Die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen werden das volldigitale Carnet zum 1. Juni 2026 gemeinsam einführen.

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Das Carnet ATA wird volldigital!

Die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen werden das volldigitale Carnet zum 1. Juni 2026 gemeinsam einführen. Damit sind dann bereits 30 der insgesamt 81 in der ICC vertretenen Carnet-Länder am Start, weitere werden schrittweise nachziehen.

Was bleibt:

  • Die Antragstellung Carnet ATA wie gewohnt über das System www.e-ata.de/ihkmo
  • Die Nämlichkeitssicherung beim zuständigen Zollamt

Was sich ändert:

Die Einführung des volldigitalen Carnets befindet sich derzeit in der finalen Vorbereitung. Aktuelle Informationen zum volldigitalen Carnet stellt die IHK für München und Oberbayern fortlaufend auf ihrer Homepage bereit. Sobald neue Informationen vorliegen, wird diese Seite entsprechend aktualisiert.

Alternativ informiert der monatlich erscheinende Newsletter der IHK für München und Oberbayern.

Änderungen beim Carnet zum 1. Juni 2026

Es werden ausschließlich solche Carnets digital abgefertigt, die am oder nach dem 1. Juni 2026 ausgestellt wurden. Carnets mit früherem Ausstellungsdatum werden weiterhin ausschließlich in Papierform abgefertigt – unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzung.

Beispiel: Ein Carnet, das kurz vor dem 1. Juni 2026 ausgestellt, aber erst danach beim Zoll eröffnet wird, wird dennoch ausschließlich in Papierform abgefertigt.

Die DIHK empfiehlt, auch nach Einführung des volldigitalen Verfahrens weiterhin ein Papier-Carnet als Backup mitzuführen – selbst bei Reisen in ausschließlich digitale Länder. Das bedeutet: Nach Ausstellung eines Carnets nach dem 1. Juni 2026 sind beide Varianten (digital und Papier) beim deutschen Binnenzollamt zu eröffnen. Dies dient der Absicherung und erhöht die Flexibilität, insbesondere bei spontanen Reisen in noch nicht vollständig digitalisierte Länder.

Wichtig: Der Carnetinhaber muss beide Varianten (digital und Papier, zeitgleich) unaufgefordert beim Zoll vorlegen; eine explizite Nachfrage durch den Zoll erfolgt nicht.

Hinweis: Erfolgt die Reise ausschließlich in ein sogenanntes Papierland, muss dennoch das volldigitale Carnet eröffnet werden.

Wichtige Hinweise – Carnet-Antragstellung

zu Feld 3: Waren

Ansicht der Positionsnummern

Aufgrund von Anpassungen in der allgmeinen Warenliste an die weltweit einheitliche Darstellung in der App-, Desktop- und Zollansicht hinsichtlich der Einführung des volldigitalen Carnets, hat sich die Ansicht der Positionsnummern geändert. Die Spalte "Lfd. Nr." wird automatisch durch das e-ata-System generiert.

Die Abbildung zeigt einen direkten Vergleich zwischen der vorherigen Ansicht in eATA (linke Bildhälfte) und der Ansicht nach dem Release in eATA Ende April 2026 (rechte Bildhälfte). Beide Ansichten stellen tabellarisch Warenpositionen eines Carnets dar. In der linken, bisherigen Ansicht sind die Spalten „Lfd. Nr.“, „Stückzahl“ sowie „Handelsübliche Bezeichnung der Waren ggf. Seriennummer (SN)“ dargestellt. Jede Warenart erhält eine fortlaufende laufende Nummer (z. B. 1 bis 4). Beispielhaft aufgeführt sind „Sonnenliegen“, „Cocktailgläser“, „Sonnenschirme“ und „Hüte“ mit jeweils zugehörigen Stückzahlen. Die rechte, neue Ansicht nach dem Release zeigt eine geänderte Struktur. Die Tabelle enthält nun die Spalten „Position“, „Stückzahl“, „Lfd. Nr.“ sowie weiterhin „Handelsübliche Bezeichnung der Ware ggf. Seriennummer (SN)“. Die Positionsnummern (1 bis 4) bleiben bestehen, jedoch werden die laufenden Nummern jetzt positionsbezogen als Nummernbereiche dargestellt. So umfasst beispielsweise die Position „Sonnenliegen“ mit einer Stückzahl von 10 den laufenden Nummernbereich „1–10“, während „Cocktailgläser“ mit einer Stückzahl von 100 den Bereich „11–110“ abdecken.

Ansicht der Positionsnummern bei Fotodokumentation

Aktuell: Bei der Fotodokumentation sind die Nummern aus der Spalte "Position" zu verwenden.

Künftig: Bei der Fotodokumentation sind die Nummern aus der Spalte "Lfd. Nr." zu verwenden – nicht mehr die Positionsnummer.

Die Abbildung erklärt die Nummerierung der Warenpositionen für die Fotodokumentation im System eATA. Auf der linken Seite ist eine Tabelle mit vier Warenpositionen zu sehen. Die Tabelle enthält die Spalten „Position“, „Stückzahl“, „Lfd. Nr.“ und „Handelsübliche Bezeichnung der Waren ggf. Seriennummer“. Für jede Position wird ein eigener Bereich laufender Nummern angezeigt, zum Beispiel „1 bis 10“, „11 bis 110“, „111 bis 113“ und „114 bis 136“. Auf der rechten Seite ist eine Fotodokumentation dargestellt. Zu jeder Ware ist ein Bild abgebildet, zum Beispiel einer Sonnenliege, eines Cocktailglases, eines Sonnenschirms und eines Hutes. Neben oder über jedem Bild steht der zugehörige Nummernbereich, der der jeweiligen Warenposition entspricht, zum Beispiel „Position 1–10“ oder „Position 114–136“. Die Abbildung zeigt, dass die Nummerierung der Fotos direkt aus der Spalte „Lfd. Nr.“ zu übernehmen sind.

Stand: 30.04.2026

FAQ zum volldigitalen Carnet ATA/CPD

Ja. Das e-ata-System, welches für die Antragstellung eines Carnets verwendet wird, ist losgelöst von der mobilen App bzw. Desktopvariante für die weitere Abwicklung. Es handelt sich um unterschiedliche Systeme, die jeweils eine eigene Registrierung erfordern.

Ja, die Programme können kostenlos heruntergeladen werden.