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Antrag für die steuerliche Forschungszulage – Finanzspritze für Innovationen

Antrag für die steuerliche Forschungszulage – Finanzspritze für Innovationen

© Anchiy/iStock

Staat belohnt Mut zum Risiko

Mit der steuerlichen Forschungszulage können sich Firmen einen Teil ihrer Aufwendungen für Forschung und Entwicklung erstatten lassen – auch Einzelunternehmer und Kleinbetriebe.

Von Stefan Bottler, 8/2026

Klärschlamm, Hackschnitzel oder Biertreber: Die Anlagen der Hans Binder Engineering GmbH in Mühldorf am Inn können sehr unterschiedliche Stoffe trocknen. Weil viele Industriekunden spezifische Anforderungen stellen, müssen Geschäftsführer Hans-Xaver Hiermeier und seine 13 Mitarbeiter regelmäßig neue Lösungen entwickeln. Die vorerst jüngste Innovation ist eine Trocknungsmaschine, die besonders energiesparend arbeitet. Die hat ihren Preis: „Ich muss hierfür mehrere 100.000 Euro investieren“, sagt Hiermeier. „Ohne die steuerliche Forschungszulage kann ich ein solches Projekt kaum finanzieren.“

Die steuerliche Forschungszulage ist ein Unikum in der deutschen Förderlandschaft, denn sie ist nicht Gegenstand eines befristeten Programms. Grundsätzlich kann jedes steuerpflichtige Unternehmen, das in Forschung und Entwicklung (FuE) investiert, die Zulage erhalten. Bei einer Bemessungsgrundlage von höchstens 12 Millionen Euro pro Jahr beträgt die Forschungszulage grundsätzlich 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen. Bei kleinen und mittleren Unternehmen können es sogar 35 Prozent sein.

Auch kleine Verbesserungen förderfähig

Trotz dieser großzügigen Konditionen stellen mittelständische Unternehmen vergleichsweise wenig Anträge. „Viele stufen ihre innovativen Projekte offenbar nicht als ‚Forschung und Entwicklung‘ ein“, sagt Mira Pezo, IHK-Referentin Steuern und Finanzen. „Die bisherige Praxis zeigt jedoch, dass auch kleinere Produkt- und Prozessverbesserungen die Voraussetzungen für die Forschungszulage erfüllen können, sofern sie über routinemäßige Anpassungen hinausgehen.“

Von der Förderung kann grundsätzlich jedes steuerpflichtige Unternehmen profitieren, das ein begünstigtes FuE-Vorhaben durchführt – unabhängig von der Rechtsform. Ausgeschlossen sein können insbesondere Unternehmen in Schwierigkeiten.

Erst die Bestätigung, dann der Antrag

Die Förderung erfolgt in 2 Schritten. Im ersten Schritt beantragt das Unternehmen bei der Bescheinigungsstelle Forschungsstelle (BSFZ) – sie ist beim Bundesforschungsministerium angesiedelt – per Elster-Zertifikat eine Bestätigung, dass sein Projekt tatsächlich förderungsfähig ist. Der Bund hat entsprechende Kriterien gesetzlich festgelegt. Gefördert werden Projekte, die der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind. Dazu können neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen sowie Prototypen gehören.

Wenn die BSFZ die Förderungswürdigkeit bestätigt hat, reicht das Unternehmen den entsprechenden Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt ein. Das Amt legt die Höhe der Zulage fest. Sofern diese die Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuerforderungen übersteigt, wird der Betrag als Steuererstattung ausgezahlt.

Kosten präzise dokumentieren

„Mit der Forschungszulage fördert der Staat unternehmerische Risikobereitschaft“, lobt Haralabos Zorbas, Geschäftsführer des Biotechnologienetzwerks IBB in München. Allerdings: Um in den Genuss der BSFZ-Bestätigung und der Forschungszulage kommen zu können, muss der Antragsteller im Vorfeld sehr detaillierte Angaben machen. Er muss präzise seine Kosten für Personal, Produktion, Investitionen und Eigenleistungen dokumentieren. Zorbas empfiehlt deshalb den Austausch mit Geschäfts- oder Netzwerkpartnern, die bereits eine Zulage erhalten haben.

3 von 4 profitieren

Auch Hiermeier suchte sich Unterstützung. „Ich habe den Antrag gemeinsam mit einem Unternehmensberater ausgefüllt“, verrät der Mühldorfer Unternehmer. Seine Firma gehört zu 3 von 4 Unternehmern, für die sich der bürokratische Aufwand gelohnt hat. Rund 3 Monate nach der Antragstellung überwies ihm das Finanzamt einen hohen Geldbetrag. Der Unternehmer konnte unter anderem Mitarbeiterlöhne, Eigenleistungen und Projektkosten geltend machen.

IHK-Info: Steuerliche Forschungszulage

Unternehmen, die Forschung und Entwicklung (FuE) betreiben, können für ihre Projekte steuerliche Förderung erhalten – auch Kleinbetriebe und Einzelunternehmer. Letztere können dabei beispielsweise ihre eigene persönliche Arbeitszeit für begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als Eigenleistung geltend machen. 2026 wurden die Konditionen der steuerlichen Forschungszulage nochmals optimiert. So wurde die Bemessungsgrundlage auf 12 Millionen Euro erhöht. Zudem gibt es für FuE-Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 begonnen haben, zusätzlich zu den bisherigen förderfähigen Aufwendungen (etwa Personalkosten, Eigenleistungen, Auftragsforschung) auch eine Pauschale für Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (Gemeinkostenpauschale) von 20 Prozent auf die förderfähigen direkten Projektkosten.