Carnet-Inhaber sind verpflichtet, die elektronische Anmeldung im türkischen Registrierungsportal für ATA-Carnets vor jeder Ein- und Wiederausfuhr in die bzw. aus der Türkei vorzunehmen.
Kann die Registrierung nicht vor Erreichen der türkischen Zollstelle durchgeführt werden, nehmen die Zollbeamten die erforderlichen Eintragungen an der Grenze vor; dies kann jedoch zu Verzögerungen führen.
Das Feld TR ID/TIN ist für ausländische (u.a. deutsche) Carnet-Inhaber automatisch deaktiviert und stellt kein Hindernis dar.
Wichtig: Legt der Fahrer die Dokumente an der türkischen Grenze vor und übernimmt die Zollformalitäten, muss die Registrierung mit seinen persönlichen Angaben erfolgen. Da ein Carnet-Inhaber mehrere Vertreter benennen kann, muss der Fahrer im Vertreterfeld des ATA-Carnets eingetragen sein, wenn er die Abfertigung durchführen soll. Andernfalls kann es bei der Kontrolle zu Rückfragen kommen, da die türkische Zollbehörden prüfen, ob die handelnde Person formal mit dem Carnet verknüpft ist.
Die endgültige Verantwortung verbleibt stets beim Carnet-Inhaber. Eine andere Person
kann die Formalitäten übernehmen, sofern sie im Vertreterfeld eingetragen ist und die Registrierung mit ihren eigenen Angaben vornimmt.
Hinweis: Das türkische Handelsministerium hat ein neues, passwortbasiertes Anmeldeverfahren für Verpflichtete/Nutzer (Carnet-Inhaber) eingeführt, die auf das Registrierungsportal zugreifen. Ab dem 30. April 2026 müssen Nutzer, die auf das Registrierungsportal zugreifen möchten, die folgenden Schritte durchführen:
- Persönliche Antragstellung beim türkischen Zoll: Benutzer müssen sich direkt an die türkische Zollbehörde wenden, um ihr Erstpasswort zu erhalten. Wenden Sie sich hierfür an autorisiertes Zollpersonal. Der Antrag ist entweder beim Kundenservice-Schalter der Zollstelle oder bei Zollpersonal, das als Kontrollbeamter befugt ist, zu stellen.
- Erforderliche Benutzerdaten angeben (einmalige Registrierung): Für die Erstregistrierung im Portal müssen Benutzer ihre Personalausweis-, Steuer- oder Reisepassnummer sowie E-Mail-Adresse angeben.
- Zustellung des Passworts: Nach der Registrierung sendet das System das Passwort automatisch an die vom Benutzer angegebene E-Mail-Adresse.
- Anmeldung im System: Die Benutzer können sich mit folgenden Angaben beim e-ATA/TR-System anmelden: den registrierten Benutzerdaten (Personalausweis- / Steuer- / Reisepassnummer) und dem per E-Mail erhaltenen Passwort.
- Passwortänderung: Nach der ersten Anmeldung können Benutzer ihr Passwort direkt in der Anwendung ändern.
Bei Fragen zum Registrierungssystem wenden Sie sich bitte direkt an TOBB:
sedef.yayla@tobb.org.tr
Gemäß den Anforderungen des türkischen Zolls müssen alle allgemeinen Listen in digitaler Form vorgelegt werden. Um die Anmeldung zu erleichtern, wird den Inhabern empfohlen, die allgemeine Liste ihrer Carnets als Excel-Datei auf einem USB-Stick zu speichern und diese Datei dem türkischen Zoll auf Anfrage vorzulegen. Hier finden Sie ein Beispiel einer Excelliste für ein Carnet mit Zielland Türkei.
In Feld „B“ („vertreten durch“) ist auf den Einfuhr- und Wiederausfuhrbelegen, die vom türkischen Zoll bearbeitet werden, die Person anzugeben, die den Inhaber in der Türkei vertritt. Die türkische Zollverwaltung teilte mit, dass Carnet ATA, die nicht vom bevollmächtigten türkischen Vertreter am weißen Einfuhr- und Wiederausfuhrblatt unterschrieben sind, nicht anerkannt werden.