Zum 1. Juni 2026 führen die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen gemeinsam das volldigitale Carnet ein. Weitere Länder folgen schrittweise. Neben der digitalen Antragstellung kann nun ggf. auch der weitere Prozess von der Eröffnung bis zur Reiseabwicklung digital erfolgen.

Inhalt

Das Carnet ATA wird volldigital

Die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen werden das volldigitale Carnet zum 1. Juni 2026 gemeinsam einführen. Damit sind dann bereits 30 der insgesamt 81 in der International Chamber of Commerce (ICC) vertretenen Carnet-Länder am Start, weitere werden schrittweise nachziehen.

Was bleibt:

  • Die Antragstellung Carnet ATA wie gewohnt über das System www.e-ata.de/ihkmo
  • Die physische Nämlichkeitssicherung durch das zuständige Zollamt

Was sich ändert:

Änderungen beim Carnet zum 1. Juni 2026

Das System e-ata ist weiterhin die Plattform zur Beantragung von Carnets. Mit der ICC-App bzw. der entsprechenden Desktopversion (siehe "Hilfreiche Links") wird das Carnet digital verwaltet bzw. abgewickelt.

Es werden ausschließlich solche Carnets digital abgefertigt, die am oder nach dem 1. Juni 2026 ausgestellt wurden. Carnets mit früherem Ausstellungsdatum werden weiterhin ausschließlich in Papierform abgefertigt – unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzung.

Beispiel: Ein Carnet, das kurz vor dem 1. Juni 2026 ausgestellt, aber erst danach beim Zoll eröffnet wird, wird dennoch ausschließlich in Papierform abgefertigt.

Wichtig: Der Carnet-Inhaber muss beide Varianten (digital und Papier, zeitgleich) unaufgefordert beim Zoll vorlegen, damit diese gemeinsam eröffnet werden; eine explizite Nachfrage durch den Zoll erfolgt nicht.

Tipps für die Praxis

  • Bei der Eröffnung eines Carnets in Deutschland ist das Verfahren grundsätzlich sowohl digital als auch papiergebunden zu eröffnen – unabhängig davon, ob der Wirtschaftsbeteiligte ursprünglich beabsichtigt, die Waren ausschließlich in „digitale Länder“ oder auch in „Papier-Länder“ zu verbringen. Die Verantwortung für die Vorlage eines papiergebundenen Carnets liegt beim Wirtschaftsbeteiligten.
  • Eine nachträgliche Ausstellung oder Eröffnung eines papiergebundenen Carnets ist nicht vorgesehen, daher empfiehlt es sich, das digitale und das papiergebundene Carnet gemeinsam vorzulegen.
  • Auch für die vorübergehende Ausfuhr und Wiedereinfuhr wird empfohlen, der deutschen Zollverwaltung aktiv sowohl die digitale als auch die papiergebundene Variante vorzulegen.

Wichtige Hinweise – Carnet-Antragstellung

Zu Feld 3: Waren

Ansicht der Positionsnummern

Aufgrund von Anpassungen in der allgmeinen Warenliste an die weltweit einheitliche Darstellung in der App-, Desktop- und Zollansicht hinsichtlich der Einführung des volldigitalen Carnets, hat sich die Ansicht der Positionsnummern geändert. Die Spalte "Lfd. Nr." wird automatisch durch das e-ata-System generiert.

Die Abbildung zeigt einen direkten Vergleich zwischen der vorherigen Ansicht in eATA (linke Bildhälfte) und der Ansicht nach dem Release in eATA Ende April 2026 (rechte Bildhälfte). Beide Ansichten stellen tabellarisch Warenpositionen eines Carnets dar. In der linken, bisherigen Ansicht sind die Spalten „Lfd. Nr.“, „Stückzahl“ sowie „Handelsübliche Bezeichnung der Waren ggf. Seriennummer (SN)“ dargestellt. Jede Warenart erhält eine fortlaufende laufende Nummer (z. B. 1 bis 4). Beispielhaft aufgeführt sind „Sonnenliegen“, „Cocktailgläser“, „Sonnenschirme“ und „Hüte“ mit jeweils zugehörigen Stückzahlen. Die rechte, neue Ansicht nach dem Release zeigt eine geänderte Struktur. Die Tabelle enthält nun die Spalten „Position“, „Stückzahl“, „Lfd. Nr.“ sowie weiterhin „Handelsübliche Bezeichnung der Ware ggf. Seriennummer (SN)“. Die Positionsnummern (1 bis 4) bleiben bestehen, jedoch werden die laufenden Nummern jetzt positionsbezogen als Nummernbereiche dargestellt. So umfasst beispielsweise die Position „Sonnenliegen“ mit einer Stückzahl von 10 den laufenden Nummernbereich „1–10“, während „Cocktailgläser“ mit einer Stückzahl von 100 den Bereich „11–110“ abdecken.

Ansicht der Positionsnummern bei Fotodokumentation

Aktuell: Bei der Fotodokumentation sind die Nummern aus der Spalte "Position" zu verwenden.

Künftig: Bei der Fotodokumentation sind die Nummern aus der Spalte "Lfd. Nr." zu verwenden – nicht mehr die Positionsnummer.

Die Abbildung erklärt die Nummerierung der Warenpositionen für die Fotodokumentation im System eATA. Auf der linken Seite ist eine Tabelle mit vier Warenpositionen zu sehen. Die Tabelle enthält die Spalten „Position“, „Stückzahl“, „Lfd. Nr.“ und „Handelsübliche Bezeichnung der Waren ggf. Seriennummer“. Für jede Position wird ein eigener Bereich laufender Nummern angezeigt, zum Beispiel „1 bis 10“, „11 bis 110“, „111 bis 113“ und „114 bis 136“. Auf der rechten Seite ist eine Fotodokumentation dargestellt. Zu jeder Ware ist ein Bild abgebildet, zum Beispiel einer Sonnenliege, eines Cocktailglases, eines Sonnenschirms und eines Hutes. Neben oder über jedem Bild steht der zugehörige Nummernbereich, der der jeweiligen Warenposition entspricht, zum Beispiel „Position 1–10“ oder „Position 114–136“. Die Abbildung zeigt, dass die Nummerierung der Fotos direkt aus der Spalte „Lfd. Nr.“ zu übernehmen sind.

FAQ zum volldigitalen Carnet ATA/CPD

Ja. Das e-ata-System, welches für die Antragstellung eines Carnets verwendet wird, ist losgelöst von der mobilen App bzw. Desktopvariante für die weitere Abwicklung. Es handelt sich um unterschiedliche Systeme, die jeweils eine eigene Registrierung erfordern.

Ja, die Programme können kostenlos heruntergeladen werden.

Nachdem ein Carnet über das System e-ata erfolgreich beantragt wurde, werden dort eCarnet ID sowie eCarnet PIN-Code generiert.

Diese beiden Nummern werden entweder in der mobilen ICC-Anwendung oder in der ICC-Desktiopversion unter "Downloads" eingegeben. Sodann werden die Daten entsprechend übertragen und der Nutzer kann die weiteren Schritte in der mobilen ICC-Anwendung oder in der ICC-Desktiopversion durchführen.

Die Einführung des volldigitalen Carnets befindet sich derzeit in der finalen Vorbereitung. Aktuelle Informationen zum volldigitalen Carnet stellt die IHK für München und Oberbayern fortlaufend auf ihrer Webseite bereit. Sobald neue Informationen vorliegen, wird diese Seite entsprechend aktualisiert.

Alternativ informiert der monatlich erscheinende Newsletter der IHK für München und Oberbayern.

Stand: 01.06.2026