Gewerbeerlaubnisse der IHK
Die IHK für München und Oberbayern ist zuständige Erlaubnis- und Registrierungsstelle in Bayern (mit Ausnahme des Zuständigkeitsbereichs der IHK Aschaffenburg) für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO, Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater nach §§ 34f und h GewO sowie Versicherungsvermittler und -berater nach § 34d GewO. Auch für Gewerbetreibende nach § 34c GewO (Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter) ist die IHK für München und Oberbayern zuständige Erlaubnisstelle. Hier finden Sie Merkblätter sowie die Antragsformulare zu den einzelnen Erlaubnisverfahren.