Von Sabine Hölper, 6/2026
Als Silvia Ziolkowski und Arthur Görges 2003 ihr Beratungsunternehmen ArtVia net.consult GbR gegründet haben, haben sie sich sofort um betrieblichen Versicherungsschutz gekümmert und wichtige Policen abgeschlossen. „Gerade am Anfang, wenn das ganze Investment ins Unternehmen geflossen ist und es noch kein dickes Polster gibt, ist Versicherungsschutz wichtig“, sagt Ziolkowski (63). „Man weiß nie, was einem widerfährt. Und wir wollten uns, ohne Sorge, zu 100 Prozent auf den Unternehmensaufbau konzentrieren können.“
Selbstständige und Inhaber kleiner Unternehmen sollten es dem Duo aus Erding gleichtun. Zumal manchen Soloselbstständigen, vor allem jenen, die im Homeoffice arbeiten, gar nicht bewusst ist, dass private Versicherungen für sie in der Regel nicht ausreichen. So muss etwa ein gewerblich genutztes Büro im privaten Wohnraum dem Versicherer im Vorfeld gemeldet worden sein, damit im Schadensfall – etwa bei einem Brand – die Geschäftsausstattung über die Hausratpolice mitversichert ist und eine Deckungslücke vermieden wird. Zudem springt die klassische Privathaftpflicht nicht bei Schäden ein, die aus selbstständiger Arbeit, entgeltlichen Aufträgen oder betrieblichen Abläufen entstehen.
Existenziell: Betriebshaftpflicht- und Elementarschadenspolice
Kleinbetriebe müssen betriebliche Risiken also separat absichern – schließlich steht nicht weniger als ihre Existenz auf dem Spiel. „Somit ist dringend der Abschluss einer Betriebshaftpflicht anzuraten“, sagt Rainer Bradl, betriebswirtschaftlicher Berater bei der IHK für München und Oberbayern. „Sie schützt Selbstständige und Unternehmen vor finanziellen Folgen aus Schäden, die im beruflichen Alltag Dritten entstanden sind wie zum Beispiel Personen- und Sachschäden. Sie ist eine gewisse Grundabsicherung für jedes Gewerbe.“
Ganz wichtig, so Bradl, sei auch eine Elementarschadenabsicherung. Aufgrund des Klimawandels werden in den kommenden Jahren mehr extreme Wetterereignisse auftreten und zudem das Ausmaß der Schäden deutlich zunehmen. Wer selbst Eigentümer einer Immobilie ist, sollte unbedingt eine solche Versicherung abschließen. Denn seit Juli 2019 gewährt der Freistaat Bayern nicht mehr automatisch und generell finanzielle Soforthilfen. Es gibt lediglich noch den Härtefallfonds sowie Ad-hoc-Hilfen bei großen Katastrophen. „Hinsichtlich Elementarschäden gilt das Eigenvorsorgeprinzip“, sagt Bradl, „sogar für Mieter, die ihren Vermieter darauf ansprechen sollten.“
Laufende Ausgaben decken
Ebenfalls empfehlenswert ist der Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung. Denn wenn Sturm oder Feuer den Betrieb lahmgelegt haben und das Unternehmen deswegen keinen Umsatz geschweige denn Gewinn macht, laufen Ausgaben wie Gehälter oder Pacht wie gewohnt weiter.
„Ratsam ist außerdem eine Rechtsschutzversicherung“, so der IHK-Experte. Sie übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, die sich aus diversen Problemen ergeben können, etwa im Bereich Mietrecht, bei Verkehrsschäden oder aus Arbeitsverhältnissen. Weiterhin sollten Unternehmer prüfen, ob die Abdeckung von IT-Risiken über eine Cyberversicherung erforderlich ist. Wer einmal gehackt wurde, weiß, welche enormen Schäden und Aufwendungen dadurch entstehen können. Leider treten diese Probleme, so Bradl, immer häufiger auf.
Vorsicht vor Überversicherung
Bei aller Vorsorge gilt aber auch: Vorsicht vor Versicherungspaketen, die gleich mehrere Risiken abdecken. Womöglich müssen einzelne Risiken gar nicht abgedeckt werden, da sie schon versichert sind. Daher ist folgende Vorgehensweise am besten:
- Analysieren Sie zuerst Ihren Bedarf an betrieblichem Versicherungsschutz. Denken Sie zudem auch an die private Vorsorge zur Altersabsicherung. Eventuell hilft ein unabhängiger Makler dabei. Der kostet zwar Geld, kann aber am Ende helfen Geld zu sparen, indem er eine Überversicherung vermeidet.
- Priorisieren Sie im Folgenden die Risiken.
- Prüfen Sie anschließend, ebenfalls eventuell mit professioneller Hilfe, Deckungssummen und Laufzeiten der angedachten Policen.
Oft erscheinen Tarife auf den ersten Blick günstiger als andere, „in Wahrheit sind sie aber von Nachteil, da sie zu hohe Deckungssummen oder sehr lange Laufzeiten enthalten“, warnt Bradl. „Eine lange Versicherungsdauer kann wiederum eine mehrjährige Kündigungsrestlaufzeit nach sich ziehen. Dann sollte geprüft werden, ob eine außerordentliche Kündigung möglich ist“, so der IHK-Experte.