CSRD noch kein nationales Recht
Die Kommissionsvorschläge werden nun in Parlament und Rat diskutiert – eine Einigung wird für Anfang 2026 erwartet. Die von der aktuellen Fassung der CSRD betroffenen Unternehmen müssen sich nun auf dem Laufenden halten, ob es noch weitere Änderungen gibt, was wann für sie noch, nicht mehr oder auch neu gilt. „In Deutschland kommt hinzu, dass die derzeitige CSRD noch nicht in nationales Recht umgesetzt, also hierzulande nicht anzuwenden ist“, erläutert Annika Böhm, Referatsleiterin Gesellschafts- und Bilanzrecht bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) in Berlin.
„Wir als IHK-Organisation finden, dass die CSRD aus überwiegender Sicht nicht verhältnismäßig ist, das heißt, über das eigentliche Ziel hinausschießt. Wir hoffen nun auf zügige Beratungen mit dem Ziel verhältnismäßiger und praktikabler Regelungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für die direkt, aber auch für die indirekt betroffenen Unternehmen.“ Worauf sollten Firmen nun achten? Bei dieser Frage gilt es, zwei Unternehmensgruppen zu unterscheiden: