Im Folgenden finden Sie ausgewählte Neuerungen im Überblick.

Inhalt

Steuergesetzgebung 2026

Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften

Das Bundeskabinett hat am 14.01.2026 den Regierungsentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) beschlossen. Der Bundestag hat diesem Gesetzentwurf, der neben weiteren Themen vorwiegend das Berufsrecht modernisieren soll, am 24.04.2026 in der Fassung des Finanzausschusses zugestimmt.

Der Gesetzentwurf enthält unter anderem folgende geplante Änderungen (Auswahl):

Änderungen des Steuerberatungsgesetzes:

  • Neuregelung der Befugnis zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen
  • Erweiterung der unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen, insbesondere für Lohnsteuerhilfevereine
  • Einführung von sog. Tax Law Clinics zu bestimmten Hilfeleistungen in Steuersachen im Umfeld von Hochschulen
  • Verschärfung des Fremdbesitzverbots einer Berufsausübungsgesellschaft

Änderung der Einkommensteuer (derzeit im Entwurf nicht mehr enthalten)

Einführung einer sog. Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Diese Zahlungsmöglichkeit in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen soll bis 30.06.2027 möglich sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Entlastungsprämie .

Änderung der Gewerbesteuer

Der Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer soll ab dem Jahr 2027 von 200 auf 280 angehoben werden.

Änderung der Grunderwerbsteuer

  • Klarheit bei Auseinanderfallen von Signing und Closing: im Rahmen von Übertragungen soll der Besteuerung des Signings Vorrang eingeräumt werden.
  • Anpassungen bei der Steuerschuldnerschaft bei Anteilsvereinigungen
  • Verlängerung der Anzeigefrist auf einen Monat
  • Entfristung der Steuervergünstigungen für Personengesellschaften

Änderung der Umsatzsteuer

Präzisierung und Erweiterung der Regelungen zur Fiskalvertretung.

Das Gesetzesvorhaben erzielte im Bundesrat am 8.05.2026 keine Mehrheit. Da es sich um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt, wurde dieses vorerst gestoppt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesrates.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben am 19.05.2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht zur ersten Lesung im Bundestag vorgelegt. Der nun eingebrachte Gesetzentwurf enthält nicht mehr die ursprünglich vorgesehene steuerfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten bezahlen können.

Wir informieren Sie an dieser Stelle über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens.

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Jahressteuergesetz 2026

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 26. Mai 2026 den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) vorgelegt. Der Entwurf enthält eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen mit überwiegend technischem Anpassungscharakter.

Nachfolgende Änderungen sind unter anderem geplant (Auswahl):

Einkommensteuer

  • Gesetzliche Regelung zur Aufteilung von Immobilienkaufpreisen bei bebauten Grundstücken (§ 6f EStG)
  • Änderungen an der Definition des Grundlohns (§ 3b EStG)
  • Verkürzung des Zeitraums des Vorliegens einer ersten Tätigkeitsstätte im Inland von 48 auf 12 Monate (§ 9 EStG)
  • Anpassungen im Quellensteuerverfahren (§ 50a, § 50c EStG), u. a. Anhebung der Freigrenze von bisher 10.000 Euro auf 100.000 Euro und Vereinfachungen im Entlastungsverfahren
  • Änderungen bei Kinderfreibeträgen / Kindergeld (§§ 32, 33a, 62 EStG)
  • Erweiterung von Mitteilungs- und Datenaustauschpflichten - im Zusammenhang mit Vorsorgeaufwendungen und Lohnsteuerbescheinigungen.

Umsatzsteuer

Im Umsatzsteuerrecht ist vor allem die geplante Neuregelung der Organschaft (§ 2c UStG, Anwendung ab 2029) von Bedeutung. Hervorzuheben sind hierbei:

  • Einführung eines Erklärungsmodells (Opt-in)
  • Konkretisierung der Eingliederungsvoraussetzungen
  • Regelungen zur Rückabwicklung fehlerhafter Organschaftsverhältnisse
  • Haftungs- und Verfahrensvorschriften

Daneben enthält der Entwurf zahlreiche Anpassungen an europarechtliche Vorgaben, etwa bei Ortsbestimmungen für Dienstleistungen und Fernverkäufe.

Abgabenordnung

  • Erweiterte Nutzung automatisierter Verfahren und KI (§ 29c AO)
  • Einführung einer elektronischen Kontenpfändung (§ 309a AO)
  • Weiterentwicklung elektronischer Bekanntgabe- und Kommunikationsverfahren
  • Anpassung des Zinssatzes im Rahmen der Vollverzinsung (§ 238 AO) auf künftig 3,6 % pro Jahr (ab 2027) von bisher 1,8 % pro Jahr.

Forschungszulage

  • Anhebung des beihilferechtlichen Schwellenwerts in § 4 Abs. 3 FZulG von 15 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro

Mindeststeuer

  • Ergänzungen im Bereich der globalen Mindestbesteuerung (Safe-Harbour-Regelungen)

Den Referentenentwurf sowie weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMF.

Wir informieren Sie an dieser Stelle über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens.

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