Monitoring

Passagierrechte multimodales Reisen

Zentrale Zielsetzung der Verordnung soll es sein, Lücken im bestehenden Rechtsrahmen zu schließen und Passagiere, die verschiedene Verkehrsträger innerhalb einer Reise kombinieren, einen vergleichbaren Schutz wie bei Reisen mit nur einem Verkehrsträger zu ermöglichen.

Kerninhalte der Verordnung sind:

  • Schließen einer Lücke in den EU-Rechtsvorschriften für multimodales Reisen
  • Ergänzung bestehender Passagierrechte für einzelne Verkehrsträger
  • Verpflichtung zur Bereitstellung von Mindest-Anschlusszeiten zwischen verschiedenen Verkehrsdiensten
  • Regelungen zum Schutz bei Störungen inklusive Regelungen zur Erstattung

Meilensteine

IHK-Impuls

  • Das Vorhaben Rechtssicherheit für Passagierrechte im Kontext multimodaler Reisen zu schaffen, ist grundsätzlich ein wichtiger Schritt. Richtig ist auch die Zuständigkeiten zwischen den beteiligten Unternehmen klar festzulegen.
  • Zu beachten ist im weiteren Verlauf des legislativen Verfahrens, dass der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen gering gehalten wird und die Definition „multimodaler Reisen“ präzise und zielgerichtet ausfällt.
  • Zusätzlich sollte eine klare Abgrenzung der Haftung formuliert werden, um die Verpflichtungen für Betreiber so gering wie möglich zu halten und Unternehmen vor unberechtigten Forderungen zu schützen.