Änderungen beim Carnet zum 1. Juni 2026
Es werden ausschließlich solche Carnets digital abgefertigt, die am oder nach dem 1. Juni 2026 ausgestellt wurden. Carnets mit früherem Ausstellungsdatum werden weiterhin ausschließlich in Papierform abgefertigt – unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzung.
Beispiel: Ein Carnet, das kurz vor dem 1. Juni 2026 ausgestellt, aber erst danach beim Zoll eröffnet wird, wird dennoch ausschließlich in Papierform abgefertigt.
Die DIHK empfiehlt, auch nach Einführung des volldigitalen Verfahrens weiterhin ein Papier-Carnet als Backup mitzuführen – selbst bei Reisen in ausschließlich digitale Länder. Das bedeutet: Nach Ausstellung eines Carnets nach dem 1. Juni 2026 sind beide Varianten (digital und Papier) beim deutschen Binnenzollamt zu eröffnen. Dies dient der Absicherung und erhöht die Flexibilität, insbesondere bei spontanen Reisen in noch nicht vollständig digitalisierte Länder.
Wichtig: Der Carnetinhaber muss beide Varianten (digital und Papier, zeitgleich) unaufgefordert beim Zoll vorlegen; eine explizite Nachfrage durch den Zoll erfolgt nicht.
Hinweis: Erfolgt die Reise ausschließlich in ein sogenanntes Papierland, muss dennoch das volldigitale Carnet eröffnet werden.