Mit welchen amtlichen Tools und Informationen werden Unternehmen durch die Finanzverwaltung bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten unterstützt? Hier erhalten Sie den Überblick und relevante Links.

Inhalt

Steuerrechner - Überblick

Die Finanzverwaltung stellt Steuerrechner zu verschiedenen steuerlichen Fragestellungen zur Verfügung. Teilweise erfolgt die Veröffentlichung beim Bundesministerium der Finanzen (BMF). Andere Steuerrechner werden vom Bayerischen Landesamt für Steuern (LfSt Bayern) bereitgestellt. Auch bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) finden Unternehmen Unterstützung. Nachstehend finden Sie Erläuterungen zu den einzelnen Rechnern mit den entsprechenden Links.

Zurück zum Inhalt

Lohn- und Einkommensteuerrechner des BMF

Der Lohn- und Einkommensteuerrechner des BMF ist insbesondere für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie deren Beschäftigte interessant. Die voraussichtliche Lohnsteuer auf Arbeitseinkommen kann mit diesem Tool ermittelt werden.

Zudem bietet es Unterstützung bei der Wahl von Steuerklassenkombinationen von verheirateten bzw. verpartnerten unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Für den Lohnsteuerabzug kann zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V sowie dem Faktorverfahren gewählt werden. Die günstigste Variante kann über den Rechner ermittelt werden.

Weiterführende Informationen zum Thema Lohnsteuer finden Sie im IHK-Ratgeber Lohnsteuer.

Zurück zum Inhalt

Kfz-Steuer-Rechner des BMF

Mit dem Kfz-Steuer-Rechner des BMF lässt sich die voraussichtlich anfallende Jahres­steu­er für u.a. PKW und Nutzfahrzeuge ermitteln. Rechtlich ist jedoch die Steuerfestsetzung maßgebend, die durch das für den Zulassungsbezirk zuständige Hauptzollamt erfolgt.

Um Anreize für klimaschonende Mobilität zu setzen, werden bei der Steuerbemessung Emissionen berücksichtigt. Reine Elektrofahrzeuge sind bei erstmaliger Zulassung bis 31.12.2030 für maximal zehn Jahre von der Steuer befreit. Die Befreiung ist bis längstens 31.12.2035 begrenzt. Daran anschließend ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent. Der Kfz-Steuer-Rechner zeigt in diesen Fällen den nach Ablauf der Steuerbefreiung anfallenden ermäßigten Steuerbetrag an.

Weiterführende Informationen zum Thema Förderung der Elektromobilität finden Sie auf unserer Website IHK-Ratgeber E-Mobilität - steuerliche Aspekte.

Zurück zum Inhalt

Progressionsvorbehalt-Rechner des LfSt Bayern

Entgelt-, Lohn- und Einkommensersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder das Elterngeld, der Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit und bestimmte Einkünfte bleiben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens außer Ansatz. Sie wirken sich jedoch über den sogenannten Progressionsvorbehalt auf den Steuersatz aus und können dadurch die Einkommensteuer erhöhen.

Der Progressionsvorbehalt-Rechner - Bayerisches Landesamt für Steuern ermittelt die einkommensteuerliche Belastung (Einkommensteuer ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts und informiert über die prozentuale und betragsmäßige Mehrbelastung.

Zurück zum Inhalt

Berechnung der zumutbaren Belastungen beim LfSt Bayern

Der Rechner des LfSt Bayern zur zumutbaren Belastung ermittelt aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, der Art der Veranlagung und der Kinderzahl den Betrag, bis zu dem außergewöhnliche Aufwendungen steuerlich unberücksichtigt bleiben; nur der darüber hinausgehende Teil wird als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen und mindert damit das (zu versteuernde) Einkommen.

Außergewöhnliche Belastungen sind private Aufwendungen (z.B. Krankheits‑, oder Beerdigungskosten), die einer steuerpflichtigen Person zwangsläufig entstehen, weil sie sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann, die notwendig und angemessen sind und im Vergleich zur überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens‑ und Familienverhältnisse deutlich höher ausfallen. Es darf sich nicht um typische Kosten der Lebensführung handeln.

Als Kinder der steuerpflichtigen Person zählen die, für die ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG oder auf Kindergeld besteht.

Zurück zum Inhalt

Renteneintrittsrechner der DRV

Mit der sogenannten Aktivrente können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze von 67 Jahren (inklusive Übergangsregelungen) bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei aus einer aktiven sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beziehen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie deren Beschäftigte können mit dem Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der DRV ermitteln, wann die jeweilige gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht ist. Hierzu ist die Eingabe des Geburtsdatums der betreffenden Person erforderlich. Weiterführende Informationen zum Thema Aktivrente finden Sie im IHK Ratgeber Aktivrente unter der Lupe.

Zurück zum Inhalt

Amtliche Handbücher

Beim BMF stehen neun Amtliche Handbücher in digitaler Form zur Verfügung. Sie bieten für die jeweiligen Steuerarten Zugriff auf einschlägige Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Hinweise. Es wird dabei stets die aktuellste Ausgabe angezeigt. Über die Auswahl des betreffenden Jahres können auch frühere Versionen aufgerufen werden. Mit Hilfe der nachstehenden Links gelangen Sie direkt zu den entsprechenden Handbüchern auf der Website des BMF.

BMF Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025

BMF Amtliches Einkommensteuer-Handbuch

BMF Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2026

BMF Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2026

BMF Amtliches Körperschaftsteuer-Handbuch 2022

BMF Amtliches Körperschaftsteuer-Handbuch 2022

BMF Amtliches Gewerbesteuer-Handbuch 2024

BMF Amtliches Gewerbesteuer-Handbuch 2024

BMF Amtliche Umsatzsteuer-Handausgabe 2024

BMF Amtliche Umsatzsteuer-Handausgabe 2024

Bei Fragen zum Umsatzsteuerrecht bietet sich an, auch den Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) konsolidierte Fassung zu konsultieren. Er beinhaltet veröffentlichte BMF-Schreiben und stellt somit die Ansicht der Finanzverwaltung dar. Die Finanzverwaltung erläutert dort - teilweise auch anhand von Beispielsfällen - was sie z. B. unter den Begrifflichkeiten, Voraussetzungen und Nachweisen bei den einzelnen Paragraphen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) versteht.

IHK-Tipp: Am besten bei diesem sehr umfangreichen Dokument direkt im Inhaltsverzeichnis auf den gewünschten Abschnitt der Paragraphen klicken, dann springt das Dokument direkt dort hin.

BMF Amtliches AO-Handbuch 2025

BMF Amtliches AO-Handbuch 2025

BMF Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020

BMF Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020

BMF Amtliches Handbuch Steuerberatungsrecht 2025

BMF Amtliches Handbuch Steuerberatungsrecht 2025

BMF Amtliches Handbuch Bewertung/Grundsteuer 2022/2025

BMF Amtliches Handbuch Bewertung/Grundsteuer 2022/2025

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Steuerarten finden Sie auch in unserem Ratgeber Steuern.

FAQs: Amtliche Arbeitshilfen Steuern

Hinweis

Die Informationen und Auskünfte der IHK für München und Oberbayern sind ein Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.

Zurück zum Inhalt