Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht
Am 2.7.2026 wurde das Neunte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Das Gesetz modernisiert neben weiteren Themen vorwiegend das Berufsrecht und enthält unter anderem die nachfolgenden Änderungen (Auswahl):
Änderungen des Steuerberatungsgesetzes:
- Neuregelung der Befugnis zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen
- Erweiterung der unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen, insbesondere für Lohnsteuerhilfevereine
- Einführung von sog. Tax Law Clinics zu bestimmten Hilfeleistungen in Steuersachen im Umfeld von Hochschulen
- Verschärfung des Fremdbesitzverbots einer Berufsausübungsgesellschaft
Änderung der Gewerbesteuer
Der Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer wird ab dem Jahr 2027 von 200 auf 280 angehoben.
Änderung der Grunderwerbsteuer
- Klarheit bei Auseinanderfallen von Signing und Closing: im Rahmen von Übertragungen wird der Besteuerung des Signings Vorrang eingeräumt werden.
- Anpassungen bei der Steuerschuldnerschaft bei Anteilsvereinigungen
- Verlängerung der Anzeigefrist auf einen Monat
- Entfristung der Steuervergünstigungen für Personengesellschaften
Änderung der Umsatzsteuer
Präzisierung und Erweiterung der Regelungen zur Fiskalvertretung.
Änderung der Einkommensteuer
Erweiterung der Steuerbefreiung für Prämien aus gemeinnützigen Organisationen der Länder im Zusammenhang mit olympischen Spielen.
Der Bundesrat hatte am 12.06.2026 diesem Gesetz in der geänderten Fassung des Finanzausschusses
zugestimmt. Der geänderte Gesetzentwurf
wurde am 11.06.2026 im Bundestag verabschiedet. Zuvor hatte der Bundesrat einer vorherigen Version des Gesetzes die Zustimmung verweigert. In dieser war auch die Entlastungsprämie vorgesehen, die nun im endgültigen Gesetz nicht mehr enthalten ist.
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