Die Mitarbeiter gehen mit zur Geschäftsbesprechung auf die Wiesn
Der Arbeitgeber kann auch die Kosten, die auf Arbeitnehmer entfallen, nur zu 70 Prozent als Betriebsausgaben abziehen.
Begleiten eigene Arbeitnehmer den Chef zum Oktoberfest, um die Geschäftspartner zu betreuen, gilt: Die gesamten Bewirtungskosten (also inklusive der Anteile für die eigenen Mitarbeiter) fallen unter die 70-Prozent-Regelung für geschäftliche Bewirtungen.
Bei einer Wiesn-Einladung vom eigenen Chef, der Geschäftspartner zu Besuch hat, ist das
steuerliche Reisekostenrecht
zu beachten.
Steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen der Mitarbeiter sind demnach bei Mittag- oder Abendessen um 11,20 Euro (40% der vollen Tagespauschale von 28 Euro) zu kürzen.
Reisekosten zur Wiesn (z. B. Anfahrt oder Hotel) können Arbeitgeber ihren Beschäftigten lohnsteuerfrei erstatten, sofern die Reise ausschließlich beruflich veranlasst ist und im Rahmen einer Auswärtstätigkeit stattfindet.
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