Von Gabriele Lüke, IHK-Magazin 3/2026
Markus Pöhl atmet auf. „Wir wären eigentlich verpflichtet gewesen, 2026 einen Nachhaltigkeitsbericht nach der Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD abzugeben“, erklärt der Head of Carbon Capturing & Bio-Energy der Münchner aconnic AG. Das Unternehmen mit rund 250 Beschäftigten rüstet Kommunikationsnetzwerke aus. Durch das EU-Omnibus-Verfahren zur Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsregeln entfällt für aconnic jetzt die Berichtspflicht.
„Letztlich hat die Komplexität der Berichtsstandards uns als mittelständisches Unternehmen ziemlich gefordert“, sagt Pöhl. „Um die CSRD zu stemmen, haben wir ein internes Team aufgebaut, in neue Software und zusätzliche externe Berater investiert. Es hat uns viel Zeit und Geld gekostet.“
Freiwillig weitermachen und profitieren
Dennoch wird aconnic die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf keinen Fall aufgeben – im Gegenteil: Nachhaltigkeit sei dem Unternehmen von Anfang an wichtig gewesen, Kunden forderten sie weiterhin ein. Zudem habe man nicht zuletzt durch die CSRD-Vorbereitungen viele Nachhaltigkeitsfelder vorangebracht und profitiere davon.
„Wir nutzen nun aber den freiwilligen Berichtsstandard VSME“, sagt Pöhl. „Er ist für Unternehmen unserer Größe ein attraktives, weil praktikableres Instrument. Über ihn können wir unsere Nachhaltigkeitsmaßnahmen strukturiert abbilden, kommunizieren und weiter ausbauen.“
EU regelt CSRD neu
Nach Abschluss des Omnibus-Verfahrens im Dezember 2025 gelten für die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung neue Regeln: Berichten müssen nur noch größere Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Millionen Euro Jahresumsatz. Für die bereits nach der Vorgängerregelung CSR-RUG berichtspflichtigen Unternehmen gelten Erleichterungen für den Übergang. Neu CSRD-pflichtige Unternehmen müssen 2028 erstmals berichten, dann über das Geschäftsjahr 2027. Die bislang rund 1.200 Berichtspunkte der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden um rund 60 Prozent reduziert.
„Für die Wirtschaft ist diese Kurskorrektur eine gute Nachricht“, sagt IHK-Expertin Henrike Purtik. „Insbesondere für mittelständische Betriebe waren die CSRD-Anforderungen unverhältnismäßig.“
KMU müssen weiter Daten zuliefern
In der Praxis werden viele Unternehmen, die nun nicht mehr CSRD-pflichtig sind, dennoch weiterhin Nachhaltigkeitsdaten erheben und liefern müssen. Berichtspflichtige Partner in der Lieferkette fordern diese für die eigenen Berichte. Banken und Investoren verlangen sie durch die Sustainable-Finance-Regeln bei der Kreditvergabe. Auch Anspruchsgruppen wie Kunden und Fachkräfte legen Wert darauf.
„Damit gewinnt der Voluntary SME-Standard, kurz VSME, den die EU-Kommission nicht berichtspflichtigen Unternehmen empfiehlt, an Bedeutung“, sagt Purtik. Grundsätzlich ist der VSME ein freiwilliger Standard. Er besteht aus zwei Modulen, dem Basismodul und dem Zusatzmodul, die jeweils Berichtspunkte in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance abbilden. Über das „Falls-zutreffend-Prinzip“ muss das Unternehmen nur zu relevanten Sachverhalten berichten. Eine umfangreiche Wesentlichkeitsanalyse wie in der CSRD ist nicht vorgesehen.
VSME: Inspiration statt Trickle-Down-Effekt
„Die Idee des VSME ist, auch kleinere, nicht berichtspflichtige Unternehmen zu einem nachhaltigen Geschäftsmodell zu inspirieren“, erläutert Tamara Moll, Projektmanagerin im Team des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) im Sustainability Campus. Zugleich soll der Berichtsstandard die Anforderungen von Banken und Auftraggebern an KMU vereinheitlichen und weitestgehend deckeln.