IHK Fortbildungsprüfung

Geprüfte /r Personalfachkaufmann /-frau

„Human Resources“ – die Mitarbeiter sind der wichtigste Faktor im Unternehmen: Geprüfte Personalfachkaufleute sind qualifiziert, verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Sie beraten qualifiziert und begleiten Prozesse. Insbesondere beherrschen sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit und gestalten verantwortlich die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing. Sie übernehmen verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnen sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.

Ziel der Prüfung

Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob Sie die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzen, um verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft wahrnehmen zu können.

Zulassungsvoraussetzungen ‎– Zulassung zur Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Verordnung.
Zur Prüfung Ihrer persönlichen Zulassung zur Prüfung geben Sie bitte über folgenden Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch.

Gliederung der Prüfung zum Personalfachkaufmann

Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.

Schriftliche Prüfungsfächer:

  • Personalarbeit organisieren und durchführen
  • Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
  • Personalplanung, -marketing und –controlling gestalten und umsetzen
  • Personal- und Organisationsentwicklung steuern

Mündliche Prüfung / Situationsbezogenes Fachgespräch:
14 Kalendertage vor Beginn der mündlichen Prüfung erhalten Sie vom Prüfungsausschuss ein Thema in Form eines betrieblichen Beratungsauftrags. Zu diesem Thema sollen Sie eine Lösung erarbeiten, diese präsentieren und in einem Prüfungsgespräch dazu Stellung nehmen.

Prüfungstermine / Fristen

Die Prüfung wird von der IHK München zweimal jährlich angeboten.
Die genauen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Terminvorschau.

Prüfungsgebühren

Die Höhe der Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung.

Lehrgangsträger‎ – wer bildet aus

Grundsätzlich ist kein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung vorgeschrieben. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsträger, die auf diese Prüfung vorbereiten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat keinen Empfehlungscharakter. Über die Qualität der jeweiligen Vorbereitungsmaßnahme können wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen aber, dass Sie sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsträgern über die Unterrichtsinhalte und –methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer / Dozenten informieren.