Die Höhe des Rundfunkbeitrags für Unternehmen bemisst sich nach
1. Anzahl der Beschäftigten pro Betriebsstätte
Unternehmen können wählen, welche Zählweise ihrer Beschäftigten für sie beim Rundfunkbeitrag günstiger ist: ohne Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigten (Zählweise A) oder mit deren Berücksichtigung (Zählweise B).
2. Anzahl der Betriebsstätten
Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Viele größere Filialbetriebe sind dadurch deutlich schlechter gestellt als große Unternehmen mit nur einem Standort.
3. Anzahl der Firmen-Kraftfahrzeuge
Pro Betriebsstätte ist ein Kraftfahrzeug frei (Ausnahmen gelten bei Betriebsstätten in der Privatwohnung).
4. Anzahl der Hotel-, Gästezimmer und gewerblichen Ferienwohnungen
Es fällt ein Drittel Beitrag ab der zweiten Raumeinheit an.