Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
Das Bundeskabinett hat am 14.01.2026 den Regierungsentwurf
eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) beschlossen. Der Bundestag hat diesem Gesetzentwurf, der neben weiteren Themen vorwiegend das Berufsrecht modernisieren soll, am 24.04.2026 in der Fassung des Finanzausschusses
zugestimmt.
Der Gesetzentwurf enthält unter anderem folgende geplante Änderungen (Auswahl):
Änderungen des Steuerberatungsgesetzes:
- Neuregelung der Befugnis zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen
- Erweiterung der unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen, insbesondere für Lohnsteuerhilfevereine
- Einführung von sog. Tax Law Clinics zu bestimmten Hilfeleistungen in Steuersachen im Umfeld von Hochschulen
- Verschärfung des Fremdbesitzverbots einer Berufsausübungsgesellschaft
Änderung der Einkommensteuer
Einführung einer sog. Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Diese Zahlungsmöglichkeit in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen soll bis 30.06.2027 möglich sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der
Seite der Entlastungsprämie
.
Änderung der Gewerbesteuer
Der Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer wird ab dem Jahr 2027 von 200 auf 280 angehoben.
Änderung der Grunderwerbsteuer
- Klarheit bei Auseinanderfallen von Signing und Closing: im Rahmen von Übertragungen wurde der Besteuerung des Signings Vorrang eingeräumt.
- Anpassungen bei der Steuerschuldnerschaft bei Anteilsvereinigungen
- Verlängerung der Anzeigefrist auf einen Monat
- Entfristung der Steuervergünstigungen für Personengesellschaften
Änderung der Umsatzsteuer
Präzisierung und Erweiterung der Regelungen zur Fiskalvertretung.
Über den Gesetzentwurf soll voraussichtlich im Mai im Bundesrat abgestimmt werden.
Wir informieren Sie an dieser Stelle über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens.
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