Im Bundesrat gab es in der Sitzung vom 8.05.2026 keine Zustimmung zur Einführung einer Entlastungsprämie. Damit wurden die Pläne gestoppt. Der Bundestag wollte es Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ermöglichen, ihren Beschäftigten bis zu 1.000 Euro steuerfrei auszuzahlen, um einen Ausgleich zu gestiegenen Preisen zu schaffen. An den Plänen gab es - auch seitens der IHK-Organisation - deutliche Kritik.

Inhalt

Gescheiterte Entlastungsprämie - Überblick

Der Bundestag hat die Einführung der Prämie am 24.04.2026 beschlossen. Die Pläne wurden jedoch am 8.05.2026 durch den Bundesrat gestoppt. Die Zustimmung zum Gesetz wurde nicht erteilt.

Mit der gescheiterten Entlastungsprämie hätten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber künftig auf freiwilliger Basis bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei an ihre Beschäftigten auszahlen können. Ziel der Maßnahme war es, die Belastungen der Mitarbeitenden durch gestiegene (Energie-)Preise abzumildern. Zu diesem Zweck sollte ein neuer § 3 Nr. 11d Einkommensteuergesetz (EStG) eingeführt werden.

Zurück zum Inhalt

IHK-Stellungnahme

Eine Entlastungsprämie würde Unternehmen – auch, wenn die Leistung freiwillig ist – zusätzlich belasten. Aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft würden die mit der Senkung der Energiesteuer vorgenommenen Entlastungen mit einer 1.000-Euro-Prämie für Beschäftigte faktisch wieder aufgezehrt werden. Erheblicher Erwartungs‑ und Rechtfertigungsdruck durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern würde entstehen.

Kritisch anzumerken ist außerdem, dass die Maßnahme ausschließlich auf eine Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abstellen würde. Eine Entlastungsprämie sollte jedoch so ausgestaltet werden, dass auch Unternehmerinnen und Unternehmer eine gleichwertige steuerliche Entlastung erhalten.

Hinweis

Die Informationen und Auskünfte der IHK für München und Oberbayern sind ein Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.

Zurück zum Inhalt