Carnet bewilligt – wie geht es weiter?
Nach der Ausstellung des Carnets muss die Nämlichkeit der Waren vom örtlich zuständigen Zollamt gesichert werden. Das heißt, die Ware muss dem Zoll vorgeführt werden – entweder direkt beim Zollamt oder nach Vereinbarung auf dem Firmengelände.
Bei der Eröffnung eines Carnets in Deutschland ist das Verfahren grundsätzlich sowohl digital (mittels QR-Code) als auch papiergebunden zu eröffnen.
Achtung: Mit dem im Antragssystem e-ata bereitgestellten QR-Code (alternativ: eCarnet ID und eCarnet PIN Code) laden Sie das Carnet in die ICC-App oder deren Desktopversion. Dort können Sie die Reisen vorbereiten und die für die Zollabfertigung erforderlichen QR-Codes generieren.
Die ICC-App und Desktop-Version können parallel genutzt werden. Für diese Anwendungen gelten dieselben Zugangsdaten, und alle Daten werden synchronisiert. Dadurch steht Ihnen in beiden Systemen stets derselbe aktuelle Inhalt zur Verfügung.