschaftsverkehr. „Trotzdem gibt es noch viele Hindernisse auf dem Weg ins autonome Verkehrszeitalter. Beispielsweise müssen Versicherer ihre Geschäftskonzepte überarbeiten, weil sich Haftungsfragen und Risikobewertungen verändern.“ Auch die Regulierung müsse überprüft werden.

Der deutsche Gesetzgeber hat bereits 2021 das weltweit erste Gesetz zum autonomen Fahren verabschiedet. Zu diesem frühen Zeitpunkt legte er sich jedoch auf Rahmenbedingungen fest, die nun die weitere Entwicklung der Technologie nicht unbedingt unterstützen. „Dies kann den Durchbruch von autonomen Fahrlösungen jetzt erheblich erschweren“, fürchtet IHK-Experte Riehle.

Neue Versicherungstarife

Die Versicherungswirtschaft hat das Problem erkannt. „Die Tarifierung für die Kfz-Haftpflichtversicherung muss sich grundlegend ändern“, bestätigt Stefan Sellschopp, Senior Consultant bei Allianz Partners. Weil aussagekräftige Statistiken über Schadenshäufigkeiten nicht vorliegen und das Innovationstempo hoch ist, will Sellschopp technisches Know-how und Sicherheitsbewertungen der beteiligten Firmen stärker berücksichtigen.

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© Allianz

Die Versicherer müssen sich bewusst sein, dass sich ihre Prozesse und Produkte ändern werden.

Stefan Sellschopp, Senior Consultant Allianz Partners

„Hier kommen auch neue Akteure ins Spiel wie die sogenannte technische Aufsicht, die das Fahrzeug aus der Ferne überwacht“, so der Experte. Auf dieser Grundlage könnten „kurzfristig praktikable Versicherungslösungen“ entwickelt werden. „Die Versicherer müssen sich bewusst sein, dass sich Versicherungsprozesse und -produkte mit zunehmender Skalierung insbesondere bei Schadensprozessen, Haftungsklärungen und Abwicklungen ändern werden“, sagt Sellschopp. Das bedeutet: Für die Versicherungsnehmer werden Prämien vorerst schwer kalkulierbar bleiben.

Software- und Systemrisiken ermitteln

Ähnlich argumentiert Jörg Rheinländer, Vorstand bei der HUK-COBURG Versicherungsgruppe: „Bei Unfällen geht es nicht länger um die Analyse menschlichen Fehlverhaltens.“ Die Kfz-Versicherung müsse deshalb klassische Risikomodelle weiterentwickeln und insbesondere Software- und Systemrisiken berücksichtigen. „Das gelingt nur mit ausreichend Fahrzeugdaten“, sagt Rheinländer und mahnt einen „klaren, transparenten und diskriminierungsfreien“ Zugang zu diesen Daten an.

Bei den Rahmenbedingungen wiederum zeigt sich ein grundsätzliches Problem: „Derzeit muss ein Hersteller beweisen, dass sein Fahrzeug die Fahraufgabe innerhalb des vorgesehenen Einsatzbereichs ohne Fahrer erledigen kann und kein unangemessenes Risiko für andere Verkehrsteilnehmer verursacht“, beschreibt Till Stegemann, Rechtsanwalt bei der Beratungs- und Wirtschaftsprüfung Rödl GmbH, die vorhandenen Anforderungen.

Hersteller gibt Testrahmen vor

Weil im Straßenverkehr jedoch unzählige Szenarien möglich sind und nicht jedes Szenario getestet werden kann, muss der Hersteller methodische Eingrenzungen vornehmen. Er muss unter anderem festlegen, wo und unter welchen Bedingungen das Fahrzeug eingesetzt wird, welche Verkehrssituationen wirklich wichtig sind und was in puncto Geschwindigkeit, Wetter, Sicht und Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen ist.

Mit demselben Thema haben auf der anderen Seite TÜV, Dekra und weitere Prüfdienstleister zu kämpfen. „Sie prüfen nicht nur, ob einzelne Tests bestanden wurden“, erläutert Stegemann. „Sie müssen auch die vom Hersteller gewählten Eingrenzungen bewerten.“

Juristen sehen Bewertungsproblem

Wie dies zu bewerkstelligen ist? International werden Mindest- oder Referenzszenarien diskutiert. Allerdings müssen auch diese sorgfältig ausgewählt und mit konkreten Testbedingungen unterlegt werden.

Als Folge sieht Rechtsanwalt Stegemann den Gesetzgeber erneut gefordert. „Wenn dieser vor allem funktionale Sicherheitsziele vorgibt, aber den konkreten Nachweisweg weitgehend Herstellern und Prüfdiensten überlässt, entsteht ein erhebliches Bewertungsproblem“, warnt der Jurist. Der Gesetzgeber könnte dieses Problem entschärfen, indem er zusätzlich Mindestanforderungen an Sicherheitsnachweise festlegt.

Erprobung ja – reguläre Erlaubnis nein

Die Auswirkungen der aktuellen Regelungslücke sind bereits spürbar. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg hat bislang statt regulären Level-4-Genehmigungen nur sogenannte Erprobungsgenehmigungen erteilt. Bei diesen ist jedoch weiterhin ein Sicherheitsfahrer erforderlich.

„Für die Modellregion München sind reguläre Level-4-Genehmigungen essenziell“, sagt Stegemann. Wenn keine erteilt werden, bleibe ein fahrerloser Regelbetrieb „praktisch außer Reichweite“. Zudem dürfen laut Stegemann solche Erprobungsfahrzeuge nicht kommerziell genutzt werden. Genau das aber ist das Ziel der Modellregion München.

IHK-Info: Autonomes Fahren

Die IHK München bietet auf ihrer Website zahlreiche Informationen zum Thema Autonomes Fahren und zur Allianz Mobile Zukunft München und Region (MZM).