Gewerbesteuerhebesätze
Städte und Gemeinden legen die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes individuell fest. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der in Deutschland tätig ist. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag.
Gewerbesteuer: Hebesätze der oberbayerischen Kommunen
Die IHK für München und Oberbayern hat für Sie die wesentlichen Grundlagen zur Gewerbesteuer sowie die amtlichen Hebesätze der oberbayerischen Kommunen zusammengestellt.
Hier finden Sie die Broschüre "Gewerbesteuer in Oberbayern. Steuerliche Grundlage & Hebesätze."
Achtung: Die Kommunen können die Hebesätze unterjährig per Beschluss ändern. Wir empfehlen daher, zusätzlich bei den Kommunen nach dem aktuellen Stand zu fragen. Die zuständigen Ansprechpartner finden Sie unter www.standortportal.bayern.