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Einschlägige Berufserfahrung – Voraussetzung für die Validierung

Einschlägige Berufserfahrung – Voraussetzung für die Validierung

© Serhii/Adobe Stock

Fähigkeiten sichtbar machen

Mit der Berufsvalidierung können sich Mitarbeitende Kompetenzen bescheinigen lassen, unabhängig von einer formalen Berufsausbildung. Welche Vorteile das Unternehmen bringt.

Von Melanie Rübartsch, IHK-Magazin 3/2026

Majda Delic hat es geschafft. Die 36-Jährige ist die erste Fachkraft, die das neue Verfahren der Berufsvalidierung in Bayern erfolgreich absolviert hat. Nachdem sie 2015 aus Bosnien und Herzegowina nach Bayern gezogen war, fand sie schnell über eine Zeitarbeitsfirma eine Anstellung als Aushilfskraft in der Produktion der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG in Bergkirchen bei München. Rasch arbeitete sie sich ein und wurde nach nur knapp 2 Jahren von der Großbäckerei, die seit Ende 2025 Teil der Harry-Brot Group SE & Co. KG ist, fest übernommen.

Ganz zufrieden war sie aber nicht. „Die Arbeit hat mir von Anfang an sehr viel Spaß gemacht“, sagt Delic. „Aber es hat mich irgendwann gestört, dass ich für meine erlangten Qualifikationen überhaupt keinen offiziellen Abschluss oder Nachweise hatte.“ In ihrer Heimat hatte sie eine kaufmännische Ausbildung absolviert. Diese wurde in Deutschland aber nicht anerkannt.

Erste Fachkraft mit Nachweis

Über ihre Situation sprach Delic unter anderem mit Sabine Weil, Ausbilderin am Standort Bergkirchen. Ihr kam sofort die neue Möglichkeit in den Sinn, über die IHK für München und Oberbayern eine sogenannte Berufsvalidierung anzustoßen. Seit Anfang 2025 gibt es dieses Verfahren, in dem Fachkräfte mit langjähriger Erfahrung, aber ohne offiziellen Berufsabschluss ihre berufliche Handlungsfähigkeit in einem der Tätigkeit entsprechenden Referenzberuf feststellen und bescheinigen lassen können (siehe Kasten unten: Die Schritte zur Berufsvalidierung). „Ich habe direkt am 2. Januar 2025 bei der IHK angerufen“, erzählt Sabine Weil. „Wir waren mit die Ersten in Bayern, die das Verfahren angestoßen haben.“

Im Oktober 2025 war Majda Delic dann auch die erste Fachkraft in Bayern, die über das Validierungsverfahren ein Zeugnis erhielt – in ihrem Fall über die „vollständige Vergleichbarkeit mit der beruflichen Handlungsfähigkeit einer Fachkraft für Lebensmitteltechnik“. „Als mir die Prüfer nach fast 6 Stunden mitgeteilt haben, dass sie mehr als zufrieden mit meiner Leistung waren, war ich überglücklich“, so Delic. Es fühle sich einfach gut an, eine Bescheinigung darüber zu haben, was man kann.

Auch Arbeitgeber profitieren

Aus Sicht von Mirjami Wirth, Koordinatorin des Validierungsverfahrens für die IHK für München und Oberbayern, ist diese neue Möglichkeit einer beruflichen Anerkennung eine Win-win-Situation für Mitarbeitende und Unternehmen. Langjährige Fachkräfte erhalten die Chance, erworbene Kompetenzen offiziell mit den Anforderungen des geltenden Berufsbildungssystems vergleichen und bewerten zu lassen.

„Zugleich bekommen die Unternehmen einen Nachweis über das Können ihrer Mitarbeitenden und haben in Zeiten des Fachkräftemangels ein weiteres Instrument für die Mitarbeiterbindung und -förderung.“ Voraussetzung für die Validierung ist, dass die Antragstellenden mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens das 1,5-Fache der regulären Ausbildungszeit des Referenzberufs als einschlägige Berufserfahrung nachweisen können.

Die Gründe für einen fehlenden Abschluss können unterschiedlich sein: Die einen haben ihre Prüfung nicht bestanden, aber dennoch jahrelang als Hilfskraft gearbeitet. Andere kommen aus dem Ausland und können das in der Heimat Gelernte nicht anerkennen lassen. Wieder andere sind als Quereinsteiger oder nach längerer Jobpause in einer neuen beruflichen Praxis gelandet.

Ein Mann mit Brille arbeitet konzentriert an einem Computer in einem modernen Büro, steht für fachliche Kompetenz im kaufmännischen Bereich.

Kaufmann für Büromanagement – als Referenzberuf besonders beliebt

Rund 300 Gespräche in einem Jahr

Die IHK für München und Oberbayern ist, bezogen auf alle IHK-Ausbildungsberufe, für Anträge aus ganz Bayern zuständig. „Obwohl das Verfahren noch jung ist, ist die Nachfrage bereits hoch“, bestätigt IHK-Koordinatorin Wirth. Seit Januar 2025 hat das Team beinahe 300 Gespräche mit interessierten Mitarbeitenden und Unternehmen geführt. Mehr als 70 Fälle stehen am Start. Besonders beliebt ist der Referenzberuf des Kaufmanns für Büromanagement.

Um die Anfragen möglichst schnell zu bearbeiten, bemüht sich die IHK aktuell vor allem darum, ausreichend geeignete Prüfer zu finden. „Für jedes Verfahren wird jeweils ein Prüfungstandem benannt. Beide müssen Mitglieder im IHK-Prüfungsausschuss sein“, erklärt die Koordinatorin. Die Prüfer führen mit jedem Antragstellenden zunächst ein Vorgespräch. Auf dieser Basis erstellen sie eine individuell auf die berufliche Erfahrung abgestimmte Prüfung. „Diese besteht in der Regel aus praktischen und mündlichen Aufgaben“, berichtet Wirth.

Standards für einzelne Berufe

Zwar soll laut Gesetz jedes Feststellungsverfahren auf den Einzelfall zugeschnitten sein. Dennoch erarbeiten die IHKs bundesweit einheitliche Feststellungsstandards für die einzelnen Berufe. „Bei aller Individualität müssen wir sicherstellen, dass die Bescheide oder Zeugnisse bundesweit eine vergleichbare Aussagekraft haben“, erklärt Wirth.

Die Schritte zur Berufsvalidierung

Das Validierungsverfahren nach §§ 50b ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG) stellt die individuelle berufliche Handlungskompetenz auf Basis eines regulären Ausbildungsberufs (Referenzberuf) fest. Mitarbeitende und Unternehmen können sich bei der IHK für München und Oberbayern kostenfrei über Validierungsmöglichkeiten und den individuellen Verfahrensablauf beraten lassen. Die Antragstellung mit den benötigten Unterlagen erfolgt nach der Beratung bei der IHK.

Im Anschluss findet ein Vorgespräch mit den Prüfern zur Vorbereitung der Feststellung („Prüfung“) statt. Diese besteht in der Regel aus praktischen und mündlichen Aufgaben, die individuell auf den Teilnehmer zugeschnitten werden. Die Feststellung wird immer von einem Prüfungstandem durchgeführt.

Je nach Ausgang der Prüfung erhält der Mitarbeitende ein „Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit“ oder einen „Bescheid über die überwiegende Vergleichbarkeit“. Wiederholungen und Ergänzungen sind möglich.

Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Die Gebühren belaufen sich je nach Referenzberuf und Umfang der Feststellung auf 1.375 bis 2.385 Euro zuzüglich eventuell anfallender Materialkosten. Über die jeweilige Gebührenhöhe informiert die IHK die Teilnehmer im Rahmen der Erstberatung.

Bei Harry-Brot hat Ausbilderin Weil einen eigenen Vorbereitungsplan für Majda Delic erstellt. „Für die vollständige Vergleichbarkeit mit der Fachkraft für Lebensmitteltechnik brauchte Majda über ihre Erfahrungen in der Produktion hinaus auch Kenntnisse in der Qualitätssicherung und in der Verpackung“, erklärt die 37-Jährige. Daher organisierte sie für ihre „Schülerin“ entsprechende Praxisblöcke im Labor und in der Verpackung.

Im Tandem Pauken für die Prüfung

Die Theorie paukten beide gemeinsam, oft nach der Arbeitszeit. Denn anders als bei einer normalen Abschlussprüfung musste Majda Delic zwar keine schriftlichen Prüfungen absolvieren. Aber im Zuge der praktischen Aufgaben wurde auch theoretisches Wissen zum Beruf sowie zu allgemeinen Betriebsabläufen abgefragt.

„Letztlich habe ich mir den fehlenden Stoff aus 3 Jahren Berufsausbildung in relativ kurzer Zeit angeeignet“, resümiert Delic. Die Ausbildungsleitung in der damaligen Glockenbrot-Zentrale in Frankfurt war ebenfalls von Anfang an von dem Verfahren überzeugt und unterstützte das Team Delic/Weil organisatorisch. Das Unternehmen hat auch die Verfahrensgebühren komplett übernommen.

Zeugnis öffnet viele Türen

„Ich bin wirklich stolz auf Majda und freue mich zugleich, dass wir als Unternehmen die Chance genutzt haben, sie in kurzer Zeit gezielt fachlich zu qualifizieren“, sagt Weil. Sie ist gespannt, wie sich das Validierungsverfahren etablieren wird. „Es wäre schön, wenn möglichst viele Unternehmen den Zeugnissen in Bewerbungsverfahren oder bei der Mitarbeiterförderung einen entsprechenden Wert beimessen“, hofft sie.

Mit dem Zeugnis stehen den Absolventen jedenfalls viele Türen offen. Sie können die reguläre Abschlussprüfung in dem Beruf, die sogenannte Externenprüfung, anschließen, die nächsten Fortbildungsstufen wie zum Beispiel den „geprüften Berufsspezialisten“ angehen oder selbst Ausbilder werden.

Majda Delic weiß noch nicht genau, welchen Weg sie einschlagen will. Aktuell erwartet sie ihr 2. Kind und ist in einer Babypause. „Auch in dieser Situation gibt mir das Zeugnis ein sicheres Gefühl, dass der spätere Wiedereinstieg in den Job gut gelingen wird.“

IHK-Info: Berufsvalidierung

Auf ihrer Website bündelt die IHK die wichtigsten Informationen zum Berufsvalidierungsverfahren.

Anfragen von Mitarbeitenden und Unternehmen unter
Tel. 089 5116-0 oder an: validierungsverfahren@muenchen.ihk.de