Der elektronische Zugang zur Justiz und die Einführung von elektronischen Gerichtsakten ist bundesweit in vollem Gange. Damit sollen die Verfahren beschleunigt und Einsparungen bei Papier-, Druck- und Versandkosten sowie bei der Archivierung erzielt werden.

Elektronische Kommunikation mit den Gerichten

§ 173 Abs. 2 der Zivilprozessordnung verlangt, dass seit dem 1. Januar 2024 professionell am Prozess Beteiligte einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg für die Zustellung zu eröffnen haben. Auch öffentlich bestellte Sachverständige sind dadurch verpflichtet. Dies bedeutet, dass regelmäßig für Gericht tätige Sachverständige seit dem 1. Januar 2024 entsprechend technisch aufgestellt sein müssen.

Für Sachverständige sind als sichere Übermittlungswege (vgl. § 130a ZPO) besondere elektronische Postfächer bzw. Versanddienste, für deren Einrichtung ein Ident-Verfahren durchlaufen werden muss (z. B. "Mein-Justizpostfach“ oder das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach - eBO) geeignet.

Bei der Nutzung eines sicheren Übermittlungsweges ist eine eigenhändige Unterschrift grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Gleichwohl wird empfohlen, elektronisch erstellte und übermittelte Gutachten stets mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem Funktionsäquivalent zu versehen, um sicherzustellen, dass eine eventuell nachträglich erfolgte Veränderung des Gutachtens sichtbar ist.

Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation erhalten Sie auch im Merkblatt.

Wozu gibt es die IHK-Signaturkarte für Sachverständige?

Die IHK-Signaturkarte ersetzt die Unterschrift und den Sachverständigenrundstempel ‎im elektronischen Rechtsverkehr und erbringt den Nachweis der Authentizität und Originalität des Gutachtens. ‎

Der elektronische Zugang zur Justiz und die Einführung von elektronischen Gerichtsakten ist bundesweit schon ein gutes Stück vorangegangen. Ebenso sind in den Sachverständigenbüros bereits einige Prozesse sukzessive digitalisiert worden, insbesondere werden Gutachten per E-Mail übermittelt und elektronisch archiviert. Die IHK München empfiehlt daher den öffentlich-bestellten und vereidigten Sachverständigen die IHK-Signaturkarte zu nutzen.

Seit Januar 2018 sollen Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch einreichen, sofern sie diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.

Auch Privatgutachten werden zunehmend nur noch in Dateiform übermittelt und sind dann verpflichtend mit der qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, siehe § 12 Abs. 1 und § 13 Abs. 2 SVO.

Auf der IHK-Signaturkarte für Sachverständige sind folgende Daten hinterlegt:

  • Name und Vorname des Sachverständigen
  • Bestellungstenor (Sachgebiet) und die zuständige
  • Bestellungskörperschaft
  • Die Information, dass die Signaturkarte nur im Rahmen der Sachverständigentätigkeit eingesetzt werden darf.

Die IHK München und Oberbayern bietet eine spezielle IHK-‎Signaturkarte in Kooperation mit der D-TRUST GmbH und der DE-CODA GmbH an, die sowohl zur Übermittlung von Gerichts- und ‎Privatgutachten als auch zur elektronischen Archivierung der Gutachten eingesetzt ‎werden kann. ‎

Weitere Informationen zur IHK-Signaturkarte und welche Technik Sie zum elektronischen Signieren benötigen, finden Sie in ‎unserem Merkblatt „IHK-Signaturkarte für Sachverständige“ . ‎

Die IHK-Signaturkarte für Sachverständige im Überblick

Wo können Sie die elektronische Signaturkarte für Sachverständige beantragen?

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die eine IHK-Signaturkarte beantragen wollen, müssen sich dafür persönlich identifizieren lassen. Dies können Sie per PostIdent oder bis 31.12.2026 in unserem Informations- und Servicezentrum erledigen. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin.

IHK für München und Oberbayern
Informations- und Servicezentrum (ISZ)
Orleanstr. 10 - 12
81669 München
Tel. 089 5116-0
info@muenchen.ihk.de

Technische Voraussetzungen für die Nutzung der IHK-Signaturkarte:

  • Kartenlesegerät der Klasse 3
  • USB-Anschluss

Kosten für die IHK-Signaturkarte mit zweijähriger Gültigkeit:

Einzelsignaturkarte: 185,90 € zzgl. MwSt