- Erlaubnisvoraussetzungen:
Die Erlaubnis kann erst erteilt werden, wenn sämtliche Erlaubnisvoraussetzungen erfüllt sind. Eine Entscheidung über den Antrag ist erst dann möglich, wenn sämtliche erforderlichen Unterlagen vorliegen (z. B. das Führungszeugnis und der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde, die direkt vom Bundesamt für Justiz an die zuständige Erlaubnisstelle versandt werden). Im Einzelnen müssen nachgewiesen sein:
- Zuverlässigkeit
- geordnete Vermögensverhältnisse
- Nur für Wohnimmobilienverwalter: Berufshaftpflichtversicherung
Bitte beachten Sie: Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Erteilung der Erlaubnis rechtzeitig. Die vollständige Bearbeitung des Erlaubnisantrags dauert in der Regel mehrere Wochen. Wir bitten von Sachstandsanfragen innerhalb dieses Zeitraums abzusehen und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bevor Sie Ihren Antrag stellen, überprüfen Sie bitte anhand der im Antragsformular enthaltenenen Checkliste, ob Sie
- alle Unterlagen vorliegen haben bzw.
- Unterlagen, die direkt an uns gesendet werden, richtig beantragt haben. Bitte achten Sie insbesondere darauf, das Führungszeugnis in der Belegart OG und zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
Damit vermeiden Sie Nachforderungen unsererseits, die die Bearbeitung verzögern. Vielen Dank!
Weitergehende Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zum Erlaubnisverfahren nach § 34c GewO.
Keine Registrierungspflicht im Vermittlerregister nach § 11a GewO:
Für Gewerbetreibende mit Erlaubnis nach § 34c GewO besteht, anders als beispielsweise für Versicherungsvermittler, keine Pflicht zur Eintragung in das Vermittlerregister nach § 11a Absatz 1 GewO.