Im Folgenden finden Sie ausgewählte Neuerungen im Überblick.

Inhalt

Steuergesetzgebung 2026

Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht

Am 2.7.2026 wurde das Neunte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Das Gesetz modernisiert neben weiteren Themen vorwiegend das Berufsrecht und enthält unter anderem die nachfolgenden Änderungen (Auswahl):

Änderungen des Steuerberatungsgesetzes:

  • Neuregelung der Befugnis zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen
  • Erweiterung der unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen, insbesondere für Lohnsteuerhilfevereine
  • Einführung von sog. Tax Law Clinics zu bestimmten Hilfeleistungen in Steuersachen im Umfeld von Hochschulen
  • Verschärfung des Fremdbesitzverbots einer Berufsausübungsgesellschaft

Änderung der Gewerbesteuer

Der Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer wird ab dem Jahr 2027 von 200 auf 280 angehoben.

Änderung der Grunderwerbsteuer

  • Klarheit bei Auseinanderfallen von Signing und Closing: im Rahmen von Übertragungen wird der Besteuerung des Signings Vorrang eingeräumt werden.
  • Anpassungen bei der Steuerschuldnerschaft bei Anteilsvereinigungen
  • Verlängerung der Anzeigefrist auf einen Monat
  • Entfristung der Steuervergünstigungen für Personengesellschaften

Änderung der Umsatzsteuer

Präzisierung und Erweiterung der Regelungen zur Fiskalvertretung.

Änderung der Einkommensteuer

Erweiterung der Steuerbefreiung für Prämien aus gemeinnützigen Organisationen der Länder im Zusammenhang mit olympischen Spielen.

Der Bundesrat hatte am 12.06.2026 diesem Gesetz in der geänderten Fassung des Finanzausschusses zugestimmt. Der geänderte Gesetzentwurf wurde am 11.06.2026 im Bundestag verabschiedet. Zuvor hatte der Bundesrat einer vorherigen Version des Gesetzes die Zustimmung verweigert. In dieser war auch die Entlastungsprämie vorgesehen, die nun im endgültigen Gesetz nicht mehr enthalten ist.

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Jahressteuergesetz 2026

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 26. Mai 2026 den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) vorgelegt. Der Entwurf enthält eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen mit überwiegend technischem Anpassungscharakter.

Nachfolgende Änderungen sind unter anderem geplant (Auswahl):

Einkommensteuer

  • Gesetzliche Regelung zur Aufteilung von Immobilienkaufpreisen bei bebauten Grundstücken (§ 6f EStG)
  • Änderungen an der Definition des Grundlohns (§ 3b EStG)
  • Verkürzung des Zeitraums des Vorliegens einer ersten Tätigkeitsstätte im Inland von 48 auf 12 Monate (§ 9 EStG)
  • Anpassungen im Quellensteuerverfahren (§ 50a, § 50c EStG), u. a. Anhebung der Freigrenze von bisher 10.000 Euro auf 100.000 Euro und Vereinfachungen im Entlastungsverfahren
  • Änderungen bei Kinderfreibeträgen / Kindergeld (§§ 32, 33a, 62 EStG)
  • Erweiterung von Mitteilungs- und Datenaustauschpflichten - im Zusammenhang mit Vorsorgeaufwendungen und Lohnsteuerbescheinigungen.

Umsatzsteuer

Im Umsatzsteuerrecht ist vor allem die geplante Neuregelung der Organschaft (§ 2c UStG, Anwendung ab 2029) von Bedeutung. Hervorzuheben sind hierbei:

  • Einführung eines Erklärungsmodells (Opt-in)
  • Konkretisierung der Eingliederungsvoraussetzungen
  • Regelungen zur Rückabwicklung fehlerhafter Organschaftsverhältnisse
  • Haftungs- und Verfahrensvorschriften

Daneben enthält der Entwurf zahlreiche Anpassungen an europarechtliche Vorgaben, etwa bei Ortsbestimmungen für Dienstleistungen und Fernverkäufe.

Abgabenordnung

  • Erweiterte Nutzung automatisierter Verfahren und KI (§ 29c AO)
  • Einführung einer elektronischen Kontenpfändung (§ 309a AO)
  • Weiterentwicklung elektronischer Bekanntgabe- und Kommunikationsverfahren
  • Anpassung des Zinssatzes im Rahmen der Vollverzinsung (§ 238 AO) auf künftig 3,6 % pro Jahr (ab 2027) von bisher 1,8 % pro Jahr.

Forschungszulage

  • Anhebung des beihilferechtlichen Schwellenwerts in § 4 Abs. 3 FZulG von 15 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro

Mindeststeuer

  • Ergänzungen im Bereich der globalen Mindestbesteuerung (Safe-Harbour-Regelungen)

Den Referentenentwurf sowie weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMF.

Die Stellungnahme der 8 Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft (sog. "8er-Runde") zum Referentenentwurf finden Sie hier .

Wir informieren Sie an dieser Stelle über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens.

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Hinweis

Die Informationen und Auskünfte der IHK für München und Oberbayern sind ein Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.