Exportkontrolle
Paragraph 1 des Außenwirtschaftsgesetzes sagt, dass der Güter-, Dienstleistungs-, Kapital- und Zahlungsverkehr mit anderen Wirtschaftsgebieten grundsätzlich frei ist, doch es sind wichtige Ausnahmen zu beachten. Hier können Sie sich über Allgemeine Genehmigungen, Ausfuhrkontrolle und Sanktionen informieren.