Zum 1. Juni 2026 führen die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen gemeinsam das volldigitale Carnet ein. Weitere Länder folgen schrittweise. Neben der digitalen Antragstellung kann nun ggf. auch der weitere Prozess von der Eröffnung bis zur Reiseabwicklung digital erfolgen.

Inhalt

Das volldigitale Carnet ATA

Die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen haben das volldigitale Carnet zum 1. Juni 2026 gemeinsam eingeführt. Damit sind 30 der insgesamt 81 in der International Chamber of Commerce (ICC) vertretenen Carnet-Länder volldigital. Weitere werden schrittweise nachziehen.

Was bleibt:

  • Die Antragstellung Carnet ATA wie gewohnt über das System www.e-ata.de/ihkmo
  • Die physische Nämlichkeitssicherung durch das zuständige Zollamt

Was sich ändert:

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Änderungen beim Carnet zum 1. Juni 2026

Das System e-ata ist weiterhin die Plattform zur Beantragung von Carnets. Mit der ICC-App bzw. der entsprechenden Desktopversion (siehe "Hilfreiche Links") wird das Carnet digital verwaltet bzw. abgewickelt.

Es werden alle Carnets digital eröffnet und abgefertigt, die nach dem 1. Juni 2026 ausgestellt werden. Carnets mit früherem Ausstellungsdatum werden weiterhin in Papierform abgefertigt.

Wichtig: Der Carnet-Inhaber muss beide Varianten (digital und Papier, zeitgleich) unaufgefordert beim Zoll vorlegen, damit diese gemeinsam eröffnet werden; eine explizite Nachfrage durch den Zoll erfolgt nicht.

Carnet bewilligt – wie geht es weiter?

Nach der Ausstellung des Carnets muss die Nämlichkeit der Waren vom örtlich zuständigen Zollamt gesichert werden. Das heißt, die Ware muss dem Zoll vorgeführt werden – entweder direkt beim Zollamt oder nach Vereinbarung auf dem Firmengelände.

Bei der Eröffnung eines Carnets in Deutschland ist das Verfahren grundsätzlich sowohl digital (mittels QR-Code) als auch papiergebunden zu eröffnen.

Achtung: Mit dem im Antragssystem e-ata bereitgestellten QR-Code (alternativ: eCarnet ID und eCarnet PIN Code) laden Sie das Carnet in die ICC-App oder deren Desktopversion. Dort können Sie die Reisen vorbereiten und die für die Zollabfertigung erforderlichen QR-Codes generieren.

Die ICC-App und Desktop-Version können parallel genutzt werden. Für diese Anwendungen gelten dieselben Zugangsdaten, und alle Daten werden synchronisiert. Dadurch steht Ihnen in beiden Systemen stets derselbe aktuelle Inhalt zur Verfügung.

Tipps für die Praxis

  • Bei der Eröffnung eines Carnets in Deutschland ist das Verfahren grundsätzlich sowohl digital als auch papiergebunden zu eröffnen – unabhängig davon, ob der Wirtschaftsbeteiligte ursprünglich beabsichtigt, die Waren ausschließlich in „digitale Länder“ oder auch in „Papier-Länder“ zu verbringen. Die Verantwortung für die Vorlage eines papiergebundenen Carnets liegt beim Wirtschaftsbeteiligten.
  • Eine nachträgliche Ausstellung oder Eröffnung eines papiergebundenen Carnets ist nicht vorgesehen, daher empfiehlt es sich, das digitale und das papiergebundene Carnet gemeinsam vorzulegen.
  • Auch für die vorübergehende Ausfuhr und Wiedereinfuhr wird empfohlen, der deutschen Zollverwaltung aktiv sowohl die digitale als auch die papiergebundene Variante vorzulegen.

Wichtige Informationen – Carnet-Antragstellung

Zu Feld 3: Waren

Ansicht der Positionsnummern

Aufgrund von Anpassungen in der allgmeinen Warenliste an die weltweit einheitliche Darstellung in der App-, Desktop- und Zollansicht hinsichtlich der Einführung des volldigitalen Carnets, hat sich die Ansicht der Positionsnummern geändert. Die Spalte "Lfd. Nr." wird automatisch durch das e-ata-System generiert.

Hinweis: Bei der Fotodokumentation ist die Nummerierung manuell nach der Lfd. Nr. durch den Antragsteller vorzunehmen. Waren, die Seriennummern haben, benötigen keine Fotos.

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FAQ zum volldigitalen Carnet ATA/CPD

Ja. Das e-ata-System, welches für die Antragstellung eines Carnets verwendet wird, ist losgelöst von der mobilen ICC-App bzw. Desktopvariante für die weitere Abwicklung. Es handelt sich um unterschiedliche Systeme, die jeweils eine eigene Registrierung erfordern.

Ja, die Programme können kostenlos heruntergeladen werden.

Nachdem ein Carnet über das System e-ata erfolgreich beantragt wurde, werden dort eCarnet ID sowie eCarnet PIN code generiert.

Diese beiden Nummern werden entweder in der mobilen ICC-Anwendung oder in der ICC-Desktiopversion unter "Downloads" eingegeben. Sodann werden die Daten entsprechend übertragen und der Nutzer kann die weiteren Schritte in der mobilen ICC-Anwendung oder in der ICC-Desktiopversion durchführen.

Alternativ kann auch der im e-ata-System erzeugte QR-Code gescannt werden.

Über aktuelle Entwicklungen rund um das volldigitale Carnet informiert der monatlich erscheinende Newsletter der IHK für München und Oberbayern.

Stand: 01.06.2026