Monitoring

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG)

Mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) wurde 2023 erstmals eine verpflichtende staatliche Kennzeichnung der Haltungsform für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus deutscher Erzeugung eingeführt. Der aktuelle Referentenentwurf zum Dritten Gesetz zur Änderung des TierHaltKennzG sieht eine Ausweitung des Anwendungsbereiches auf ausländische Lebensmittel, verarbeitete Produkte sowie auf Außer-Haus-Verpflegung und Gastronomie vor.

Kerninhalte der Verordnung sind:

  • Das Gesetz führt eine verpflichtende, staatliche Kennzeichnung der Haltungsform ein. Verbraucher sollen erkennen können, unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten wurden. Die Haltungsformen reichen von „Stall“ bis „Bio“.
  • Die Kennzeichnung soll Verbraucherinnen und Verbrauchern eine informierte Kaufentscheidung ermöglichen und zugleich Anreize für Investitionen in tierwohlgerechtere Haltungsformen schaffen.
  • Der Referentenentwurf zur Reform des Gesetzes sieht vor, die Kennzeichnungspflicht künftig auch auf ausländische Lebensmittel auszudehnen. Für die Einstufung „Stall“ sollen dabei Mindestanforderungen nach deutschem Standard nachgewiesen werden; andernfalls wäre eine Kennzeichnung als „Haltungsform unbekannt“ vorgesehen.
  • Ein zentraler Punkt des Referentenentwurfs aus dem Frühjahr 2026 ist die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf die Außer-Haus-Verpflegung (u. a. Restaurants, Kantinen, Cafés, Bäckereien und Gemeinschaftsverpflegung).

Meilensteine

IHK-Impuls

  • Zusätzliche Transparenz für den Verbraucher ist grundsätzlich zu befürworten.
  • Zusätzliche Dokumentations-, Nachweis- und Haftungspflichten würden insbesondere kleine und mittelständische Betriebe überfordern, ohne einen angemessenen Mehrwert für Verbraucher oder das Tierwohl sicherzustellen.
  • Es handelt sich bei der Initiative um eine rein nationale Regelung. Unternehmen in anderen EU- Mitgliedsstaaten sind von den zusätzlichen Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten nicht betroffen. Ein europäisch abgestimmter oder kohärenter Ansatz ist nicht erkennbar, sodass Wettbewerbsnachteile für deutsche Betriebe drohen.
  • Es bedarf klarer, einheitlicher und umsetzbarer Vorgaben für alle Beteiligten.
  • Bestehende privatwirtschaftliche Kennzeichnungssysteme sowie eine bessere Verzahnung mit bereits bestehenden Pflichten und Systemen ist wünschenswert.
  • Die vollständige Stellungnahme ist hier zu finden.