Insgesamt nahmen die Kommunen im Landkreis Fürstenfeldbruck im vergangenen Jahr über die Gewerbesteuer fast 158 Millionen Euro ein, rund zehn Millionen Euro mehr als im Jahr 2024. Von der angegebenen Summe müssen die Kommunen eine Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder abführen, im vergangenen Jahr waren das etwa 16 Millionen Euro. Die Netto-Gewerbesteuereinnahmen (nach Abzug der Umlage) standen 2025 für rund 36 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen im Landkreis.
„Augenmaß bei den Gewerbesteuern bleibt das A und O einer soliden Finanz- und Wirtschaftspolitik in den Gemeinden. Steigende Hebesätze erhöhen die Kosten für die Unternehmen und können Investitionen erschweren. In der aktuellen Dauerkrise mit ohnehin schon zahllosen Belastungen für die Unternehmen wäre das langfristig umso schädlicher für die Wirtschaft vor Ort“, sagt Michael Steinbauer, Vorsitzender des IHK-Regionalausschusses Fürstenfeldbruck.
„Dass viele Gemeinden und Städte durch immer höhere Ausgaben finanziell unter Druck stehen, ist nachvollziehbar. Die Kommunen stehen vor einem schwierigen Spagat: Sie müssen ihre wachsenden Aufgaben finanzieren und gleichzeitig attraktive Standortbedingungen für Unternehmen sichern. Aus Sicht der IHK braucht es deshalb Lösungen, die sowohl die Handlungsfähigkeit der Kommunen als auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken. Die Haushaltslöcher dürfen aber nicht auf dem Rücken der heimischen Unternehmen gestopft werden“, sagt Steinbauer.
Im Jahr 2025 betrug der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz der oberbayerischen Gemeinden und Städte 343 Prozent, ein Plus von einem Prozentpunkt gegenüber dem Vorjahr. Oberbayerischer Spitzenreiter beim Gewerbesteuerhebesatz blieb die Landeshauptstadt München mit 490 Prozent. Es folgt die Gemeinde Kirchberg (Lkr. Erding) mit 430 Prozent sowie mit jeweils 420 Prozent die Gemeinden Berglern, Langenpreising (beide ebenfalls Lkr. Erding) und Kösching (Lkr. Eichstätt). Den niedrigsten oberbayerischen Hebesatz von 230 Prozent veranschlagt neuerdings die Gemeinde Baierbrunn (Lkr. München), dahinter folgen die Gemeinden Grünwald (Landkreis München), Pöcking (Landkreis Starnberg), Stammham (Landkreis Altötting) sowie Bad Wiessee (Landkreis Miesbach) mit jeweils 240 Prozent.
Gesetzlich ist den Gemeinden bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 Prozent vorgeschrieben, dieser Wert wird ab 2027 allerdings auf 280 Prozent steigen. Dies würde nach aktuellem Stand 13 Kommunen in Oberbayern betreffen, davon aber keine im Landkreis Fürstenfeldbruck.
Basis der IHK-Auswertung ist der Stand der Gewerbesteuerhebesätze von 2025 bereitgestellt durch das Bayerischen Landesamt für Statistik.